Ihre Geschichte zur Corona-Impfpflicht
Am 10. Dezember hat der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ verabschiedet. Darin enthalten ist u. a. eine Impfpflicht gegen Covid-19 für Menschen, die in medizinischen und sozialen bzw. sozialtherapeutischen Einrichtungen arbeiten. ÄFI positioniert sich klar gegen jede Form der Impfpflicht.
Eine Bitte: Schreiben Sie uns!
Was bedeutet diese Impfpflicht für Ihre konkrete berufliche und Lebenssituation? Ihre Geschichte und Ihre Erfahrungen sind uns wichtig! Auch wenn wir vielleicht nicht alle Statements veröffentlichen können, teilen Sie uns bitte mit, ob wir Teile daraus mit oder ohne Ihren Namen verwenden dürfen. Schreiben Sie an news(at)individuelle-impfentscheidung.de.
Geschichte des Tages
Im Buch „Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument”
vom 17. Januar 2023 nachlesen
31. Dezember 2022
Ich arbeite in einem Altenheim und bin völlig verzweifelt über die anstehende Impfpflicht. Ich werde mich nicht mit einem der neuartigen Impfstoffe impfen lassen aufgrund der bekannten Nebenwirkungen usw. Ich fühlte mich noch niemals von unserem Staat so derartig bedroht und es ist unsagbar, dass so etwas in unserer Demokratie umgesetzt werden soll. Ich war bisher immer dankbar dafür, in diesem Staat geboren zu sein. Dies verunsichert mich sehr und das Vertrauen ist inzwischen stark beeinträchtigt. Hier geht es meiner Meinung nach nicht mehr um unsere Gesundheit. Ich weiß nicht, wie es beruflich weitergehen soll, auf meine Gesundheit schlägt es sich inzwischen nieder, ebenso bei noch wenig übrig gebliebenen Kollegen, die sich nicht zwingen lassen werden aus gegebenen Gründen.
– Ursula H.
Es gibt keine Rechtfertigung!
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht beruht im Wesentlichen auf der Annahme, die Impfung mit den derzeit bedingt zugelassenen Impfstoffen (BioNTech, Moderna, Johnson & Johnson, AstraZeneca) würde einen relevanten Fremdschutz bieten, das heißt, das Risiko für eine Übertragung von SARS-CoV-2 verringern. Die Impfpflicht soll dazu dienen, die in Krankenhäusern, ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Praxen, sozialtherapeutischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen betreuten Menschen zuverlässig zu schützen. Dieses Ziel kann sie jedoch nicht erfüllen:
Die Impfung bietet keinen langfristigen Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2.
Die derzeit eingesetzten Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 können zwar vorübergehend das Infektionsrisiko für Geimpfte verringern – der Effekt ist jedoch zeitlich eng begrenzt und lässt spätestens drei Monate nach der zweiten Impfdosis deutlich nach. Das Infektionsrisiko steigt danach wieder an, wie große Bevölkerungsstudien aus Israel zeigen. Ob die Booster-Impfung hieran etwas ändert, ist derzeit noch völlig offen.Eine Impfung schützt nicht davor, das Virus an andere weiterzugeben.
Die Impfung vermittelt keine „sterile Immunität“. Das heißt: Auch Geimpfte können das Virus übertragen und somit die Ausbreitung fördern. Das zeigte eine Studie aus Großbritannien, die feststellte, dass für infizierte Geimpfte und Nichtgeimpfte ein gleich hohes Risiko besteht, andere anzustecken. Selbst Geimpfte haben also – wie z. B. Prof. Dr. Christian Drosten in einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 15. November 2021 erklärte – ein „substanzielles Risiko, unerkannt infiziert zu sein“ und dadurch andere anzustecken. Auch geimpfte Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachangestellte, Therapeutinnen und Therapeuten oder Pflegende können also weiterhin andere anstecken. Ein relevanter Fremdschutz wird demzufolge weder durch die Impfung noch durch eine Impfpflicht erreicht.
Fazit: Dieses Gesetz mit dem darin vorgesehenen gravierenden Eingriff in unser Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist wissenschaftlich weder begründet noch gerechtfertigt.
Wir werden deshalb als Verein einzelne Betroffene unterstützen, die gegen dieses Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen oder andere Klagen anstrengen wollen.
Zeigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie dieses Gesetz ablehnen!
Noch ein Hinweis: Selbstverständlich werden Ihre hier übermittelten Daten streng geschützt und weder an Dritte weitergegeben noch für andere Zwecke verwendet. Im Feld "Tätigkeit bei ..." sollte nicht der Arbeitgeber eingetragen werden, sondern nur der Bereich, in dem Sie tätig sind, z. B. "Klinik", "Ambulanter Pflegedienst", "Altenpflege", "soziale Einrichtung" o.ä. – Sie können auch "keine Angabe" eintragen.
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Aus gegebenem Anlass: Wir fordern und fördern einen offenen zivilgesellschaftlichen Diskurs zum Thema Impfen auf der Basis unseres demokratischen und überparteilichen Selbstverständnisses. Jedem Versuch, unsere Arbeit polarisierend zu vereinnahmen oder zu instrumentalisieren, werden wir uns widersetzen.