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Was der Arbeitgeber zum Impfstatus wissen darf: Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs)

Immer wieder erreichen die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) Zuschriften mit Fragen, welche Informationen der Arbeitgeber über den Impfstatus erhalten darf – und welche Auswirkungen dies mit sich bringt. Im Folgenden geben wir einen Einblick in die arbeits- und datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten.

Hinweis:

Der Beitrag wurde mit juristischer Fachberatung durch Fachanwalt für Medizinrecht, Jan Matthias Hesse der Kanzlei Keller & Kollegen (Stuttgart) erstellt.

  • Studienauswertung

Rufen Impfungen neurologische Entwicklungsstörungen hervor?

Vorbemerkung: Wir leben in einer Zeit, in der die Einschätzung was wahr ist und was nicht, zunehmend schwer fällt. Sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Eltern und interessierte Laien neigen dazu, Studien oder Primärquellen zu lesen, oft jedoch nur die Zusammenfassungen oder Überschriften. 

Diese oberflächliche Herangehensweise kann dazu führen, dass wir uns in einer sogenannten „Filterblase“ bewegen, in der wir nur Bestätigungen unserer eigenen Meinungen suchen und Informationen unkritisch aufnehmen. Aus diesem Grund möchten wir eine Studie vorstellen, die wir kritisch beleuchtet haben.

Abstrakt / Zusammenfassung

Die Autoren der Studie untersuchten anhand von amerikanischen Abrechnungsdaten, ob sich bei Kindern von der Geburt bis zum Alter von 9 Jahren ein statistischer Zusammenhang zwischen Impfungen und neurologischen Entwicklungsstörungen sowie Autismus zeigen lässt. 

Sie kamen zu dem Schluss, dass in diesen Daten ein solcher Zusammenhang besteht. Die Studie weist jedoch aufgrund der Datenquelle und des Studiendesigns ein hohes Verzerrungspotential auf, so dass die Schlussfolgerungen fragwürdig sind. Diese Studie liefert im besten Fall Hinweise auf mögliche Impfnebenwirkungen.

PDF-Artikel:

Impftelegramm 01/2025


Originalstudie:

Mawson, A. R. & Jacob, B. (2025). Vaccination and Neurodevelopmental Disorders: A Study of Nine-Year-Old Children Enrolled in Medicaid. Public Health Policy and the Law. v6.2019-2025.
 

Federführende Autoren:

SF & CT

Keine Wirksamkeitsnachweise in den Zulassungsstudien zu den Impfstoffen gegen Meningokokken und Hepatitis B

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) haben zwei weitere Fachbeiträge um Daten aus den Zulassungsstudien ergänzt. Sowohl bei Meningokokken als auch bei Hepatitis B wurden die Impfstoffhersteller von den Zulassungsbehörden nicht zu klinischen Wirksamkeitsnachweisen verpflichtet. Stattdessen reichten Antikörpermessungen aus. Eine ausreichende Nutzen-Risiko-Abwägung nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin ist so kaum möglich.

Einladung zur Fortbildung Frühjahr 2025: Fit für die individuelle Impfberatung!

Für alle Ärztinnen und Ärzte sowie impfberechtigte Apothekerinnen und Apotheker

Auch 2025 möchten wir das Wissen um Impfungen und damit die individuelle Impfberatung verbessern. In der Praxis stellen Impfungen in vielerlei Hinsicht eine wesentliche Herausforderung dar: Wie wirkt der jeweilige Impfstoff? Kann jeder Impfling die Impfung vertragen? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Impfberatung und einer informierten Einwilligung aus? Wie finde ich mich im Dschungel der Studien zurecht?

Quellen:

Hier den ganzen Sonder-Newsletter #53 lesen

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Erneuerter COVID-19-Fachbeitrag: Neue Daten zu den modRNA-Impfstoffen dringen auf die Rücknahme der STIKO-Empfehlung und der Zulassung

Seitdem die WHO die gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite im Mai 2023 für beendet erklärt hat, haben sich die kritischen Studien zu den Impfstoffen vervielfacht. Bei den Zulassungsbehörden scheint dies noch nicht angekommen zu sein – vor Kurzem wurde der erste selbstamplifizierende modRNA-Impfstoff (saRNA) zugelassen. Und das, obwohl die derzeitige Datenlage klar für eine Rücknahme sämtlicher STIKO-Impfempfehlungen und der Zulassung bei allen Altersgruppen spräche.

Achtung Impfwerbung! Der Welt-HPV-Tag

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Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Newsletter #52 – Impfpflicht: Bundesverfassungsgericht verkennt die Bedeutung milderer Maßnahmen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Aufarbeitung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht auf die Bremse getreten und den Überprüfungsauftrag des Verwaltungsgerichts Osnabrück (VG) für unzulässig erklärt. Warum die Impfpflicht verfassungswidrig gewesen sein soll, sei nicht ausreichend begründet worden.

Dabei verkennt das BVerfG, dass es spätestens im Herbst 2022 mit Schnelltests eine deutlich mildere Alternative zur Impfung gegeben hätte. Lesen Sie dazu unsere juristische Einordnung. Interessanter Nebeneffekt: Indem es nun auch die Bedeutung von fachkundigen Stellungnahmen betonte, schwächte das Gericht indirekt die Position des Robert Koch-Instituts, auf das sich die Gerichte in Corona-Prozessen als maßgebende Instanz berufen haben.

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #52 lesen

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Die STIKO vor historischer Chance!

Die STIKO vor historischer Chance!

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Neue Informationen zu Rotaviren: ÄFI ergänzt seine Fachbeiträge sukzessiv um die Daten aus den Zulassungsstudien

Für eine informierte Entscheidung sind verlässliche Informationen das A und O. Im Zuge der geplanten Aktualisierung der Fachbeiträge ergänzen die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. ab sofort auch die Daten aus den Zulassungsstudien. Den Anfang macht der Rotavirus-Fachbeitrag.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: BVerfG hält Verfassungswidrigkeit für nicht ausreichend begründet

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Richtervorlage des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur erneuten verfassungsgerichtlichen Prüfung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht für unzulässig.