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Keine Wirksamkeitsnachweise in den Zulassungsstudien zu den Impfstoffen gegen Meningokokken und Hepatitis B

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) haben zwei weitere Fachbeiträge um Daten aus den Zulassungsstudien ergänzt. Sowohl bei Meningokokken als auch bei Hepatitis B wurden die Impfstoffhersteller von den Zulassungsbehörden nicht zu klinischen Wirksamkeitsnachweisen verpflichtet. Stattdessen reichten Antikörpermessungen aus. Eine ausreichende Nutzen-Risiko-Abwägung nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin ist so kaum möglich.

Meningokokken- wie auch Hepatitis-B-Infektionen sind äußerst selten in Deutschland. Die Inzidenz von Meningokokken aller Art liegt in Deutschland bei 0,4 pro 100.000 Einwohner. Deutschland hat weltweit eine der niedrigsten Raten an chronischen Hepatitis-B-Verläufen mit ca. 0,3 % der Gesamtbevölkerung. Während die Infektionen bei Meningokokken seit 2005 rückläufig sind, werden bei Hepatitis B seit einigen Jahren (auch aufgrund von Änderungen der Falldefinition, der Meldepflicht und der Daten zu chronischen Fällen) steigende Zahlen beobachtet.

Etwa 90 % der Kinder im Alter von 4-7 Jahren in Deutschland sind gegen Meningokokken C geimpft, bei Hepatitis B sind es in derselben Altersgruppe 87 % (Schuleingangsuntersuchungen 2018/2019). Zur Impfquote bei Meningokokken B lassen sich noch keine Aussagen treffen, da die Impfempfehlung erst im Januar 2024 eingeführt wurde.
 

Ersatzparameter für die Zulassung ausreichend

Bei allen vorhandenen Impfstoffen gegen Meningokokken der Serotypen B, C und A/C/W/Y haben die Hersteller nur sogenannte Immunogenitätsstudien durchgeführt. Dabei handelt es sich um Messungen von Surrogatparametern, also Ersatzmessungen, die einen Nachweis über die Stimulierung einer spezifischen Immunantwort liefern sollen. Meist werden hierzu einige Monate nach verabreichter Impfung die Antikörperspiegel von Versuchspersonen ausgewertet und mit der Immunantwort von Personen verglichen, die einen ähnlichen Impfstoff erhalten haben.

Die Teilnehmerzahlen variierten von einigen Hundert bis Tausend Teilnehmern in den Hauptstudien der Impfstoffhersteller. Während anfänglich recht hohe Antikörperspiegel gemessen wurden, konnte mit der Zeit (wenige Jahre) ein recht stark nachlassender und stammabhängiger Schutzwert ermittelt werden. Die Zahlen und Daten finden sich in aller Ausführlichkeit im ÄFI-Fachbeitrag.

Dass Surrogatparameter sich schnell und einfach messen lassen, kann für ÄFI kein Grund sein, die Wirksamkeitsnachweise im Hinblick auf die tatsächliche Verringerung von Infektionen, Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfällen auszulassen. Unabhängig davon, wie sicher ein Surrogatparameter die Verhinderung dieser Endpunkte vorhersagt – er kann sie niemals vollständig ersetzen. Darum sind Hersteller und Zulassungsbehörden unbedingt in der Pflicht, diese Daten nachträglich zu erheben. Ansonsten sind keine hochwertigen Informationen zu diesen medizinischen Produkten verfügbar, die gesunden Menschen verabreicht werden sollen.
 

Eingereichte Daten stammen von „ähnlichen“ Impfstoffen

Es geht immer noch besser, aber immer auch noch schlechter. Bei den Hepatitis-B-Impfstoffen ist Zweiteres der Fall. Hier wurden den Zulassungsbehörden zwar auch (nur) Daten aus Immunogenitätsstudien vorgelegt – diese stammen teilweise jedoch nicht einmal vom zugelassenen Produkt. Stattdessen wurden Daten von anderen Impfstoffen mit gleichem Wirkstoff eingereicht. Und von den Zulassungsbehörden für gut befunden.

Während die STIKO (zugegebenermaßen international unüblich) Antikörperkonzentration gegen das Oberflächenantigen des Hepatitis B-Virus (anti-HBsAg) von mindestens 100 I.E./l als schützend ansieht, wurden in den Zulassungsstudien Werte von 10 I.E./l als ausreichend definiert. Die Schutzwerte der meisten Impfstoffe lag nach einigen Monaten laut den Daten deutlich über 90 %. Die Notwendigkeit von Auffrischimpfungen ist aber unbekannt.

Dass die Zulassungsbehörden es mit den Studien der Hersteller nicht so eng sehen, lässt sich auch daran erkennen, dass die Fachinformation zu Fendrix® nur Daten zu Prähämodialyse- und Hämodialysepatienten ab 15 Jahren hergibt. Bei HBVaxPro® stammen die Daten sogar teilweise noch von thiomersalhaltigen Impfstoffen, also solchen mit organischem Quecksilber, welche schon seit Anfang des Jahrtausends in Deutschland nicht mehr verfügbar sind. Und bei Twinrix® wurden der EMA für die Zulassung bei Kindern auch die Daten der Studie zu Erwachsenen vorgelegt.

Dass manche Impfstoffe bereits länger am Markt sind und sich die Praktiken der Medizin erst mit der Zeit gewandelt haben, dürfte kein Gegenargument dafür sein, dass die Hersteller nun in die Pflicht genommen werden sollten, dringend benötigte klinische Wirksamkeitsnachweise nachzuliefern. 

Neben Ausführungen, warum das Ziel der WHO, Hepatitis B bis 2030 zu eliminieren, nicht realistisch ist, wurden auch neue bzw. aktualisierte Abbildungen sowie Fachbegriffe im Glossar ergänzt.

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