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Transparenz
Unser Verein versteht sich ausdrücklich als Teil der Zivilgesellschaft – als Zeichen der Verantwortung dieser Zivilgesellschaft insgesamt gegenüber, vor allem aber vor unseren zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern haben wir die Selbstverpflichtungserklärung der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" von Transparency international unterzeichnet und die Bestätigung erhalten, die erforderlichen Transparenzkriterien zu erfüllen. Die entsprechenden Angaben zum Verein finden Sie hier.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.; Sitz des Vereins: Gneisenaustraße 42, 10916 Berlin; Eintrag im Vereinsregister des Amtsgerichtes Vereinsgericht Charlottenburg, Vereinsnummer VR 38390 B
Gründungsjahr: 2006
2. Satzung
Die auf der Mitgliederversammlung vom 04. September 2021 aktualisierte Satzung, die auch Auskunft über Zweck und Ziel des Vereines gibt, können Sie hier einsehen.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die aktuelle Bescheinigung kann hier heruntergeladen werden.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Der auf der Mitgliederversammlung vom 29. Juni 2022 gewählte Vorstand besteht aus derzeit vier Personen (in alphabetischer Reihenfolge):
• Dr. med. Jost Deerberg, Hamburg, Vorstand
• Dr. med. Nicola Fels, Krefeld, Vorstand
• Michael Friedl, Heidelberg, Vorstand
• Dr. med. Alexander Konietzky, Hamburg, Sprecher des Vorstands und ärztlicher Geschäftsführer
Im Jahr 2024 haben Dr. Ingrid Heimke und Dr. Stefan Schmidt-Troschke Ihre Rücktritte vom Amt als Vorstandsmitglieder erklärt.
Der Vorstand hat zum 01. August 2020 Frau Juliane Schiller als Geschäftsführerin angestellt.
5. Bericht über die Tätigkeiten des Vereins
Grundsätzlich besteht die Tätigkeit des Vereins gemäß seiner Satzung darin, die individuelle Impfentscheidung betroffener Menschen zu fördern und zu erhalten. Für dieses Ziel
- pflegen und aktualisieren wir die Internetseite des Vereins mit aktuellen Informationen um das Thema Impfen, zu diesbezüglichen politischen Entwicklungen und Entscheidungen sowie zur medialen Berichterstattung zum Impfen
- suchen und pflegen wir den diesbezüglichen Austausch mit ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, politischen Entscheidungsträgern und den Medien
- diskutieren und beantworten wir in Mailing-Listen und Foren fachliche Fragen von Vereinsmitgliedern zum Thema Impfen
- beantworten wir im Rahmen der Möglichkeiten unseres ehrenamtlichen Teams auch diesbezügliche Fragen von außerhalb des Vereins.
2018
Im Februar 2018 veranstaltete der Verein in Berlin in Kooperation mit dem Bürger- und Patientenverband GESUNDHEIT AKTIV e.V. einen wissenschaftlichen Kongress unter dem Titel "Impfen – Selbstbestimmung oder Bürgerpflicht?". Eine Dokumentation dieses Kongresses liegt gegen eine Schutzgebühr als DVD bzw. als Stream zum Download vor.
2019
Seinem Selbstverständnis gemäß wandte sich der Verein gegen die Einführung einer Impfpflicht gegen Masen durch das sogenannte "Masernschutzgesetz". In diesem Zusammenhang
- initiierte der Verein unter dem Titel "Deutschland braucht keine Impfpflicht!" über die Online-Plattform openPetition eine Petition gegen die Impfpflicht, die innerhalb weniger Wochen mehr als 140.000mal gezeichnet wurde
- brachte der Verein im Sommer 2019 mit Schwerpunkt in Berlin eine groß angelegte Kampagne gegen diese Impfpflicht auf den Weg; sie hatte das Motto "Die Impfpflicht können wir uns SPAHN" – in Anspielung auf den Nachnamen des damaligen Bundesgesundheitsministers, der das "Masernschutzgesetz" einführte, mit einer eigenen Kampagnen-Website, einer virtuellen Postkartenaktion an politische Entscheider, mit großflächigen Plakataktionen und anderen PR-Maßnahmen
- Höhepunkt und vorläufiger Abschluss dieser Kampagne war eine Podiumsdiskussion, die mit Impfexperten verschiedenster Positionen am 12.10.2019 im Berliner Veranstaltungszentrum "Kosmos" als Teil einer Informationsveranstaltung zur damals noch geplanten Masernimpfpflicht stattfand
- erschienen zahlreiche Medienbeiträge, in denen der Verein die Kritikpunkte am "Masernschutzgesetz" und die Positionen des Vereins darlegte
- gab der Verein Fachgutachten zu diesem Gesetz in Auftrag: zum einen ein verfassungsrechtliches Gutachten (Prof. Dr. Stefan Rixen), das die Verfassungsmäßigkeit einer Masernimpfpflicht untersucht, zum anderen ein medizinisches Kurzgutachten (Prof. Dr. Alexander Kekulé), das die epidemiologischen Voraussetzungen einer Masernimpfpflicht untersucht.
Auf der politischen Ebene hat der Verein sämtliche Gesetzentwürfe des "Masernschutzgesetzes" einer fachkundigen und differenzierten Kritik unterzogen und diese den entsprechenden Stellen (Bundesgesundheitsministerium, Gesundheitsausschuss des Bundestages) zu Kenntnis gebracht.
Nach der parlamentarischen Verabschiedung wurde vom Verein ein Schreiben an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier verfasst und versandt, in dem noch einmal umfassend alle Kritikpunkte zusammgestellt und eine erneute, unabhängige Prüfung durch das Bundespräsidialamt vor einer eventuellen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten erbeten wurde.
2020
In Kooperation mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V." bereitete unser Verein verschiedene Verfassungsbeschwerden und sonstige Rechtsmittel gegen das "Masernschutzgesetz" vor, darunter auch zwei Verfassungbeschwerden einer Ärztin und eines Arztes. In diesem Kontext hat der Verein über seine Internetseite differenziertes Informationsmaterial für von der Impfpflicht Betroffene zur Verfügung gestellt.
2021
Mit der Aktion #nichtmeinaerztetag hat ÄFI auf den Beschluss des 124. Deutschen Ärztetages vom 5. Mai 2021, die Bundesregierung möge "unverzüglich eine Covid-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche entwickeln", reagiert. Überwältigend viele Ärztinnen und Ärzte haben mit einem persönlichen Videobeitrag ihre Kritik an dem Beschluss zum Ausdruck gebracht.
Im Rahmen der Aktion #2Ggehtgarnicht hat ÄFI über 1.000 unterstützende Zuschriften erhalten von Menschen, wie wir der Meinung waren, dass der Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen vom sozialen und kulturellen Leben „gar nicht geht“.
2022
Die von ÄFI initiierten die Kampagnen Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument, #impfenohnepflicht und #ProfisgegenImpfpflicht haben sehr große Resonanz in der Bevölkerung erzeugt: Die allgemeine Impfpflicht hat im Bundestag letztendlich keine Mehrheit erreichen können.
ÄFI hat die Öffentlichkeitsarbeit neu ausgerichtet: Die Vereinsinhalte werden von nun an regelmäßig über die Internetseite, die Podcast-Reihe Impfen mit Sinn und Verstand, den Newsletter und die Accounts bei Twitter und Youtube verteilt.
2023
ÄFI hat das Buch „Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument: 320 Schicksale im Angesicht des Berufsverbotes“ in Berlin veröffentlicht (ISBN 13: 9783347803404).
Das Design der INITIAL-Studie wurde im BMJ open (British Medical Journal) veröffentlicht.
Im Rahmen der Aktion #LauterDNAimStoff forderte ÄFI vom Paul Ehrlich Institut und dem Bundesministerium für Gesundheit Dokumente über die Verantwortlichkeitsketten bei der Impfstoffzulassung Auskunft geben.
6. Personalstruktur
Die inhaltliche Arbeit des Vereins wird von einem fest angestellten Team bestehend aus dem Ärztlichen Geschäftsführer, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin und jeweils einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter in der Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Das Team ist unter anderen zuständig für die Wissenschaftskommunikation, Fortbildungsmanagement und Soziale Medien. Seit 2020 beschäftigt der Verein eine kaufmännische Geschäftsführerin.
Regelmäßig wird der Vorstand auf Honorarbasis unterstützt durch
• zwei Mitarbeiterinnen für die Mitgliederverwaltung und Buchhaltung
• einen Fachanwalt für Medizinrecht für die juristische Beratung
• einen Journalisten als Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• einen Referenten für politische Kommunikation und Kampagnen
7./8. Mittelherkunft und -verwendung
Eine Übersicht über das Geschäftsjahr 2022 sowie eine Vermögensübersicht des Vereins zum 31.12.2022 kann hier heruntergeladen werden.
9. Gesellschaftrechtliche Verbundenheit
Der Verein ist keinen anderen Organisationen oder Vereinen gesellschaftsrechtlich verbunden.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Weder natürliche noch juristische Personen haben in den vergangenen Jahren Zahlungen in diesem Umfang geleistet.