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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

Buchveröffentlichung: Wie das RKI sich vor den Karren der Politik spannen ließ

Ein neuer Sammelband, herausgegeben von Bastian Barucker, bietet Einblicke in die lange Zeit unter Verschluss gehaltenen Protokolle des Corona-Krisenstabs am Robert Koch-Institut (RKI). Er macht deutlich, dass die Politik nicht etwa „die“ Wissenschaft für ihre Pandemie-Maßnahmen zu Rate zog. Vielmehr gab die Politik dem RKI die Linie vor, um sich vor der Öffentlichkeit auf eben diese „Wissenschaft“ zu berufen. Der Band enthält auch einen Beitrag von ÄFI-Vorstandssprecher Dr. Alexander Konietzky. Er analysiert, wie eine informierte Einwilligung zur Corona-Impfung mit dem Wissen der RKI-Protokolle ausgesehen hätte.

Newsletter #52 – Impfpflicht: Bundesverfassungsgericht verkennt die Bedeutung milderer Maßnahmen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Aufarbeitung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht auf die Bremse getreten und den Überprüfungsauftrag des Verwaltungsgerichts Osnabrück (VG) für unzulässig erklärt. Warum die Impfpflicht verfassungswidrig gewesen sein soll, sei nicht ausreichend begründet worden.

Dabei verkennt das BVerfG, dass es spätestens im Herbst 2022 mit Schnelltests eine deutlich mildere Alternative zur Impfung gegeben hätte. Lesen Sie dazu unsere juristische Einordnung. Interessanter Nebeneffekt: Indem es nun auch die Bedeutung von fachkundigen Stellungnahmen betonte, schwächte das Gericht indirekt die Position des Robert Koch-Instituts, auf das sich die Gerichte in Corona-Prozessen als maßgebende Instanz berufen haben.

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #52 lesen

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: BVerfG hält Verfassungswidrigkeit für nicht ausreichend begründet

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Richtervorlage des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur erneuten verfassungsgerichtlichen Prüfung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht für unzulässig.

Antwortbriefe von Abgeordneten: Blindes Vertrauen in WHO und IGV

Mit einer Briefaktion an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat ÄFI für einen Widerspruch gegen die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch die WHO geworben. Einige Leser haben die Antwortschreiben ihrer Abgeordneten an ÄFI weitergeleitet. Die Auswertung zeigt: Die allermeisten setzen treuherzig auf die WHO und wiegeln ab. Die Ansichten zu den IGV, aber auch zu Corona, den COVID-19-Impfstoffen und den Pandemie-Maßnahmen folgen unkritisch der Regierungslinie und offenbaren manche Abgründe.

Gericht zieht Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Zweifel

Nach Veröffentlichung der RKI-Files und der Vernehmung von RKI-Präsident Schaade stellt das Verwaltungsgericht Osnabrück die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Robert Koch-Instituts in Frage. Die auf den Empfehlungen des Instituts beruhende Begründung für die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht sei erschüttert. Nun soll das Bundesverfassungsgericht erneut darüber befinden, ob die Impfpflicht verfassungsgemäß war. Der Ärzteverein ÄFI, der seinerzeit als Sachverständiger in Karlsruhe gegen die Impfplicht argumentiert hatte und dafür vom BVerfG zur fachlichen Minderheit degradiert worden war, begrüßt die Entscheidung.