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Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Das PEI ist ein 1896 gegründetes Institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, das dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit 1972 unterstellt ist. Dementsprechend ist es auch für die Prüfung von Nebenwirkungen zuständig. Hier können Sie alle Meldungen zum PEI nachlesen wie etwa die Aufforderung von ÄFI an die Behörde, DNA-Verunreinigungen der COVID-19-Impfstoffe zu überprüfen.

Anerkennung eines Impfschadens auch ohne PEI-Risikosignal möglich

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat für die Small-Fiber-Neuropathie kein Risikosignal festgestellt – und trotzdem kann ein Impfschaden anerkannt werden. Das Sozialgericht München stellt in einem bemerkenswerten Urteil klar: Die Bewertung des PEI entscheidet nicht darüber, ob eine Erkrankung im Einzelfall durch eine Impfung verursacht worden sein kann. Gerade bei seltenen Erkrankungen kommt es vor allem auf die medizinische Begutachtung des konkreten Falls an.

Quelle:

Sozialgericht München, Urteil vom 24.06.2026

Sonder-Newsletter #75: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) muss erhalten bleiben

Liebe Leserinnen und Leser,

die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD plant, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv einzuschränken. Das IFG in seiner aktuellen Form erlaubt es allen Privatpersonen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Medien, Anfragen nach amtlichen Informationen aller Art an die Bundesregierung und alle Bundesbehörden (mit Ausnahme von Gerichten und Staatsanwaltschaften) zu stellen. Die jeweiligen Behörden sind zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet. Je nach Aufwand entstehen für den Antragsteller Kosten in Höhe von maximal 500 Euro. Das IFG macht staatliches Handeln transparent. Indem es den Staat zur Rechenschaft verpflichtet, gilt es als Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie. IFG-Anfragen haben in der Vergangenheit manchen Skandal aufgedeckt, der ansonsten vermutlich verdeckt geblieben wäre oder der Hilfe eines anonymen Leaks bedurft hätte, um ans Licht der Öffentlichkeit zu gelangen.

Weitere Informationen:

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Die US-STIKO nimmt die Corona-Impfempfehlung zurück & weitere Neuigkeiten

Newsletter #62 – Vorhaltepauschale: Aus Ärzten mache Impf-luenzer

Zu den Langzeitwirkungen von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zählt auch die Neuregelung der Vorhaltepauschale für Arztpraxen. Die mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung verabredete Neuregelung tritt Anfang Januar 2026 in Kraft.

Sie sieht vor, dass jeder Hausarzt künftig in den ersten drei Quartalen 7 Prozent seiner Patienten impfen muss, im vierten Quartal sogar 25 Prozent, wenn er sich Zuschläge bei der Vorhaltepauschale sichern möchte. Umgekehrt gilt: Führt er weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durch, wird die Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt.

Weitere Informationen:

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Die vollständige Bankrotterklärung des Paul-Ehrlich-Instituts

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