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Newsletter #11 – #ProfisgegenImpfpflicht

Die Debatte im Bundestag um die allgemeine Corona-Impfpflicht steht vor der Tür. Am Donnerstag, den 7. April 2022 – ironischerweise der Weltgesundheitstag der WHO – debattieren die Abgeordneten 70 Minuten lang über die fünf überparteilichen Gesetzesentwürfe und stimmen danach ab.

Nun heißt es noch ein letztes Mal laut werden!

Bisher zeichnet sich keine Mehrheit für einen der Anträge ab. Um einen letzten Versuch zu unternehmen, die deutschen Politikerinnen und Politiker auf ihrem evidenzfreien Sonderweg wachzurütteln, startet ÄFI die Aktion #ProfisgegenImpfpflicht.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #11 lesen

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Deutschland braucht keine COVID-Impfpflicht - GAR KEINE!

Die wesentlichen Argumente auf einer Seite (Hier können Sie das PDF herunterladen, Stand 2. April 2022)

Medizinisches

Guter Eigenschutz vor schweren Verläufen

Alle aktuellen COVID-Impfstoffe verringern spätestens nach einer Booster-Impfung unverändert das Risiko schwerer Krankheitsverläufe für die Geimpften selbst – auch für Ältere und Alte, auch für Vorerkrankte, auch unter Omikron.1 Damit kann jeder Mensch, der es wünscht, sich selbst vor schwerer COVID-Erkrankung schützen.

Zum aktualisierten Rechtsgutachten über die Corona-Impfpflicht

Muster-Widerspruch gegen Schreiben des Gesundheitsamtes zur Vorlage eines Nachweises nach § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG

Nach Auffassung unserer Rechtsanwälte handelt es sich bei der Nachweisanforderung verbunden mit einer Fristsetzung um einen belastenden Verwaltungsakt, der in der Mehrzahl der Bundesländer einem Widerspruch als Rechtsmittel zugänglich ist. (Manche Bundesländer haben das Widerspruchsverfahren als Vorverfahren komplett oder in einzelnen Rechtsbereichen abgeschafft; in diesen Bundesländern - wie etwa Bayern, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen - stände als Rechtsmittel dann nur die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.)

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Zur weiteren Begründung der beim Bundesverfassungsgericht bereits anhängigen und von ÄFI unterstützten Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatten wir ein verfassungsrechtliches Gutachten bei Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt jetzt vor und wurde mittlerweile auch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Wir haben die wichtigsten Argumente auf einer Seite hier zusammengefasst. Das Gutachten in voller Länge ist hier abrufbar.

Das Ergebnis:

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den demokratischen Wesentlichkeitsgrundsatz und das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig.

Newsletter #10 – #impfenohnepflicht

Heute ist es so weit – im Bundestag findet die erste Lesung der Impfpflicht-Anträge statt. Bisher liegen 5 Anträge vor, die jeweils von Abgeordneten unterschiedlicher Parteien unterstützt werden, da der Fraktionszwang aufgehoben wurde.

Machen Sie mit und zeigen Sie Ihre Unterstützung! 

Dazu startet ÄFI heute eine Aktion unter dem Hashtag #impfenohnepflicht auf den sozialen Medien. 

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #10 lesen

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Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig! (Aktualisiertes Gutachten)

Im Auftrag unseres Vereins hat Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Corona-Impfpflicht verfasst. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig. Die Langfassung des aktualisierten Gutachtens vom 13. März haben wir zum Download eingestellt. 

Die Gründe auf einen Blick (und als aktualisiertes PDF zum Download) ...

Umsetzungshinweise der Bundesländer zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Mittlerweile haben zahlreiche Bundesländer in unterschiedlichen Formen Umsetzungshinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht veröffentlicht. Unsere beratende Anwaltskanzlei hat zu den meisten Bundesländern die entsprechenden Handreichungen, Erlasse bzw. Vollzugshinweise recherchiert und zusammengestellt.

Die Unterlagen können hilfreich sein, um sich mit dem Vorgehen des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen. Es sind durchaus erhebliche Unterschiede in der Verfahrensweise der Umsetzung feststellbar. So haben beispielsweise manche Bundesländer als erste Stufe eine „Beratung“ der Betroffenen vorgeschaltet, bevor die Vorlage der Nachweise förmlich angefordert wird.

Stellungnahme zum SARSCovImpfG

Am 3. März 2022 wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“ auf der Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und von 233 Abgeordneten unterschrieben. Unter den Befürwortern der Impfpflicht befinden sich unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz, Gesundheitsminister Karl Lauterbach und der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Janosch Dahmen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine allgemeine Impfpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in Deutschland vor. Ausgenommen sind Personen, die als genesen gelten sowie aufgrund von medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) hat daraufhin eine Stellungnahme erarbeitet, welche die wesentlichen Argumente der verantwortlichen Bundestagsabgeordneten auflistet und wissenschaftlich prüft.

Österreichische Impfpflicht gekippt! Ein eindeutiges Signal an Deutschland

Durch die heutige Meldung, dass Österreich die allgemeine Corona-Impfpflicht zurücknimmt, wird auch ein eindeutiges Zeichen an die politischen Kolleginnen und Kollegen in Deutschland gesendet. Die österreichische Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sagte bezugnehmend auf die Omikron-Variante, dass die Impfpflicht nicht mehr verhältnismäßig sei.