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Newsletter #17 – Stellungnahme zur „Mogelpackung“

Auch im Sommer 2022 sind wir nicht vor den politischen Schreckensszenarien des kommenden Winters gefeit. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) steht vor der Erneuerung (Drucksache 20/2573). Justizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben den dazugehörigen Maßnahmenkatalog am Mittwoch, den 3. August vorgestellt. Sollte das Gesetz am 8. September 2022 verabschiedet werden, wird es sehr einsam um Deutschland: Kein anderes Land in Europa wählt so drakonische Corona-Schutzmaßnahmen. Stattdessen wird in den allermeisten Ländern auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürgern gesetzt.

Quellen:

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Impfen Sie noch oder schwimmen Sie schon?

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Impfen Sie noch oder schwimmen Sie schon?

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung bezieht hiermit Stellung zu dem zur Diskussion gestellten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (Drucksache 20/2573) vom 05.07.2022. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Masernschutzgesetz: Rechtliche Hinweise zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.07.2022

Ende Juli 2022 lief die Übergangsregelung für Kinder bzw. Mitarbeitende in Kitas und Schulen aus. Bis dahin musste der Nachweis über eine Masern-Impfung, eine Masern-Immunität oder eine medizinische Kontraindikation erbracht werden. Im Folgenden erläutern wir die aktuelle rechtliche Situation.

Newsletter #16 – Frisch gewählter Vorstand, Podcast und Masern-Infos

Liebe Leserinnen und Leser,

mein Name ist Alexander Konietzky und ich möchte mich in diesem Newsletter gerne mit einer persönlichen Nachricht an Sie direkt wenden.

Ich darf mich zuerst herzlichst für das von den Mitgliedern des Vereins entgegen gebrachte Vertrauen bedanken. Auf der im Juni 2022 stattgehabten Mitgliederversammlung wurde ich als ärztlicher Geschäftsführer von ÄFI e. V. berufen und bin zudem als Vorstandsmitglied bestätigt. Ich verstehe es ähnlich wie jedes unserer wieder- und hinzugewählten Vorstandsmitglieder als Auftrag und Herzensanliegen, unsere gemeinsame Forderung auf ein Recht auf individuelle Entscheidung im Impfvorgehen mit aller Kraft nach außen zu tragen und dafür einzustehen, dass diese Stimme nicht zu überhören ist.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #16 lesen

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Der neue ÄFI-Podcast: Impfen mit Sinn und Verstand

Bei Impfen mit Sinn und Verstand können Sie sich zukünftig über alles rund um das Thema Impfen & Impfentscheidung informieren. Mit spannenden Beiträgen über aktuelle Themen sowie Fachexpertinnen und Fachexperten als Gäste wird es hier ganz sicher nicht langweilig werden. Und ganz wichtig: Wir wollen den Podcast interaktiv halten. Das heißt, Sie können Rückfragen zum Podcast stellen, welche dann in den kommenden Folgen berücksichtigt werden. Schreiben Sie dazu einfach eine E-Mail an podcast(at)individuelle-impfentscheidung.de.

Folge 1: Masern – Komplikationen & Impfung

In der ersten Ausgabe des Podcastes beleuchten Dr. med. Alexander Konietzky und Hauke Wagner das Thema Masern. Wie sieht die aktuelle epidemiologische Lage aus? Mit welchen Komplikationen ist bei der Masern-Erkrankung zu rechnen? Und gibt es eine Impfsicherheit? Wir wünschen gute Unterhaltung und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.

Podcast anhören:

Bei Podigee, Spotify, Apple Podcasts, Deezer und allen gängigen Podcast-Plattformen

Fachbeitrag zu Masern

Mit einer Reihe von Fachbeiträgen, die kontinuierlich erweitert und aktualisiert werden, wollen wir Entscheidungshilfen geben. Ärztinnen und Ärzte, Eltern und alle, die Wissenswertes zum Thema Masern suchen, finden hier wesentliche Informationen zur Krankheit und zu allem, was zu beachten ist.

Weitere Informationen:

Fachbeitrag zu Masern lesen

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten

„Leider hat das BVerwG die Gelegenheit verstreichen lassen, aktuelle wiss. Erkenntnisse zu berücksichtigen.“– RA Jessica Hamed

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern, am 7. Juli 2022, seine Entscheidung zur Verpflichtung für Soldaten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, verkündet. Das Urteil: Soldaten müssen die Corona-Impfpflicht dulden. Die beiden Antragsteller, zwei Offiziere der Luftwaffe, hatten gegen die Aufnahme der COVID-19-Impfungen in den Katalog der Basisimpfungen der Bundeswehr Beschwerde eingereicht. Diese Aufnahme in den Katalog der Basisimpfungen hatte das Bundesministerium der Verteidigung am 24. November 2021 verfügt. Laut den Antragstellern greifen die mRNA-Impfstoffe in unzumutbarer Weise in ihre Grundrechte ein, die damit verbundenen Risiken ständen nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen.

Neue Erkenntnisse spielen für Verfassungsgericht keine Rolle

Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine weitere Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zur Entscheidung an. 14 Beschwerdeführende aus allen Teilen Deutschlands hatten das Gericht angerufen. Unterstützung erhielten sie von dem Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI). Die Begründung des Gerichts: Keine Aussicht auf Erfolg.

Nachdem das BVerfG erstmals am 27. April Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen hatte, ließ das Gericht nun eine Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf ebenjene Entscheidung gar nicht erst zu. Die Beschwerde „habe keine Aussicht auf Erfolg“, heißt es in dem Beschluss ohne weitere Begründung.

Quellen:

Presseportal, 24. Juni 2022

Impfvorträge in Berlin

Näheres zu den Referenten und zu den Räumlichkeiten der Vorträge finden Sie hier.

Seit mehreren Jahren finden in den Räumen des Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe im Familienforum regelmäßig Vorträge zum Thema einer differenzierten Impfentscheidung statt.

Die Referenten sind

Dr. Christoph Meinecke, Kinder- und Jugendarzt &
Dr. Pia Feldmann, Kinder- und Jugendärztin.