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Presseerklärung: Eine Impfpflicht ist bei Masern nicht die Lösung

31. März 2019.

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ weiß sich darin mit namhaften Wissenschaftlern und Impf-Experten einig

Fehlende Wirksamkeit
Die Zahlen sind eindeutig: 97 Prozent der Eltern in Deutschland – so die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts – lassen ihre Kinder freiwillig mindestens einmal gegen Masern impfen. Diese Zahl ist seit Jahren konstant und widerlegt jede Behauptung von Impfmüdigkeit oder sinkender Impfbereitschaft. Mehr noch: Damit liegt die Durchimpfungsrate für Masern in Deutschland deutlich und seit Jahren über der in anderen Ländern Europas, die eine Masernimpfpflicht schon seit vielen Jahren eingeführt haben (z. B. Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn). Die Effektivität einer Impfpflicht ist damit mehr als fraglich.

Die Impfpflicht – rechtliche Aspekte

Jede Impfung ist faktisch und auch juristisch eine Körperverletzung. Bei der Impfung eines Kindes geschieht das darüber hinaus an jemandem, für den andere – in der Regel die Eltern – das Sorge- und Bestimmungsrecht innehaben. Dies setzt dem Staat enge Grenzen, gegen den Willen des Einzelnen oder der Eltern, Impfungen verpflichtend vorzuschreiben.

Das deutsche Grundgesetz – verfasst unmittelbar nach dem Ende einer Zeit furchtbarster, von staatlichen Stellen dekretierten medizinischen Zwangsmaßnahmen – schützt die körperliche Unversehrtheit jedes Menschen an prominentestmöglicher Stelle, nämlich schon im Artikel 2, in dem es heißt: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." (Grundgesetz Art. 2, Absatz 2). Und nur wenig später, in Artikel 6, wird festgeschrieben: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." (Grundgesetz Art. 6, Absatz 2).