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RKI war für allgemeine Corona-Impfpflicht trotz interner Zweifel
HINTERGRUND
Am 4. Februar 2022 vermerkt das Protokoll des Corona-Krisenstabs am Robert Koch-Institut (RKI): „Teilnahme an der AG Impflicht [sic!] mit anderen Ministerien, Zuarbeit zur Gesetzesbegründung der allgemeinen Impfflicht [sic!].“ Dies ist die einzige Erwähnung der AG Impfpflicht in rund 4.000 Protokollseiten. Der freien Journalistin Aya Velázquez ist es zu verdanken, dass die Öffentlichkeit von der Existenz dieser Arbeitsgruppe erfahren hat.
Velázquez richtete eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das RKI zur Herausgabe aller Dokumente der Arbeitsgruppe. Sie hatte bereits für die Veröffentlichung der ungeschwärzten RKI-Krisenstabsprotokolle (RKI-Files) gesorgt, die ihr aus dem RKI zugespielt worden waren, und ebenfalls wesentlichen Anteil an deren Analyse. Als das RKI auf ihre IFG-Anfrage nicht reagierte, klagte sie beim Verwaltungsgericht Berlin.
Am 19. September 2025 bot das RKI Velázquez an, ihr die E-Mail-Korrespondenz mit der AG mitsamt angehängten Dokumenten zur Verfügung zu stellen, wobei personenbezogene Daten geschwärzt würden. Nachdem die Journalistin sich mit diesem Verfahren einverstanden erklärt hatte, wurden ihr die Daten – insgesamt 987 Seiten in einer PDF-Datei – ohne Schwärzungen im inhaltlichen Teil Anfang Oktober zugestellt.
Gesundheitsministerium leitete AG Impfpflicht
Bei der AG Impfpflicht handelte es sich um ein interministerielles Gremium unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) von Minister Karl Lauterbach (SPD). Sie sollte bei der Abfassung verschiedener Gruppenanträge von Abgeordneten des Bundestages für eine mögliche allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 helfen.
Innerhalb des BMG war laut Velázquez die Unterabteilung 61 „Gesundheitssicherheit“ mit Heiko Rottmann-Großner zuständig. Dieser trat 2023 im Brandenburgischen Corona-Untersuchungsausschuss an der Seite von Lothar Wieler auf und versuchte, den RKI-Chef durch die Vernehmung zu lotsen. Bereits 2019 hatte Rottmann-Großner an einem Pandemieplanspiel anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz teilgenommen.
Eine große Gruppe von Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen wollte nun eine allgemeine Impfpflicht vorbereiten. Stellvertretend genannt werden: Heike Baehrens, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Dirk Wiese (alle SPD), Janosch Dahmen, Till Steffen (beide Bündnis 90/Die Grünen), Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (beide FDP).
Zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs richteten die Abgeordneten am 21. Januar 2022 einen umfassenden Fragenkatalog an das BMG. Darin ging es um alle Facetten der praktischen Ausgestaltung einer Impfpflicht: von gesundheitspolitischen Themen über Fragen zu Impfstoffen und Impfintervallen, über die konkrete Umsetzung und zu impfende Bevölkerungsgruppen bis hin zu arbeitsrechtlichen und juristischen Fragen.
Das BMG leitete die Fragen an die zuständigen Ministerien und Behörden weiter: die Ministerien des Inneren (BMI), der Justiz (BMJ), Arbeit und Soziales (BMAS), Bildung und Familie (BMFSFJ), Wirtschaft (BMWi), an den Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung (BfDI), die Aufsichtsbehörden RKI und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages (WD).
In den folgenden Wochen kursierte der „Entwurf einer Formulierungshilfe“ für ein künftiges Gesetz mit Anregungen, Änderungsvorschlägen und Kritikpunkten zwischen den Teilnehmern. Dieser Diskussionsprozess mündete für die genannte Abgeordnetengruppe in den „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfungen aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“ (Drucksache 20/899) für die Abstimmung im Bundestag. Dort wurde außerdem über folgende Drucksachen debattiert und abgestimmt:
- DS 20/954 (verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt – Gesetzentwurf des Abgeordneten Dieter Janecek und weiterer Abgeordneter)
- DS 20/680 (Impfbereitschaft ohne Impfpflicht erhöhen – Antrag des Abgeordneten Wolfgang Kubicki und weiterer Abgeordneter)
- DS 20/978 (Impfvorsorgegesetz – Antrag der Fraktion CDU/CSU)
- DS 20/516 (keine gesetzliche Impfpflicht – Antrag des Abgeordneten Martin Sichert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD)
Die erste Einladungsmail zur AG Impfpflicht datiert vom 1. Februar 2022. Allerdings arbeiteten die Teilnehmer bereits zuvor an dem Thema. Die Velázquez zur Verfügung gestellten Unterlagen umfassen den Zeitraum 13. Dezember 2021 bis 5. April 2022 – also exakt die Zeitspanne zwischen der Verabschiedung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Bundestag (10. Dezember 2021) und der Abstimmung zur allgemeinen Impfpflicht (7. April 2022).
RKI und BMG: Es gibt keine Sitzungsprotokolle
Das RKI hat angegeben, so Velázquez, dass über die E-Mails hinaus keine Sitzungsprotokolle oder sonstiges Material zur AG Impfpflicht vorhanden seien. Dass keinerlei Protokolle angefertigt wurden, ist ein erstaunlicher Umstand und wäre wohl eine juristische Prüfung wert. Die Aussage des RKI lässt sich aber auch so verstehen, dass nur ihm keine weiteren Unterlagen vorliegen.
In diese Art von Mehrdeutigkeit, um nicht zu sagen Geheimniskrämerei, fügt sich – neben der einzigen Erwähnung in den RKI-Files – auch eine Anfrage der ehemaligen BSW-Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti, von der Velázquez an anderer Stelle berichtet.
Demnach hat Tatti im Februar 2025 eine Anfrage an das BMG gerichtet bezüglich Protokolle, E-Mails und sonstiger Dokumente zur AG Impfpflicht. Die Antwort des Ministeriums habe gelautet: „Es existieren keine Protokolle zu den Treffen der interministeriellen Arbeitsgruppe.“ Die Existenz der E-Mails wurde vom BMG sogar Abgeordneten gegenüber verschwiegen.
Insofern bleibt unklar, ob der Zeitraum des E-Mails-Verkehrs den genauen Zeitraum der Aktivität der AG beschreibt. Auch aufgrund der Schwärzungen von Absendern, Adressaten und Kommentatoren im Text ist die Analyse unter Vorbehalt und als vorläufig zu betrachten. Die nachfolgend in Klammern angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die PDF-Datei, die Schreibung des Originals wurde belassen.
ANALYSE
Argumentative Widersprüche treten hervor
Schon kurz nach Beginn der Impfkampagne hatte der Corona-Krisenstab im RKI das Ziel der Herdenimmunität in Frage gestellt:
| „Herdenimmunität: Vertrauen wir bei Impfung nur auf individuellen Schutz vor schwerer Erkrankung? Verabschieden wir uns vom Narrativ der Herdenimmunität durch Impfung? Verhinderung von Infektionen: bei mRNA-Impfstoffen nur Daten aus Tierversuchen, bei Astra Zeneca beim Menschen nicht ausreichend, Konfidenzintervall zu groß! nicht interpretierbar. Es wird vermutet [!], dass Impfung einen Herdeneffekt hat“ (08.01.2021). |
Erhebliche Zweifel hegte man auch bezüglich der Wirksamkeit der Impfstoffe:
| „Evidenzlage: Impfstoffwirkung ist noch nicht bekannt. Dauer des Schutzes ist ebenfalls unbekannt. Evidenz ist aktuell nicht genügend bezüglich Reinfektion und Ausscheidung (für Genesene und Geimpfte)“ (08.01.2021). |
Nach fast vier Monaten Impfung stellte man fest:
| „Noch ist nicht zu sehen, dass aufgrund des Impfeffekts weniger alte sterben? Ist es zu früh? Sterben geimpfte? […] Das Hauptrisiko, an COVID-19 zu sterben, ist das Alter“ (19.03.2021). |
Im Januar 2022 hieß es angesichts der Omikron-Variante:
| „RKI-Position war bisher die Befürwortung einer Impfplicht ab 18 Jahre […], gibt es Gegenargumente? Umsetzung ist kompliziert: Impfregister? Über Meldeämter? Über Krankenkassen? Impfung soll individuellen Schaden abwenden und Krankheitslast im Gesundheitswesen reduzieren, Omikron hat diesbezüglich einiges verändert. Verminderung der Transmission durch Impfung ist bei Omikron gering, die Verhinderung schwerer Verläufe jedoch sehr gut gegeben. Ein angepasster Impfstoff könnte die Wirkung auf die Transmission verbessern. Kontrolle/Sanktionen sind schwierig, Sanktionen sollten locker gehandhabt werden, ggf. ohne zentrale Erfassung. Cosmo-Daten zeigen, dass viele Ungeimpfte sich nicht impfen lassen wollen, diese sollten vor sich selbst beschützt werden. Menschen zu Ihrem eigenen Wohl zu etwas zu zwingen, ist eher paternalistischer Ansatz, besser Empowerment (PH-Grundgedanke)? Impfung kommt für Omikron-Welle zu spät, aber auch danach wird keine Grundimmunität in der Gesamtbevölkerung vorhanden sein […] Das Institut sollte keine Haltung zur Impfung einnehmen, sondern transparent die Grundlagen und mögliche Entscheidungskriterien kommunizieren“ (12.01.2022) (Hervorhebung - ÄFI). |
Seit Beginn der Impfkampagne Ende 2020 tappte man im RKI weitgehend im Dunkeln, was die Wirksamkeit und erst recht die Sicherheit der Corona-Impfstoffe anging. Die bis dahin üblichen langjährigen Zulassungsstudien, an denen man sich hätte orientieren können, gab es nicht. Mit dem Aufkommen neuer Virusvarianten aber wurde klar: Die Infektionen nehmen zu, aber die Erkrankungen verlaufen milder. Mit den neuen Varianten veränderte sich auch das mühsam (durch Post-Marketing) gesammelte Wissen über die Wirksamkeit der Impfstoffe: Die Wirksamkeit reduzierte sich zusehends von einigen Monaten bis auf wenige Wochen. Und sie betraf allenfalls noch den Endpunkt „schwere Erkrankung“.
Unter dem Eindruck dieser Entwicklung verstrickte sich das RKI zunehmend in Widersprüche. Mit dem Auftauchen von Omikron war das RKI bei der Frage einer Impfpflicht argumentativ unter Druck geraten. Der eigenen Fachebene folgend, hätte die RKI-Führung sich mindestens neutral, in der Sache eigentlich aber gegen eine Impfpflicht positionieren müssen.
Stattdessen befürwortete man in der AG die Impfpflicht. Die E-Mail-Unterlagen enthalten eine undatierte Stellungnahme des RKI zur einrichtungsbezogenen wie auch zur allgemeinen Impfpflicht. Dass darin auch die sektorale Impfpflicht bewertet wird, spricht für eine Abfassung vor der Verabschiedung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 10. Dezember 2021. Möglicherweise bezieht sich folgender Eintrag im RKI-Krisenstabsprotokoll vom 26. November 2021 darauf:
| „Eine Stellungnahme zur Impflicht wurde erarbeitet. Eine einrichtungsbezogene aber auch allgemeine Impfplicht wird vom RKI als sinnvoll erachtet.“ |
In dieser Stellungnahme sprach sich das RKI ausdrücklich für beide Impfpflichten aus. Die allgemeine Impfpflicht
| „sollte für alle Personen im Alter von mindestens 18 Jahre gelten und auf vorerst 1 Jahr befristet sein mit der Option auf eine Verlängerung“ (S. 81). |
Ein grundlegender Baustein für die Diskussion der AG im Februar 2022 war also eine RKI-Stellungnahme pro Impfpflicht von (vermutlich) November 2021, von deren Argumentation man sich innerhalb des RKI aber Anfang 2022 bereits verabschiedet hatte.
Aus der Stellungnahme flossen u. a. folgende Aspekte in die Diskussion ein:
- Eine allgemeine Steigerung der Impfquote sei „unbedingt notwendig“ (S. 82), um die per mathematischer Modellierung errechnete „Zielimpfquote (Impfschutz durch vollständige Impfung) von mindestens 85% für die 12–59-Jährigen sowie von mindestens 90% für Personen ab dem Alter von 60 Jahren“ (S. 82) zu erreichen. In diesem Modell sei aber „noch kein Nachlassen der Wirksamkeit der Impfstoffe berücksichtigt“ (S. 82).
- „Eine Herdenimmunität im Sinne einer gestoppten Viruszirkulation ist aufgrund der Eigenschaften des SARS-CoV-2 nicht erreichbar. Mittel- und langfristig werden die erwartbaren pandemischen Wellen in der kalten Jahreszeit daher nur durch eine Bevölkerungsimmunität nahe 100% ohne eine erneute erhebliche Anzahl schwerer und schwerster Erkrankungen verlaufen. Dieser Endpunkt kann durch Impfungen oder natürliche Infektion erreicht werden“ (S. 82).
Von dem einst öffentlich gebetmühlenartig vorgetragenen Ziel einer Herdenimmunität blieb nichts übrig. Stattdessen verlegte man sich nun auf das Ziel „Grundimmunität“ der Gesamtbevölkerung und zog dazu aus mathematischen Modellierungen gewonnene Zielwerte heran, um die Ausbreitung des Virus und somit schwere Krankheitsfälle zu vermeiden.
Ebenfalls unterschlug das RKI hier den Umstand, dass die Impfung nicht zu einer Grundimmunität führen kann – das konnte nur die Infektion, wie es selbst Christian Drosten formulierte:
| „Wir können nicht auf Dauer alle paar Monate über eine Booster-Impfung den Immunschutz der ganzen Bevölkerung erhalten. Das muss das Virus machen. [...] Das Aufbauen müssen wir in unserer alten Gesellschaft über Impfungen machen, das Erhalten muss das Virus erledigen.“ |
Auch diesmal wurde als Grund die während der gesamten Corona-Krise immer wieder beschworene Überlastung des Gesundheitswesens angeführt (S. 83). Tatsächlich jedoch herrschte 2020, dem Jahr vor den Impfungen, eine historische Unterauslastung in den Krankenhäusern. Erst die herbeigeführte Verringerung von Intensivbetten (neben dem Personalmangel aufgrund von Quarantäneregelungen) verschärfte das Problem der Auslastung.
- Auch die Wirksamkeit von Auffrischimpfungen war nicht sicher. „Derzeit ist unklar, ob der durch die Booster-Impfung induzierte Schutz stärker ausgeprägt und länger anhaltend ist als der durch die Grundimmunisierung induzierte Impfschutz […] Ein Schließen der bestehenden Impflücken durch Impfungen ist theoretisch zeitnah umsetzbar und sicher, und daher die bevorzugte Option“ (S. 82f.).
Offen bleibt, wie lange dieser Schutz bestehen bleibt. An anderer Stelle vermerkt man zur Wirksamkeit von Booster-Impfungen:
„Aus Sicht des RKI kann diese Frage derzeit evidenzbasiert nicht beantwortet werden“ (S. 134).
Für eine Impfkampagne sei eine besondere Kommunikation notwendig – auch unter Einbeziehung des Deutschen Ethikrats „als unabhängige und in der Bevölkerung als vertrauenswürdig wahrgenommene Kommission“ (S. 85). Dass mit diesem Schritt nicht unbedingt weitere Fachkompetenz an Bord geholt werden würde, hatte der RKI-Krisenstab bereits ein Jahr zuvor festgestellt: „STIKO hat Mandat Impfempfehlung zu entwickeln. Deutscher Ethikrat und Leopoldina sollen einbezogen werden, d.h. 8 zusätzliche Experten, die nicht alle Expertise in Impfprävention haben“ (28.09.2020).
Es sei an die Solidarität der Bevölkerung zu appellieren und zwar in dem Sinne, „dass diese Solidarität nicht nur allen zugutekommen soll sondern auch von allen gefordert wird. Eine Mehrheit von fast 70 % der Bürger:innen hat diese Solidarität mit der Gemeinschaft gezeigt“, eine „gesellschaftliche Impfverantwortung“ (S. 83) sei jetzt notwendig. Kein Wort davon, dass diese „Solidarität“ in vielen Fällen erzwungen wurde, etwa durch angedrohten Arbeitsplatzverlust, 2G- und 3G-Regeln oder soziale Ausgrenzung.
Es solle vermittelt werden, dass „die Gesundheit der Bevölkerung und die Pandemiebewältigung ernstgenommen und alles getan wird, um diese zu schützen bzw. die Pandemie zu bewältigen“ (S. 84).
Tatsächlich wurde jedoch von Beginn an der Impfung als dem Königsweg aus der Pandemie das Wort geredet – selbst als es noch gar keine Impfstoffe gab. Mildere Maßnahmen wurden allenfalls sporadisch in Betracht gezogen oder am Beispiel von Schweden abgewertet.
Problem: Wer lässt sich nicht impfen?
Zur Frage, warum sich Menschen einer Impfung verweigerten, führt das RKI in der AG u. a. folgende Aspekte an:
- Generell ein fehlendes Vertrauen in die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe sowie in das Gesundheitssystem und seine Akteure,
- weit verbreitetes Falschwissen und Unsicherheiten rund um die Impfung (v. a. zur Sicherheit der Impfstoffe: diese mache unfruchtbar oder verursache eine Erkrankung) (S. 136).
Skepsis hinsichtlich des Sicherheitsprofils kursierte offenbar jedoch auch unter den Beschäftigten in Gesundheit und Pflege:
| „So scheinen die Impfquoten im Langzeitpflegebereich um einiges geringer zu sein als im Krankenhausbereich […]. Zudem gibt es im Krankenhaus Unterschiede nach Berufsgruppe: die Ärzteschaft ist die Berufsgruppe mit den höchsten Impfquoten, größere Impflücken bestehen bei der Pflege. Diese Impfunterschiede zeigen sich aktuell insbesondere im Hinblick auf die Auffrischimpfung. Gründe sich nicht impfen zu lassen bei Krankenhauspersonal liegen v.a. im Bereich Vertrauen in die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung“ (S. 136). |
In kommunikativer Hinsicht bestehe eine Herausforderung:
| „Man kann versuchen, die Einstellungen und Gefühle der Menschen zu verändern, indem bspw. die Risikowahrnehmung oder das Vertrauen in die Sicherheit der Impfungen gestärkt wird. […] In den letzten Monaten ist die Impfkampagne – was Ungeimpfte angeht – stagniert. […] Daten der COSMO-Studie geben den Anteil derer, die sich auf keinen Fall impfen lassen wollen, mit zuletzt 63% an, weitere 23% waren zögerlich oder unsicher und nur 14% waren impfbereit. Auch Daten der letzten COVIMO-Erhebung […] bestätigen diese Verteilung: über die Hälfte der Befragten kann als impfablehnend angesehen werden, ein Anteil von 29 % ist noch zögerlich und knapp 20 % sind (eher) impfbereit“ (S. 141). |
Druck vonseiten der Politik
Was sich schon bei den RKI-Files gezeigt hat, bestätigt sich für die AG Impfpflicht: Auf politischen Druck hin vertrat die RKI-Leitungsebene andere Positionen als die Fachebene. Die Dokumente der AG enthalten entsprechende Hinweise.
So bemängelte ein Kommentar abweichende Aussagen zu den Äußerungen des Bundesgesundheitsministers:
| „Weshalb äußert sich das RKI wiederholt, alle Prognosen ließen sich in keinster Weise plausibilisieren, wenn BM Lauterbach gestern Folgendes kundtut […]: ‚“Die Wissenschaft geht davon aus, dass Omikron nicht die letzte Variante sein wird“, warnt der Minister dann. Englische Forscher hätten jetzt „vier Szenarien für den Herbst aufgetan“, aber keines davon sei gut.‘ Lassen sich die vier Szenarien hier nicht verwenden?“ (S. 174). |
Auch bei der Frage, ob Kinder und Jugendliche der Impfpflicht unterliegen sollten, hatte die Politik andere Ansichten. In seiner Stellungnahme hatte das RKI festgestellt:
| „Aus Sicht des RKI sollte die Impfpflicht auf Erwachsene beschränkt werden. Für Kinder und Jugendliche besteht weiterhin die Möglichkeit, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Mathematische Modellierungen zeigen jedoch, dass deren Impfung primär dem eigenen Schutz dient und der Einfluss auf das Gesamt-Infektionsgeschehen eher limitiert ist […]. Kinder erkranken oftmals auch nicht schwer, so dass das Risiko-Nutzen-Verhältnis in höheren Altersgruppen noch mehr für die Impfung spricht“ (S. 85). |
Bei dieser Aussage handelt es sich um einen irreführenden Euphemismus: Statt der Formulierung „oftmals auch nicht schwer“ hätte es „sehr selten“ heißen müssen, „dass das Risiko-Nutzen-Verhältnis in höheren Altersgruppen noch mehr für die Impfung spricht“ hätte „wenn überhaupt nur in höheren Altersgruppen“ lauten müssen. Zudem waren Kinder auch keine Treiber der Pandemie, wie man im RKI schon seit Februar 2020 wusste. Weder für den Fremd- noch für den Eigenschutz bei Kindern durch die COVID-19-Impfung gab es gute Argumente.
Dies bestätigte auch die STIKO:
| „Aufgrund der derzeitigen Datenlage […] ist davon auszugehen, dass die symptomatische Infektionsrate im Kindes- und Jugendalter geringer ist als bei Erwachsenen. Die meisten Infektionen verlaufen asymptomatisch und mit wenigen Symptomen. Schwere Verläufe sind bei Kindern und Jugendlichen eher selten.“ (S. 181). |
Die STIKO empfahl zwar auch für die 12- bis 17-Jährigen die Impfung, jedoch in erster Linie als Maßnahme, um soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.
Ein Kommentar seitens des BMAS schlug stattdessen Alarm:
| „Dringende Anregung einer Überprüfung. [Es folgt die persönliche Anekdote einer vermeintlichen Ansteckung bei einem Nachbarskind] […] von allen erkrankten Freunden und Kollegen ist zu hören, dass Kinder die Seuche in die Familien und weitere Kontakte eingeschleppt haben. Das PIMS Syndrom wird hier noch nicht einmal erwähnt, Long Covid. Wenige Prozentpunkte bedeuten bei hoher Durchseuchung dennoch tausende Fälle in Deutschland von zerstörten Kinderleben und belasteten Familien. Aufgabe des Infektionsschutzgesetzes ist verfassungsrechtlich der Gesundheitsschutz in jedem Einzelfall. Die Linie der STIKO erscheint hier wenig nachvollziehbar“ (S. 181). |
Auch für die 5- bis 11-Jährigen stellte die STIKO fest: „Der Individualnutzen nach einer Impfung […] ist nicht so ausgeprägt wie bei den älteren Bevölkerungsgruppen.“ Sie kam zu dem Schluss, dass
| „derzeit für Kinder ohne Vorerkrankungen in dieser Altersgruppe nur ein geringes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung besteht. […] So sind in Deutschland während der gesamten bisherigen Pandemie bei gesunden Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren keine COVID-19-bedingten Todesfälle aufgetreten“ (S. 181). |
Dazu ein anonymisierter Kommentar: „Hier muss man vielleicht noch erwähnen, wie die STIKO wertet: sie schaut auf den Einzelfall und dessen individuelles Risiko“ (S. 181).
Ein Kommentar aus dem BMAS betonte hingegen die Relevanz von Impfungen bei Kindern und Jugendlichen:
| „Die Impfpflicht kann sicher mit guten Gründen auf ab 18 oder auf ab 50 Jahre begrenzt werden. Dies sollte aber nicht dazu führen, dass Impfungen von Kindern Jugendlichen als so irrelevant dargestellt werden wie jetzt in den Textentwürfen. Das widerspräche auch diametral den Ausführungen des Gesundheitsministers und einer Virologin und FDP Vize-MP NRW gestern Abend bei ‚Anne Will‘. Deutschland hat eine eklatant zu niedrige Impfrate in dieser Altersgruppe. Zahlen zu PIMS und sogar verstorbenen Kindern sind bekannt, zu Long Covid noch zu wenig Daten für eine seriöse Entwarnung. Hier eine höchst angreifbare Argumentation auf Basis der eklatant veralteten STIKO Einschätzungen aufzubauen, erscheint für den Zweck dieser Gesetzentwürfe nicht notwendig“ (S. 175). |
Während die STIKO sonst stets als Standard herangezogen wurde, galten ihre Empfehlungen nun, wenn sie politischen Zielsetzungen zuwiderlaufen, als veraltet – die Gäste einer Talkshow sind die neuen Experten.
Corona-Impfstoffe: „Gut verträglich, sicher und hochwirksam“
Von Beginn an war folgender Passus in der Formulierungshilfe enthalten und fand auch später Eingang in die DS 20/899:
| „Zur Prävention stehen gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Studien zeigen, dass Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARSCoV-2 nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen schützen, sondern auch dazu führen, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen, was insbesondere dem Schutz vulnerabler Personengruppen vor einer SARS-CoV-2-Infektion dienlich ist. Auf diese Weise können auch junge und gesunde Menschen durch die Impfung dazu beitragen, dass Personen, die nicht geimpft werden können, oder bei denen die Immunantwort nicht ausreichend ausfällt, vor einer Infektion effektiv geschützt werden“ (S. 150). |
Der Behauptung von den gut verträglichen, sicheren und hoch wirksamen Impfstoffen wollten sich aber nicht alle Bundestagsabgeordneten anschließen. Zwar tauchte sie in leicht abgewandelter Form auch im Gesetzentwurf für eine verpflichtende Impfberatung ab 18 Jahren und einer Impfpflicht ab 50 Jahren (DS 20/954) auf.
Aber der Antrag (DS 20/680) gegen eine Impfpflicht sprach vorsichtiger davon, dass „in kürzester Zeit hoch wirksame Impfstoffe“ entwickelt worden seien. Der Antrag für ein Impfvorsorgegesetz (DS 20/978) vermied jede Aussage über die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe und der Antrag gegen eine gesetzliche Impfpflicht (DS 20/516) stellte die mangelhafte Wirkung der COVID-19-Impfstoffe heraus.
Über die neuartigen modRNA-Impfstoffe hieß es im Diskussionspapier der AG:
| „Durch eine, die mRNA umgebende Lipidstoffhülle wird die Aufnahme der mRNA in einige wenige Muskel- und Immunzellen ermöglicht. Studien haben gezeigt, dass die Lipidnanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht. […] Die Verträglichkeit der modRNA ist im Allgemeinen gegenüber nicht modifizierter mRNA verbessert. […] Die mRNA der RNA-Impfstoffe wird nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut. Sie wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche DNA, weder in Körperzellen noch in Keimbahnzellen. Nach dem Abbau der mRNA findet keine weitere Produktion des Antigens statt“ (134f.). |
Das RKI beließ es beim Hinweis auf Studien, ohne sie konkret zu nennen. Schon damals gab es gravierende Sicherheitshinweise (auch aus dem eigenen Haus) und man hätte wissen können, dass die modRNA-Impfstoffe sich potenziell im ganzen Körper verteilen. Ebenso wenig konnte von einem Abbau nach kurzer Zeit die Rede sein. Vielmehr ist die genaue Verweildauer bis heute unbekannt und das toxische Spike-Protein konnte inzwischen auch fast zwei Jahre nach Impfung noch nachgewiesen werden.
Auch wenn manches zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erwiesen war, gab es umgekehrt auch keine belastbaren Belege für die Behauptungen des RKI. Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) haben auf solche und weitere gravierende Mängel der Corona-Impfstoffe und der Impfstrategie frühzeitig hingewiesen.
Zur Frage des Nutzen-Risiko-Verhältnisses
Beim Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfungen beruft sich das RKI in der AG auf die Einschätzungen der STIKO:
| „Alle in Deutschland durch die STIKO empfohlenen Impfstoffe gegen COVID-19 weisen ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für die entsprechenden Altersgruppen auf, für die sie empfohlen sind. Die STIKO basiert diese Empfehlungen auf einer Einschätzung [!] dieses Verhältnisses sowohl auf der individuellen Ebene als auch auf der Bevölkerungsebene. Daher ist das Nutzen-Risiko-Potential zugelassener und von der STIKO für eine Personengruppe empfohlener Impfstoffe generell als positiv zu betrachten, andernfalls käme eine Empfehlung durch die STIKO nicht in Betracht“ (S. 142). |
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Impfstoffe sind gut, weil die STIKO schätzt, dass sie gut sind, sonst hätte sie diese nicht empfohlen.
Dabei kann eine Nutzen-Risiko-Abwägung für die modRNA-Impfstoffe gar nicht vorgenommen werden. Die Gründe hat der ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky in der Anthologie von Bastian Barucker „Vereinnahmte Wissenschaft“ über die RKI-Files ausführlich dargelegt: Unter anderem aufgrund der Schnellzulassung, des genetischen Eingriffs mit unabsehbaren Folgen, der unvorhersehbaren Risiken der modRNA-Impfstoffe sowie des allergischen und immunsupprimierenden Potenzials der Lipidnanopartikel war eine informierte Einstimmung (informed consent) zur Impfung zu keinem Zeitpunkt möglich. Im Gegenteil: Wären die Menschen mit dem Wissen und Nicht-Wissen der RKI-Fachebene über die Impfung aufgeklärt worden, hätten sie die Impfung sehr wahrscheinlich vermehrt abgelehnt.
Zur Einrichtung eines Impfregisters
Für die Umsetzung der Impfpflicht diskutierte die AG die Einrichtung eines Impfregisters. Ähnlich wie beim Masernschutzgesetz solle nicht die Impfung, sondern die Immunität nachgewiesen werden. Dies könne durch den Nachweis einer Impfung, eines positiven PCR-Tests oder eines Antikörpernachweises erfolgen. Dazu sollen die Bürgerinnen und Bürger anhand der Daten aus dem Melderegister individuell angeschrieben und aufgefordert werden. Eine Kontrolle durch andere Instanzen wie Polizei, Arbeitgeber oder Gastronomie könne mit diesem Verfahren entfallen (S. 47).
Der Nachweis sei bis zu einem bestimmten Stichtag zu erbringen. Wer dies tue, werde aus dem Register gestrichen.
| „Es verbleiben nur diejenigen im Register, die diesen Nachweis nicht erbringen und die nach dem Stichtag mit einem Bußgeldverfahren belegt werden“ (S. 45). |
Grundsätzlich solle der
| „Eingriff in Grundrechte und die notwendige Erhebung und Speicherung von Daten minimiert und zeitlich begrenzt werden. Medizinische Daten werden dabei nicht erhoben, sondern lediglich die Meldedaten“ (S. 45). |
Ziel des Impfregisters sei u. a. die „Steuerung des Übergangs der Corona-Pandemie zur endemischen Phase“. Ebenso soll die
| „Offenheit der Regelung gegenüber neuen Entwicklungen (neue Virusvarianten, neue wirksame Therapien, Impfmöglichkeiten, neue wissenschaftliche Erkenntnisse) u. a. durch eine zeitliche Begrenzung der Maßnahme“ hergestellt werden (S. 45). |
Indem man ein konkretes Ende der Maßnahmen in Aussicht stelle, nehme man „allen den Wind aus den Segeln, die einen ausufernden und kontinuierlichen Impfzwang unterstellen“ (S. 47). Ein Hintertürchen wollte man sich trotzdem offenhalten: „Bei Bedarf kann das Verfahren im Jahr 2023 wiederholt bzw. ggf. modifiziert angewendet werden“ (S. 47).
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) – zur Zeit der AG war dies Ulrich Kelber (SPD) – hingegen empfahl
| „dringend, die Regelungen zum Impfregister zunächst zurückzustellen und eine angemessene Befassung auch hinsichtlich der Umsetzung zu ermöglichen“ (S. 975). |
Diskutierte Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Impfpflicht
Unter „Eckpunkte Allgemeine Impfpflicht“ formulierten die Abgeordneten als Sanktionsmittel das Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Auf eine Erzwingungshaft wollte man verzichten. Vor allem aber solle die „positive Freiheitsbilanz“ herausgestellt werden, womit wohl das Zugeständnis zuvor entzogener Freiheitsrechte nach vollzogener Impfung gemeint ist (S. 48).
Das BMJ beurteilte die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten: Bußgelder würden wohl von den Gesundheitsämtern verhängt, weitere Maßnahmen richteten sich nach den (ggf. länderspezifischen) Vorschriften der Abgabenordnung. Denkbar sei die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen durch Pfändung von Sachen, Forderungen und sonstigen Vermögensrechten, die Abgabe einer Vermögensauskunft und die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen durch Eintragung einer Sicherungshypothek, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (S. 113).
Auch die Kopplung des Bußgeldes an die Einkommenshöhe wurde diskutiert.
| „Eine Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse ist grundsätzlich und bereits im Rahmen des geltenden Rechts möglich“ (S. 113), |
so die Einschätzung der Juristen. Zwar könnten die wirtschaftlichen Verhältnisse allein nicht zugrunde gelegt werden, aber eine Geldbuße sei „so zu bemessen, dass sie den Täter spürbar trifft“ (S. 113f.).
Mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht wies das BMJ darauf hin, dass eine Erzwingungshaft grundsätzlich bei denjenigen möglich sei, die zwar zahlungsfähig, aber zahlungsunwillig seien. So komme eine kurze Beugehaft infrage, „wenn ein zahlungsfähiger Betroffener, der sich hartnäckig der Zahlung einer – wenn auch geringen – Geldbuße zu entziehen sucht […].“ Der Verzicht auf eine Erzwingungshaft müsse hingegen besonders begründet werden, um eine Ungleichbehandlung bei der Vollstreckung von Geldbußen wegen Verstoßes gegen den Immunitätsnachweis bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu vermeiden (S. 114).
Letztlich fand nur das Zwangsgeld Eingang in den Gesetzentwurf der Abgeordneten. Dort wurde in dem neuen Paragrafen 54c Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgestellt, dass „ausschließlich das Zwangsmittel des Zwangsgeldes zulässig“ ist. Sollte das Zwangsgeld nicht eingetrieben werden können, sei die „Anordnung von Ersatzzwangshaft oder Erzwingungshaft ausgeschlossen“ (S. 852).
Digitaler Impf-Nachweis fällt durch
Wiederholt wurde auch der Einsatz der elektronischen Patientenakte (ePA) zwecks Dokumentation der Impfung diskutiert. Auch hierzu äußerte der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) erhebliche Bedenken. Es sei nicht erforderlich, das Konzept der ePA als einer freiwilligen und versichertengeführten Akte aufzugeben und eine zwangsweise Einrichtung vorzusehen.
| „Den Zwecken der Patientenakte, insbesondere zur Verwendung bei der ärztlichen Behandlung, entspricht der bereits geplante digitale Impfpass“ (S.529). |
Auch die Verpflichtung zu jeglichem digitalen Impf-Nachweis stieß auf Bedenken des BfDI:
| „Sollte die Regelung die Anforderung eines zwingend digitalen Nachweises enthalten, wäre dies unzulässig, da sie zu einer Pflicht der Betroffenen führen würde, einen vorhandenen Nachweis extra zu diesem Zweck digitalisieren zu lassen und einen gesonderten Datenverarbeitungsprozess auszulösen. Dies widerspricht der gesetzlichen Konzeption der digitalen Nachweise, deren Verwendung bisher freiwillig war“ (S. 977). |
AUSBLICK
Blaupause für künftige Impfpflicht-Debatten
Bei der Abstimmung am 7. April 2022 im Bundestag fielen sämtliche Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht, denen die AG Impfpflicht zugearbeitet hatte, durch. Trotzdem ist die Arbeit der AG Impfpflicht, die nach der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Begründung für eine Impfpflicht auf Bevölkerungsebene formulieren sollte, im Zuge der Aufarbeitung der Corona-Krise weiterhin kritisch zu hinterfragen.
Für ÄFI erklärt der Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky:
„Manche Diskussionsbeiträge in der AG Impfpflicht, vor allem von politischer Seite, wirken wie aus der Zeit gefallen, da sie den Erkenntnisfortschritt zu SARS-CoV-2 wie auch zu den neuartigen modRNA-Impfstoffen vollständig außen vor lassen.
Dieser Vorwurf wiegt gegenüber dem RKI als hinzugezogener Fachbehörde umso schwerer. Die Einlassungen der Leitung dieser Aufsichtsbehörde zur Wirksamkeit der Impfstoffe und in der Folge zur Sinnhaftigkeit einer Impfpflicht sind in zentralen Fragen nicht mit den Empfehlungen der Fachebene in Einklang zu bringen, von der gemeinsamen Ignoranz bezüglich des Schadenpotenzials der Impfstoffe ganz zu schweigen.
Spätestens bei der Kardinalfrage pro oder contra Impfpflicht hätte das RKI Nein sagen müssen. Stattdessen folgte es offenbar politischen Einflüsterungen. Das RKI als Aufsichtsbehörde gehört entpolitisiert und dem Verantwortungsbereich des Gesundheitsministeriums entzogen.
Vor diesem Hintergrund lieferte die AG eine bittere Blaupause dafür, was in naher Zukunft angesichts der Impfpläne der WHO erneut auf der Tagesordnung landen könnte. Jüngst hat der Bundestag das Zustimmungsgesetz zu den geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet. Sollte der Generaldirektor der WHO also einen pandemischen Notfall ausrufen, könnte es in der Neuauflage einer nationalen AG Impfpflicht dann nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie einer Impfpflicht gehen.“
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