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Fachbeitrag zu Masern
Masern gelten im Bewusstsein weiter Teile der Bevölkerung als „normale Kinderkrankheit“ - und sind es auch in der überwiegenden Mehrzahl der Verlaufsfälle. Allerdings beobachten wir beim Alter der Erkrankten eine Veränderung: In Ländern mit hoher Impfquote gegen Masern, zu denen auch Deutschland zählt, verschiebt sich die eigentlich typische Erkrankung des Kleinkindes hin zu Säuglingen wie auch zu Jugendlichen und Erwachsenen. Außerdem mehren sich seit Jahren die Masernfälle, die stationär behandelt werden müssen.
Wie sind solche Entwicklungen zu erklären und was bedeuten sie für Kinder und ihre Eltern bei der Impfentscheidung? Zumal in Deutschland seit Februar 2020 eine Masern-Impfpflicht besteht und am 31. Juli 2022 die Übergangsfrist abläuft: Bis dahin müssen alle Eltern für ihre Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen den Nachweis über eine Masernimpfung erbringen. Dies gilt auch für alle Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Ab August sind fehlende Nachweise dem Gesundheitsamt zu melden.
Den Auftakt machen Beiträge zur Erkrankung und zur Impfung. In nächster Zeit folgen Informationen zur Impfpflicht und zu juristischen Aspekten. Schließlich widmen wir uns auch der Frage, was eine Masern-Impfpflicht in ethischer und sozialer Hinsicht bedeutet.
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