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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten

„Leider hat das BVerwG die Gelegenheit verstreichen lassen, aktuelle wiss. Erkenntnisse zu berücksichtigen.“– RA Jessica Hamed

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern, am 7. Juli 2022, seine Entscheidung zur Verpflichtung für Soldaten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, verkündet. Das Urteil: Soldaten müssen die Corona-Impfpflicht dulden. Die beiden Antragsteller, zwei Offiziere der Luftwaffe, hatten gegen die Aufnahme der COVID-19-Impfungen in den Katalog der Basisimpfungen der Bundeswehr Beschwerde eingereicht. Diese Aufnahme in den Katalog der Basisimpfungen hatte das Bundesministerium der Verteidigung am 24. November 2021 verfügt. Laut den Antragstellern greifen die mRNA-Impfstoffe in unzumutbarer Weise in ihre Grundrechte ein, die damit verbundenen Risiken ständen nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen.

Neue Erkenntnisse spielen für Verfassungsgericht keine Rolle

Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine weitere Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zur Entscheidung an. 14 Beschwerdeführende aus allen Teilen Deutschlands hatten das Gericht angerufen. Unterstützung erhielten sie von dem Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI). Die Begründung des Gerichts: Keine Aussicht auf Erfolg.

Nachdem das BVerfG erstmals am 27. April Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen hatte, ließ das Gericht nun eine Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf ebenjene Entscheidung gar nicht erst zu. Die Beschwerde „habe keine Aussicht auf Erfolg“, heißt es in dem Beschluss ohne weitere Begründung.

Quellen:

Presseportal, 24. Juni 2022

Impfvorträge in Berlin

Näheres zu den Referenten und zu den Räumlichkeiten der Vorträge finden Sie hier.

Seit mehreren Jahren finden in den Räumen des Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe im Familienforum regelmäßig Vorträge zum Thema einer differenzierten Impfentscheidung statt.

Die Referenten sind

Dr. Christoph Meinecke, Kinder- und Jugendarzt &
Dr. Pia Feldmann, Kinder- und Jugendärztin.

Newsletter #15 – Eine Bestandsaufnahme

Vom Sommerloch fehlt jede Spur. Derzeit jagt eine Meldung die nächste in der deutschen Corona-Berichterstattung.

Dabei wäre es enorm wichtig, nun endlich die „German Angst“ ruhen zu lassen. Andere Länder wie Großbritannien, Spanien oder Portugal haben derweil gelernt, trotz hoher Inzidenzzahlen mit dem Virus zu leben. Dies liegt auch daran, dass in diesen Ländern wichtige Daten wie die Immunitätsrate (Serumprävalenz) der Bevölkerung erhoben werden und die geringere Krankheitslast durch die Omikron-Variante anerkannt wird.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #15 lesen

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Aktualisierte Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)

Hier können Sie die Materialien herunterladen: Muster-Widerspruch und Muster-Erwiderung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.04.2022 eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. ÄFI war in diesem Verfahren als sog. sachkundiger Dritter angefragt worden und hatte eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Durch den Beschluss des BVerfG sind jedoch nicht alle Einwände gegenüber der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entkräftet.

Quellen:

Stephan Rixen, 25. Mai 2022

Felix W. Zimmermann, 20. Mai 2022

Robert Koch-Institut, 5. Mai 2022, S. 4

Die STIKO hat fertig - Teil 2

Die STIKO hat fertig - Teil 2

Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat

Die STIKO hat fertig - Teil 2

Die STIKO hat fertig - Teil 2

Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Sprecher des Vorstands
Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Sprecher des Vorstands

Die STIKO hat fertig - Teil 1

Die STIKO hat fertig - Teil 1

Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat

Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen

Berlin, 19. Mai 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag erste Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. Dabei berief sich das Gericht entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis in erster Linie auf den Fremdschutz. Ebenfalls ließ das Gericht unberücksichtigt, dass keiner der aktuellen COVID-Impfstoffe eine Ansteckung substanziell verhindert. Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die in dem Verfahren als sachkundiger Dritter eine Stellungnahme abgegeben hatten, ist das Urteil auch eine Niederlage für den Rechtsstaat.

Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nachdem das BVerfG bereits vor diesem Termin zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Regelung abgewiesen hatte, bestätigte es nun diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Newsletter #14 – Gemeinsam erfolgreich

  • 24.12.2021,  09:35 Uhr - Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) startet seine Kampagne mit einer Stellungnahme gegen die allgemeine Impfpflicht in Deutschland.
     
  • 31.03.2022, 15:10 Uhr - Nach Medieninformationen verwirft die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. ihren Antrag für eine Impfpflicht ab 18 (SARSCoVImpfG) mangels Unterstützung.
     
  • 05.04.2022, 18:45 Uhr - Die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. stellen ihren Kompromissvorschlag vor.
     
  • 07.04.2022, 13:02 Uhr - Deutschland atmet auf: Alle Anträge für die allgemeine Corona-Impfpflicht im Bundestag sind grandios gescheitert!

104 Tage nach Start unserer Kampagne gab es für Sie und für uns Grund zum Jubeln: Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist zurecht am 7. April gescheitert.

Quellen:

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