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Das BVerfG hat fertig!

ÄFI -Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Das BVerfG hat fertig!

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Newsletter #18 – Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung 
(92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das „Masernschutzgesetz“ samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Am 1. März 2020 trat das „Masernschutzgesetz“ der Bundesregierung in Kraft. Es sieht eine Masern-Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen vor. Seither galt eine mehrfach verlängerte  verschiedene Übergangsfrist für den Nachweis einer Masern-Immunität. Heute hat das BVerfG seinen Beschluss vom 21.07.2022 über mehrere Verfassungsbeschwerden von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sowie ihrer minderjährigen Kinder veröffentlicht.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #18 lesen

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Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre

Trotz ohnehin hoher Quoten bei Erstimpfung (97,1 %) und Zweitimpfung (92,8 %) hat das Bundesverfassungsgericht heute das "Masernschutzgesetz" samt den darin vorgesehenen Zwangsmaßnahmen durchgewinkt. Dabei ließ es zahlreiche Fragen unbeantwortet. Kinder und Eltern, aber auch Ärztinnen und Ärzte sowie die Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen sind die Leidtragenden.

Masernimpfpflicht: Kinder und Eltern schauen in die Röhre Bild: Sherry Young, Adobe Stock

Dr. med. Alexander Konietzky vor der Entscheidung des BVerfG bei moma (ARD) im Interview

Unser ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, wurde vom Morgenmagazin (moma) der ARD kurz vor der Entscheidung des BVerfG zum Masernschutzgesetz interviewt:

"Wir wenden dieses Prozedere ja an einem gesunden Menschen an, und der sollte mindestens darüber wohl informiert sein und dann darüber auch frei entscheiden können." 

Ebenfalls zu sehen ist unser Vorstandsmitglied Michael Friedl in der Rückschau beim Einwurf der Verfassungsbeschwerden. Hier können Sie das Video ansehen sowie den dazugehörigen Beitrag lesen.

Weitere Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die von uns unterstützten Verfassungsbeschwerden zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ohne Begründung abgelehnt hat, so kann nach wie vor Widerspruch gegen die Anordnung der Behörde eingelegt werden. Da es sich hier jeweils um individuelle Einzelfallentscheidungen der Behörden handelt, empfiehlt es sich sehr individuell am Einzelfall zu argumentieren. Deshalb sehen die Muster an zahlreichen Stellen Konkretisierungen und individuelle Einzelangaben vor. Hier können Sie die Mustertexte herunterladen:

  • Mustertext für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anhörung vor Bußgeldbescheid und für Einspruch gegen Bußgeldbescheid
  • Mustertext für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anhörung vor Tätigkeitsverbot
  • Mustertext für Einrichtungsleitung bei Anhörung vor Tätigkeitsverbot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (oder auch vor Bußgeldbescheid)

Hier finden Sie mehr Informationen.

Newsletter #17 – Stellungnahme zur „Mogelpackung“

Auch im Sommer 2022 sind wir nicht vor den politischen Schreckensszenarien des kommenden Winters gefeit. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) steht vor der Erneuerung (Drucksache 20/2573). Justizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben den dazugehörigen Maßnahmenkatalog am Mittwoch, den 3. August vorgestellt. Sollte das Gesetz am 8. September 2022 verabschiedet werden, wird es sehr einsam um Deutschland: Kein anderes Land in Europa wählt so drakonische Corona-Schutzmaßnahmen. Stattdessen wird in den allermeisten Ländern auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürgern gesetzt.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #17 lesen

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Impfen Sie noch oder schwimmen Sie schon?

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Impfen Sie noch oder schwimmen Sie schon?

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
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Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung bezieht hiermit Stellung zu dem zur Diskussion gestellten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (Drucksache 20/2573) vom 05.07.2022. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Masernschutzgesetz: Rechtliche Hinweise zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.07.2022

Ende Juli 2022 lief die Übergangsregelung für Kinder bzw. Mitarbeitende in Kitas und Schulen aus. Bis dahin musste der Nachweis über eine Masern-Impfung, eine Masern-Immunität oder eine medizinische Kontraindikation erbracht werden. Im Folgenden erläutern wir die aktuelle rechtliche Situation.

Newsletter #16 – Frisch gewählter Vorstand, Podcast und Masern-Infos

Liebe Leserinnen und Leser,

mein Name ist Alexander Konietzky und ich möchte mich in diesem Newsletter gerne mit einer persönlichen Nachricht an Sie direkt wenden.

Ich darf mich zuerst herzlichst für das von den Mitgliedern des Vereins entgegen gebrachte Vertrauen bedanken. Auf der im Juni 2022 stattgehabten Mitgliederversammlung wurde ich als ärztlicher Geschäftsführer von ÄFI e. V. berufen und bin zudem als Vorstandsmitglied bestätigt. Ich verstehe es ähnlich wie jedes unserer wieder- und hinzugewählten Vorstandsmitglieder als Auftrag und Herzensanliegen, unsere gemeinsame Forderung auf ein Recht auf individuelle Entscheidung im Impfvorgehen mit aller Kraft nach außen zu tragen und dafür einzustehen, dass diese Stimme nicht zu überhören ist.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #16 lesen

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