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RKI war für allgemeine Corona-Impfpflicht trotz interner Zweifel

Der E-Mail-Schriftverkehr des Robert-Koch-Institutes in der AG Impfpflicht zeigt: Während es innerhalb der Behörde längst Zweifel an der Wirksamkeit der Corona-Impfungen gab, sprach man sich in der interministeriellen Arbeitsgruppe für eine allgemeine Impfpflicht aus. Diskutiert wurde dort auch die Einrichtung eines Impfregisters sowie mögliche Zwangsmaßnahmen für die Umsetzung einer Impfpflicht: Bußgeld, Beugehaft und Erzwingungshaft.

STIKO empfiehlt Meningokokken-ACWY-Impfung für alle Jugendlichen trotz extrem niedriger Erkrankungszahlen

Die STIKO hat eine Änderung ihrer Impfempfehlung für Meningokokken vorgenommen: Künftig sollen alle Jugendlichen im Alter von 12-14 Jahren eine Meningokokken-ACWY-Impfung erhalten – trotz der extrem niedrigen Zahl invasiver Erkrankungen. Im Gegenzug entfällt die bisherige Impfung gegen Meningokokken C für alle Kleinkinder. Damit stellt sich die STIKO erneut gegen die Empfehlungen der WHO und die Kritik von ÄFI.

Weitere Informationen:

ÄFI-Fachbeitrag zu Meningokokken

Newsletter #63 – ÄFI-Briefaktion zur Vor(be)haltepauschale

Unsere Einordnung der neugeregelten Vorhaltepauschale für kassenärztliche Praxen (Aus Ärzten mache Impf-luenzer) hat ein großes Echo ausgelöst. Vielfach wurde der Wunsch geäußert, eine Vorlage für die eigene Kritik anzubieten. Wir haben daraufhin eine Brief-Aktion an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die maßgeblich an der Neuregelung mitgewirkt hat, ins Leben gerufen.

Unter dem Titel Vor(be)haltepauschale stellen wir zwei Briefvorlagen zum Download bereit: eine für Ärztinnen und Ärzte, eine für Patientinnen und Patienten. Der vorgegebene Text lässt sich nach eigenen Wünschen gestalten. Wir freuen uns über eine Kopie Ihres Anschreibens und des Antwortschreibens (gerne anonymisiert!).

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #63 lesen

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Impfungen nur nach informierter Einwilligung und ohne kommerziellen Druck

Zum Jahreswechsel treten die Änderungen bei der Vorhaltepauschale für kassenärztliche Praxen in Kraft. Demnach soll die Durchführung von Impfungen ein Kriterium für zusätzliche Vergütungen sein. Umgekehrt soll bei zu wenig Impfungen gekürzt werden. Das Vorhalten der ärztlichen Leistung allein zählt nicht. Gegen die Neuregelung regt sich Widerstand – von Ärzte- wie von Patientenseite. ÄFI hat dazu unter dem Titel “Vor(be)haltepauschale” Musterbriefe zum Download verfasst.

Interview mit Bastian Barucker: Erkenntnisse aus den Corona-Protokollen des Robert Koch-Institutes

Interview über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Teil 2)

Interview über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Teil 1)

Die US-STIKO nimmt die Corona-Impfempfehlung zurück & weitere Neuigkeiten

Newsletter #62 – Vorhaltepauschale: Aus Ärzten mache Impf-luenzer

Zu den Langzeitwirkungen von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zählt auch die Neuregelung der Vorhaltepauschale für Arztpraxen. Die mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung verabredete Neuregelung tritt Anfang Januar 2026 in Kraft.

Sie sieht vor, dass jeder Hausarzt künftig in den ersten drei Quartalen 7 Prozent seiner Patienten impfen muss, im vierten Quartal sogar 25 Prozent, wenn er sich Zuschläge bei der Vorhaltepauschale sichern möchte. Umgekehrt gilt: Führt er weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durch, wird die Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt.

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #62 lesen

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Fachbeitragsaktualisierungen mit Systematik

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) aktualisieren regelmäßig ihre Fachbeiträge zu den von der STIKO empfohlenen Impfungen für Kinder und Jugendliche. Mit der Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Hintergrundpapiers zu diesen Aktualisierungen setzt die Ärzteorganisation neue Maßstäbe in Transparenz und Nachvollziehbarkeit.