Kostenlos: Der ÄFI-Newsletter

Bleiben Sie bei den Themen Impfungen und Impfentscheidung auf dem neuesten Stand!

Per E-Mail: aktuell, evidenzbasiert, verständlich

Jetzt anmelden

Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen

Berlin, 19. Mai 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag erste Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. Dabei berief sich das Gericht entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis in erster Linie auf den Fremdschutz. Ebenfalls ließ das Gericht unberücksichtigt, dass keiner der aktuellen COVID-Impfstoffe eine Ansteckung substanziell verhindert. Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die in dem Verfahren als sachkundiger Dritter eine Stellungnahme abgegeben hatten, ist das Urteil auch eine Niederlage für den Rechtsstaat.

Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nachdem das BVerfG bereits vor diesem Termin zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Regelung abgewiesen hatte, bestätigte es nun diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Newsletter #14 – Gemeinsam erfolgreich

  • 24.12.2021,  09:35 Uhr - Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) startet seine Kampagne mit einer Stellungnahme gegen die allgemeine Impfpflicht in Deutschland.
     
  • 31.03.2022, 15:10 Uhr - Nach Medieninformationen verwirft die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. ihren Antrag für eine Impfpflicht ab 18 (SARSCoVImpfG) mangels Unterstützung.
     
  • 05.04.2022, 18:45 Uhr - Die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. stellen ihren Kompromissvorschlag vor.
     
  • 07.04.2022, 13:02 Uhr - Deutschland atmet auf: Alle Anträge für die allgemeine Corona-Impfpflicht im Bundestag sind grandios gescheitert!

104 Tage nach Start unserer Kampagne gab es für Sie und für uns Grund zum Jubeln: Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist zurecht am 7. April gescheitert.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #14 lesen

Hier zum Newsletter anmelden

Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz erfüllt Bedingungen des Masernschutzgesetzes

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am Donnerstag, den 5. Mai 2022, dem Eilantrag der Kanzlei Keller & Kollegen auf vorläufigen Rechtsschutz und Aussetzung des Betretungsverbotes stattgegeben. Damit darf das vertretene dreijährige Kind, welches mit einem Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz (Measels Vaccine Live B.P.) geimpft worden war, ab sofort in den Kindergarten wechseln.

Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG) Stand: 5. März

Hier: Muster-Erwiderung für den Fall, dass eine Behörde den Widerspruch gegen das Aufforderungsschreiben des Gesundheitsamtes zur Vorlage eines Immunitätsnachweises als nicht statthaft einstuft

Mitterweile liegen erste Antwortschreiben von Gesundheitsämtern auf den zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruch vor (hier finden Sie die aktualisierte Version). Manche Gesundheitsämter vertreten mit unterschiedlicher Begründung - manchmal auch ganz ohne Begründung - die Auffassung, bei dem Aufforderungsschreiben handele es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, es würde sich bei dem Aufforderungsschreiben um eine behördliche Vorbereitungshandlung handeln, der gegenüber ein Verwaltungsakt ausgeschlossen sei. Unsere beratenden Rechtsanwälte sehen das weiterhin anders.

Newsletter #13 – Mehr als Klatschen ist nicht drin

wie steht es um die am 15. März gestartete Impfpflicht im Gesundheitswesen?

109.854 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meldete das Gesundheitsamt Anfang April als nicht-geimpft. Nun zeigt eine Umfrage des Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass über 47.000 Verstöße gegen das Impfpflicht-Gesetz alleine in den 20 größten deutschen Städten festgestellt wurden.

Gestern, am 27. April 2022 tagte der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu zwei Anträgen, um das eingeführte Gesetz zu evaluieren.

Die immer drängender werdende Frage, ob diese Impfpflicht noch angemessen sei, wurde dabei aber kaum geklärt. Vielmehr beschränkten sich die Fraktionen darauf, ihre Position durch die von ihnen eingeladenen Experten zu stützen. Ein Austausch oder gar eine fachliche Debatte fand leider nicht statt.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #13 lesen

Hier zum Newsletter anmelden

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist juristisch und medizinisch sinnlos!

Deutschland braucht auch keine Impfpflicht im Gesundheitswesen!

Impfpflicht im Gesundheitswesen – verfassungswidrig, diskriminierend, kontraproduktiv

Die wesentlichen Argumente auf einer Seite (Hier können Sie das PDF herunterladen, Stand 14. April 2022)

Medizinisches

Guter Eigenschutz vor schweren Verläufen

Alle aktuellen COVID-Impfstoffe verringern spätestens nach einer Booster-Impfung unverändert das Risiko schwerer Krankheitsverläufe für die Geimpften selbst – auch für Ältere und Alte, auch für Vorerkrankte, auch unter Omikron1. Damit können sich alle Menschen, die es wünschen, auch die besonders Gefährdeten, vor schwerer COVID-Erkrankung durch eigene Impfung schützen.

Newsletter #12 – Allgemeine Impfpflicht adé

Liebe Freundinnen und Freunde der freien und individuellen Impfentscheidung!

Kaum zu glauben, aber wahr: Die allgemeine Impfpflicht ist vom Tisch!

Gestern, am 7. April 2022, sind alle Anträge zum Thema Impfpflicht im Bundestag krachend gescheitert. In der Presse- und Medienlandschaft wurden Stimmen laut über eine Blamage der Ampel-Koalition bis hin zu Rücktrittsforderungen an den Bundesgesundheitsminister. Doch in erster Linie ist der 7. April 2022 ein Tag zum Feiern:

Wir sind einfach nur froh, dass die rechtsstaatlichen Verhältnisse gewahrt bleiben konnten, unter denen wir Bürgerinnen und Bürger eine gewisse Wahlfreiheit behalten.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #12 lesen

Hier zum Newsletter anmelden

Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist vom Tisch ...