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Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen
Die Karlsruher Richter führten in erster Linie das Argument des Fremdschutzes an. Die Impfung aller Beschäftigten im Gesundheitswesen könne dazu beitragen, alte und kranke Menschen zu schützen. Geimpfte seien bei einer COVID-Infektion weniger und kürzer infektiös als nicht Geimpfte. Ebenfalls sei nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keine milderen Mittel als die Impfung zum Schutz vulnerabler Menschen berücksichtigt habe.
Das Gericht erkannte zwar an, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen darstellt. Dies sei jedoch zum Schutz vulnerabler Menschen gerechtfertigt.
Impfstoffe wurden nur für den Eigenschutz entwickelt
Bei seiner Entscheidung ließ das Gericht unberücksichtigt, dass die eingesetzten COVID-Impfstoffe im europäischen Zulassungsverfahren stets für den Eigenschutz im Sinne der Vermeidung von schweren Verläufen und Tod, nicht aber für den Fremdschutz vorgesehen waren. Nach großen Haushaltskontaktstudien ist das Risiko, andere Menschen anzustecken, für infizierte Geimpfte und infizierte Ungeimpfte auch bei engem Kontakt nicht wesentlich unterschiedlich.
Immerhin erkannte das BVerfG, dass ÄFI als einziger sachkundiger Dritter auf das Problem des fehlenden Fremdschutzes hingewiesen hat. Ein Rechtsgutachten des Oldenburger Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, erstellt im Auftrag von ÄFI, hatte die ÄFI-Expertise bei der Beurteilung des Fremdschutzes genutzt. Sein Fazit: Ohne zusätzlichen Schutz der betreuten Menschen fehlt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht jede wissenschaftliche Grundlage.
Der Gutachter war zu dem Schluss gelangt, dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen juristisch nicht geeignet, nicht erforderlich und nicht angemessen ist. Sie verletze zudem die Menschenwürde, da sie aus selbstbestimmten Menschen – den Beschäftigten im Gesundheitswesen – Objekte staatlichen Handelns mache. Derlei Aspekte ließ das BVerfG bei seiner Entscheidung nicht gelten. Grundsätzlich stehe jedem ein Berufswechsel (Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften und med. Fachangestellten) oder ein Arbeitsplatzwechsel (Verwaltungs-, Reinigungs- und Küchenpersonal) frei.
Entscheidung wird Pflegenotstand weiter verschärfen
In seiner Stellungnahme als sachkundiger Dritter hatte ÄFI auch auf die allgemein reduzierte Impfstoffwirkung bei Omikron hingewiesen und die mangelnde Evidenz der Impfwirksamkeit bemängelt.
Angesichts von Omikron ist in der Summe keine Überlastung von Krankenhäusern und Intensivstationen zu befürchten. Vielmehr droht ein erneutes Überlastungsszenario: durch die erneut in Planung befindlichen strengen Quarantänemaßnahmen und die große Zahl der Kündigungen gerade in den Pflegeberufen, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt garantiert nach sich ziehen wird.
„Das heutige Urteil steht wissenschaftlich auf sehr dünnem Eis“, sagt ÄFI-Vorstand Dr. med. Alexander Konietzky, „zumal die verfügbaren Impfstoffe nur ‚bedingt‘ zugelassen sind, was vom Gericht überhaupt nicht gewürdigt wurde.“
Da eine allgemeine Impfpflicht zuletzt im Bundestag durchgefallen ist, gefährdet die Karlsruher Entscheidung auch den allgemeinen Gleichheitssatz. „Nachdem sie vor zwei Jahren für ihr Engagement beklatscht wurden, werden die Beschäftigten im Gesundheitswesen nun mit der Verletzung wesentlicher Grundrechte bestraft. Das ist wie ein Schlag ins Gesicht“, so Dr. Konietzky. „Insofern ist das heutige Urteil auch eine Niederlage für den Rechtsstaat.“
Im Karlsruher Verfahren hat ÄFI eine ausgewählte Gruppe von 14 Beschwerdeführenden unterstützt, die sich gegen eine staatliche Impfpflicht und für die Wahrung einer selbstbestimmten individuellen Impfentscheidung einsetzen. Diese Verfahren sind noch anhängig und werden vom BVerfG wohl gleichsinnig beschieden. „Das bedauern wir für alle Beteiligten außerordentlich und kündigen hiermit an, dass wir all unsere Fachkompetenz als Verein weiter für eine individuelle Impfentscheidung einsetzen werden“, erklärt Dr. Konietzky.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Nessler: Rechtsgutachten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Kurzfassung, Langfassung)
Stellungnahme von ÄFI an das Bundesverfassungsgericht (PDF)
Urteil des BVerfG zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Pressemitteilung)
Pressekontakt: presse(at)individuelle-impfentscheidung.de