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Offener Brief an die Regierungen der Bundesländer

Den folgenden offenen Brief haben wir aufgrund der am Freitag, den 16. September, stattfindenden Abstimmung im Bundesrat über die Änderung des IfSG an die Regierungen der Bundesländer geschickt. Sie können den Brief hier als PDF herunterladen und in den sozialen Medien mit dem Hashtag #ifsgehtSOgarnicht teilen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag, den 16. September, wird die Regierung Ihres Bundeslandes gemeinsam mit den anderen Ländern im Bundesrat darüber entscheiden, ob das in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz Geltung erlangt und welche Regeln für den Herbst und Winter gelten werden.

Wir haben uns intensiv mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes befasst und fordern Sie auf: Stimmen Sie ihr so nicht zu!

Aktion: #ifsgehtSOgarnicht

Am Donnerstag, den 8. September um 12:30 ist es so weit. Im Bundestag wird über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) entschieden. Sollte sich keine Mehrheit für den Antrag finden, laufen die Corona-Verordnungen regulär am 23. September 2022 aus.

Wir sind der Meinung: Es reicht!

Deutschland braucht keine Panikmache mehr, sondern Vernunft und Verhältnismäßigkeit. Renommierte Experten haben sich mittlerweile dafür ausgesprochen, dass die Endemie erreicht ist. So gut wie alle umliegenden Länder haben die Pandemie für beendet erklärt. Jeder, der sich schützen möchte, konnte dies tun. Deshalb brauchen wir kein neues IfSG mehr!

Verbreiten Sie diese Botschaft auf Social Media!

Quellen:

Hier Newsletter #20 im Original lesen

Newsletter #20 – Aktion: #ifsgehtSOgarnicht

Am Donnerstag, den 8. September um 12:30 ist es so weit. Im Bundestag wird über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) entschieden. Sollte sich keine Mehrheit für den Antrag finden, laufen die Corona-Verordnungen regulär am 23. September 2022 aus.

Deutschland braucht keine Panikmache mehr, sondern Vernunft und Verhältnismäßigkeit. Renommierte Experten haben sich mittlerweile dafür ausgesprochen, dass die Endemie erreicht ist. So gut wie alle umliegenden Länder haben die Pandemie für beendet erklärt. Jeder, der sich schützen möchte, konnte dies tun. Deshalb brauchen wir kein neues IfSG mehr!

Verbreiten Sie diese Botschaft auf Social Media!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #20 lesen

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Newsletter #19 – Tag der Entscheidung

Deutschland steht am Scheideweg.

Wie wir bereits in Newsletter #17 berichteten, sollen am Donnerstag, den 8. September 2022, umfassende Änderungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen werden, um im Herbst und Winter rigorose Maßnahmen gegen SARS-CoV-2 ergreifen zu können.

Gleichzeitig wurde diese Woche den von Biontech/Pfizer und Moderna nur an acht (!) Mäusen getesteten BA.4 / BA.5 Omikron-Impfstoffen in den USA von der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) eine Zulassung erteilt. In Europa sieht es ähnlich aus: Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat am Donnerstag, den 1. September, die Zulassung der Omikron BA.1-Impfstoffe der Pharmaunternehmen empfohlen, womit eine Zulassung durch die EU nur noch zur Formsache wird. Immerhin wurden diese Impfstoffe an einigen Hundert Menschen getestet.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #19 lesen

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Medienecho zu unserer Pressemitteilung über die Entscheidung des BVerfG zum Masernschutzgesetz

Unsere Pressemitteilung stieß bei zahlreichen Online-Medien auf Resonanz: darunter WELT, SPIEGEL, ZEIT, FOCUS oder WN. Zitiert wurde unter anderem:

«Das sogenannte 'Masernschutzgesetz' missachtet das Kindeswohl auf eklatante Weise», erklärte der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher, Alexander Konietzky. «Eltern, Ärztinnen und Ärzte werden praktisch gezwungen, Kinder in unseren Augen verfassungswidrigen Maßnahmen auszusetzen, von den medizinischen Folgen ganz zu schweigen.»

Die FAZ hat uns zwar nicht namentlich in ihrem Beitrag erwähnt, dafür aber das Pressefoto von unserem Vorstandsmitglied Michael Friedl sowie Sandra Blum (IFI e. V.) beim Einwurf der Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe genutzt.

Das BVerfG hat fertig!

ÄFI -Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Das BVerfG hat fertig!

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Newsletter #18 – Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung 
(92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das „Masernschutzgesetz“ samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Am 1. März 2020 trat das „Masernschutzgesetz“ der Bundesregierung in Kraft. Es sieht eine Masern-Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen vor. Seither galt eine mehrfach verlängerte  verschiedene Übergangsfrist für den Nachweis einer Masern-Immunität. Heute hat das BVerfG seinen Beschluss vom 21.07.2022 über mehrere Verfassungsbeschwerden von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sowie ihrer minderjährigen Kinder veröffentlicht.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #18 lesen

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Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung (92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das "Masernschutzgesetz" samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre Bild: Sherry Young, Adobe Stock

Dr. med. Alexander Konietzky vor der Entscheidung des BVerfG bei moma (ARD) im Interview

Unser ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, wurde vom Morgenmagazin (moma) der ARD kurz vor der Entscheidung des BVerfG zum Masernschutzgesetz interviewt:

"Wir wenden dieses Prozedere ja an einem gesunden Menschen an, und der sollte mindestens darüber wohl informiert sein und dann darüber auch frei entscheiden können." 

Ebenfalls zu sehen ist unser Vorstandsmitglied Michael Friedl in der Rückschau beim Einwurf der Verfassungsbeschwerden. Hier können Sie das Video ansehen sowie den dazugehörigen Beitrag lesen.

Weitere Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die von uns unterstützten Verfassungsbeschwerden zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ohne Begründung abgelehnt hat, so kann nach wie vor Widerspruch gegen die Anordnung der Behörde eingelegt werden. Da es sich hier jeweils um individuelle Einzelfallentscheidungen der Behörden handelt, empfiehlt es sich sehr individuell am Einzelfall zu argumentieren. Deshalb sehen die Muster an zahlreichen Stellen Konkretisierungen und individuelle Einzelangaben vor. Hier können Sie die Mustertexte herunterladen:

  • Mustertext für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anhörung vor Bußgeldbescheid und für Einspruch gegen Bußgeldbescheid
  • Mustertext für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anhörung vor Tätigkeitsverbot
  • Mustertext für Einrichtungsleitung bei Anhörung vor Tätigkeitsverbot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (oder auch vor Bußgeldbescheid)

Hier finden Sie mehr Informationen.