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Newsletter #15 – Eine Bestandsaufnahme

Vom Sommerloch fehlt jede Spur. Derzeit jagt eine Meldung die nächste in der deutschen Corona-Berichterstattung.

Dabei wäre es enorm wichtig, nun endlich die „German Angst“ ruhen zu lassen. Andere Länder wie Großbritannien, Spanien oder Portugal haben derweil gelernt, trotz hoher Inzidenzzahlen mit dem Virus zu leben. Dies liegt auch daran, dass in diesen Ländern wichtige Daten wie die Immunitätsrate (Serumprävalenz) der Bevölkerung erhoben werden und die geringere Krankheitslast durch die Omikron-Variante anerkannt wird.

Quellen:

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Aktualisierte Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)

Hier können Sie die Materialien herunterladen: Muster-Widerspruch und Muster-Erwiderung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.04.2022 eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. ÄFI war in diesem Verfahren als sog. sachkundiger Dritter angefragt worden und hatte eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Durch den Beschluss des BVerfG sind jedoch nicht alle Einwände gegenüber der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entkräftet.

Quellen:

Stephan Rixen, 25. Mai 2022

Felix W. Zimmermann, 20. Mai 2022

Robert Koch-Institut, 5. Mai 2022, S. 4

Die STIKO hat fertig - Teil 2

Die STIKO hat fertig - Teil 2

Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat

Die STIKO hat fertig - Teil 2

Die STIKO hat fertig - Teil 2

Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Sprecher des Vorstands
Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Sprecher des Vorstands

Die STIKO hat fertig - Teil 1

Die STIKO hat fertig - Teil 1

Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat

Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen

Berlin, 19. Mai 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag erste Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. Dabei berief sich das Gericht entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis in erster Linie auf den Fremdschutz. Ebenfalls ließ das Gericht unberücksichtigt, dass keiner der aktuellen COVID-Impfstoffe eine Ansteckung substanziell verhindert. Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die in dem Verfahren als sachkundiger Dritter eine Stellungnahme abgegeben hatten, ist das Urteil auch eine Niederlage für den Rechtsstaat.

Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nachdem das BVerfG bereits vor diesem Termin zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Regelung abgewiesen hatte, bestätigte es nun diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Newsletter #14 – Gemeinsam erfolgreich

  • 24.12.2021,  09:35 Uhr - Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) startet seine Kampagne mit einer Stellungnahme gegen die allgemeine Impfpflicht in Deutschland.
     
  • 31.03.2022, 15:10 Uhr - Nach Medieninformationen verwirft die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. ihren Antrag für eine Impfpflicht ab 18 (SARSCoVImpfG) mangels Unterstützung.
     
  • 05.04.2022, 18:45 Uhr - Die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. stellen ihren Kompromissvorschlag vor.
     
  • 07.04.2022, 13:02 Uhr - Deutschland atmet auf: Alle Anträge für die allgemeine Corona-Impfpflicht im Bundestag sind grandios gescheitert!

104 Tage nach Start unserer Kampagne gab es für Sie und für uns Grund zum Jubeln: Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist zurecht am 7. April gescheitert.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #14 lesen

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Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz erfüllt Bedingungen des Masernschutzgesetzes

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am Donnerstag, den 5. Mai 2022, dem Eilantrag der Kanzlei Keller & Kollegen auf vorläufigen Rechtsschutz und Aussetzung des Betretungsverbotes stattgegeben. Damit darf das vertretene dreijährige Kind, welches mit einem Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz (Measels Vaccine Live B.P.) geimpft worden war, ab sofort in den Kindergarten wechseln.

Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG) Stand: 5. März

Hier: Muster-Erwiderung für den Fall, dass eine Behörde den Widerspruch gegen das Aufforderungsschreiben des Gesundheitsamtes zur Vorlage eines Immunitätsnachweises als nicht statthaft einstuft

Mitterweile liegen erste Antwortschreiben von Gesundheitsämtern auf den zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruch vor (hier finden Sie die aktualisierte Version). Manche Gesundheitsämter vertreten mit unterschiedlicher Begründung - manchmal auch ganz ohne Begründung - die Auffassung, bei dem Aufforderungsschreiben handele es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, es würde sich bei dem Aufforderungsschreiben um eine behördliche Vorbereitungshandlung handeln, der gegenüber ein Verwaltungsakt ausgeschlossen sei. Unsere beratenden Rechtsanwälte sehen das weiterhin anders.

Newsletter #13 – Mehr als Klatschen ist nicht drin

wie steht es um die am 15. März gestartete Impfpflicht im Gesundheitswesen?

109.854 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meldete das Gesundheitsamt Anfang April als nicht-geimpft. Nun zeigt eine Umfrage des Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass über 47.000 Verstöße gegen das Impfpflicht-Gesetz alleine in den 20 größten deutschen Städten festgestellt wurden.

Gestern, am 27. April 2022 tagte der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu zwei Anträgen, um das eingeführte Gesetz zu evaluieren.

Die immer drängender werdende Frage, ob diese Impfpflicht noch angemessen sei, wurde dabei aber kaum geklärt. Vielmehr beschränkten sich die Fraktionen darauf, ihre Position durch die von ihnen eingeladenen Experten zu stützen. Ein Austausch oder gar eine fachliche Debatte fand leider nicht statt.

Quellen:

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