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Robert Koch-Institut (RKI)

Das RKI ist das oberste deutsche Public-Health-Institut. Es wurde 1891 gegründet und ist seit 1994 dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zugeordnet. Dementsprechend kommt der Behörde eine wichtige Funktion bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten zu. Vor allem während der COVID-19-Pandemie ist das RKI der breiten Bevölkerung bekannt geworden. Hier können Sie alle Meldungen über das RKI nachlesen wie etwa die Veröffentlichung der geschwärzten Protokolle des RKI-Krisenstabes während der COVID-19-Pandemie.

RKI war für allgemeine Corona-Impfpflicht trotz interner Zweifel

Der E-Mail-Schriftverkehr des Robert-Koch-Institutes in der AG Impfpflicht zeigt: Während es innerhalb der Behörde längst Zweifel an der Wirksamkeit der Corona-Impfungen gab, sprach man sich in der interministeriellen Arbeitsgruppe für eine allgemeine Impfpflicht aus. Diskutiert wurde dort auch die Einrichtung eines Impfregisters sowie mögliche Zwangsmaßnahmen für die Umsetzung einer Impfpflicht: Bußgeld, Beugehaft und Erzwingungshaft.

Newsletter #63 – ÄFI-Briefaktion zur Vor(be)haltepauschale

Unsere Einordnung der neugeregelten Vorhaltepauschale für kassenärztliche Praxen (Aus Ärzten mache Impf-luenzer) hat ein großes Echo ausgelöst. Vielfach wurde der Wunsch geäußert, eine Vorlage für die eigene Kritik anzubieten. Wir haben daraufhin eine Brief-Aktion an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die maßgeblich an der Neuregelung mitgewirkt hat, ins Leben gerufen.

Unter dem Titel Vor(be)haltepauschale stellen wir zwei Briefvorlagen zum Download bereit: eine für Ärztinnen und Ärzte, eine für Patientinnen und Patienten. Der vorgegebene Text lässt sich nach eigenen Wünschen gestalten. Wir freuen uns über eine Kopie Ihres Anschreibens und des Antwortschreibens (gerne anonymisiert!).

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #63 lesen

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Interview mit Bastian Barucker: Erkenntnisse aus den Corona-Protokollen des Robert Koch-Institutes

Newsletter #58 – Impfstoffe ohne echten Wirksamkeitsnachweis

Seitdem wir unsere Impf-Fachbeiträge um die Daten der Zulassungsstudien ergänzen, wird nach und nach klar: Üblicherweise werden für die standardmäßig von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe keine klinischen Wirksamkeitsnachweise vorgelegt.

Stattdessen begnügen Hersteller sich in aller Regel mit der Messung von Ersatzwerten (sog. Surrogatparametern), um eine Wirksamkeit zu behaupten – Zulassungsbehörden folgen dem unkritisch. Besonders beliebt ist die Messung von Antikörperwerten. Diese sagen jedoch nur indirekt etwas darüber aus, ob die geimpfte Person tatsächlich vor der betreffenden Krankheit geschützt ist. Erkrankungen trotz initial festgestellter hoher Antikörperwerte kommen immer wieder vor. Jüngst haben wir die Ergebnisse der Zulassungsstudien für die Impfstoffe gegen Masern und Diphtherie aufgeschlüsselt.

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #58 lesen

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„Vereinnahmte Wissenschaft“ bereits vergriffen

(Update 30.07.) Schon vor dem Erscheinungstermin ist das Buch über die Protokolle des Corona-Krisenstabs im Robert Koch-Institut (RKI-Files) ausverkauft. Der Sammelband von Bastian Barucker enthält auch einen Beitrag von ÄFI-Vorstandssprecher Dr. Alexander Konietzky zur informierten Einwilligung in die Corona-Impfung. Großes Interesse auch bei der Buchvorstellung in Berlin. Die nächste Auflage ist im Druck.