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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

RKI war für allgemeine Corona-Impfpflicht trotz interner Zweifel

Der E-Mail-Schriftverkehr des Robert-Koch-Institutes in der AG Impfpflicht zeigt: Während es innerhalb der Behörde längst Zweifel an der Wirksamkeit der Corona-Impfungen gab, sprach man sich in der interministeriellen Arbeitsgruppe für eine allgemeine Impfpflicht aus. Diskutiert wurde dort auch die Einrichtung eines Impfregisters sowie mögliche Zwangsmaßnahmen für die Umsetzung einer Impfpflicht: Bußgeld, Beugehaft und Erzwingungshaft.

Stellungnahme: Aufarbeiten - aber richtig!

Stellungnahme der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. (ÄFI) zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie durch eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages

„Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“ (Konfuzius)

Was lange währt, wird endlich Thema: Nach monatelanger Weigerung und Untätigkeit haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingesehen, dass die größte gesundheitspolitische Krise der Bundesrepublik nicht einfach abgehakt werden kann. Wie bereits im März 2023 von ÄFI gefordert, ist nun die Einrichtung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Pandemiepolitik geplant.

Download:

Stellungnahme als PDF

Alle Quellen finden sich in der PDF-Datei

 

Presseportal:

Originalmeldung lesen

Buchveröffentlichung: Wie das RKI sich vor den Karren der Politik spannen ließ

Ein neuer Sammelband, herausgegeben von Bastian Barucker, bietet Einblicke in die lange Zeit unter Verschluss gehaltenen Protokolle des Corona-Krisenstabs am Robert Koch-Institut (RKI). Er macht deutlich, dass die Politik nicht etwa „die“ Wissenschaft für ihre Pandemie-Maßnahmen zu Rate zog. Vielmehr gab die Politik dem RKI die Linie vor, um sich vor der Öffentlichkeit auf eben diese „Wissenschaft“ zu berufen. Der Band enthält auch einen Beitrag von ÄFI-Vorstandssprecher Dr. Alexander Konietzky. Er analysiert, wie eine informierte Einwilligung zur Corona-Impfung mit dem Wissen der RKI-Protokolle ausgesehen hätte.

Newsletter #52 – Impfpflicht: Bundesverfassungsgericht verkennt die Bedeutung milderer Maßnahmen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Aufarbeitung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht auf die Bremse getreten und den Überprüfungsauftrag des Verwaltungsgerichts Osnabrück (VG) für unzulässig erklärt. Warum die Impfpflicht verfassungswidrig gewesen sein soll, sei nicht ausreichend begründet worden.

Dabei verkennt das BVerfG, dass es spätestens im Herbst 2022 mit Schnelltests eine deutlich mildere Alternative zur Impfung gegeben hätte. Lesen Sie dazu unsere juristische Einordnung. Interessanter Nebeneffekt: Indem es nun auch die Bedeutung von fachkundigen Stellungnahmen betonte, schwächte das Gericht indirekt die Position des Robert Koch-Instituts, auf das sich die Gerichte in Corona-Prozessen als maßgebende Instanz berufen haben.

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #52 lesen

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: BVerfG hält Verfassungswidrigkeit für nicht ausreichend begründet

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Richtervorlage des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur erneuten verfassungsgerichtlichen Prüfung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht für unzulässig.