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Newsletter #52 – Impfpflicht: Bundesverfassungsgericht verkennt die Bedeutung milderer Maßnahmen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Aufarbeitung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht auf die Bremse getreten und den Überprüfungsauftrag des Verwaltungsgerichts Osnabrück (VG) für unzulässig erklärt. Warum die Impfpflicht verfassungswidrig gewesen sein soll, sei nicht ausreichend begründet worden.

Dabei verkennt das BVerfG, dass es spätestens im Herbst 2022 mit Schnelltests eine deutlich mildere Alternative zur Impfung gegeben hätte. Lesen Sie dazu unsere juristische Einordnung. Interessanter Nebeneffekt: Indem es nun auch die Bedeutung von fachkundigen Stellungnahmen betonte, schwächte das Gericht indirekt die Position des Robert Koch-Instituts, auf das sich die Gerichte in Corona-Prozessen als maßgebende Instanz berufen haben.

Noch sind die Wirkungen der neuartigen modRNA-Impfstoffe bei weitem nicht ausreichend erforscht, da drängt bereits die nächste Generation genetischer Impfstoffe auf den europäischen Markt: selbst verstärkende mRNA-Impfstoffe (saRNA). Der erste Impfstoff dieser Art gegen COVID-19 wurde nun zugelassen. Der ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky nimmt dazu in einem Video Stellung.

Neue Erkenntnisse zu den Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) und Haemophilus influenza Typ B (HiB): Seit dem Start der Impfprogramme hat ein Austausch der dominierenden Erregertypen stattgefunden. Damit geraten die bisherigen Impfprogramme auf den Prüfstand. Bei HPV versprechen weiterhin Früherkennungsprogramme mehr Nutzen als die Impfung. Wir haben beide Fachbeiträge entsprechend aktualisiert.

Aufnahme in den HPV-Fachbeitrag fand auch ein aktueller Gerichtsprozess. Neue Dokumente enthüllen, dass sich mit HPV-L1-DNA ein bisher nicht deklariertes Adjuvans in Gardasil® befindet. Merck soll von den immunogenen Eigenschaften dieser Milliarden von DNA-Fragmenten in jedem Impfstoff gewusst haben – und bewusst Schritte unternommen haben, diese in der endgültigen Impfstoffformulierung zu erhalten.

Ausschlaggebend für eine informierte Impf-Entscheidung sind verlässliche Informationen. Daher werden wir unsere Impf-Fachbeiträge fortschreitend um die Daten aus den Zulassungsstudien ergänzen. Den Anfang macht der Fachbeitrag zu Rotaviren.

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #52 lesen

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