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Newsletter #32 – Auf dem Weg zu einer weiteren Impfpflicht?

Bundestag und Bundesrat haben beinahe klammheimlich das Infektionsschutzgesetz geändert und die Meldepflicht für RSV beschlossen. Künftig müssen Ärzte jeden direkten oder indirekten Nachweis melden, soweit er auf eine akute Infektion mit diesem Erkältungsvirus hinweist. Mit Namen des Patienten und weiteren Angaben zur Person.

Zwar gab es in den vergangenen beiden Jahren mehr Krankheitsfälle durch RSV. Allerdings ist nicht das Virus gefährlicher geworden, sondern das Immunsystem vieler Kinder war durch die Abschottungsmaßnahmen während Corona geschwächt. Dadurch hatte RSV hinterher leichtes Spiel.

Daraus nun eine gesetzliche Meldepflicht abzuleiten, legt einen Verdacht nahe: Hier soll die Krankheit künstlich aufgeblasen werden, um Impfstoffen und am Ende einer Impfpflicht den Weg zu ebnen. Zahlreiche (vorzugsweise mod-RNA-)Impfstoffe für RSV befinden sich in der Entwicklung.

Quellen:

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Die RSV-Meldepflicht hilft niemandem

In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes passieren lassen, wonach das RS-Virus namentlich meldepflichtig wird. Dabei waren die hohen Erkrankungszahlen der letzten beiden Erkältungssaisons hausgemacht. Die Fragen nach Sinn und Zweck der Neuregelung bleiben.

Am 15. Juni 2023 hat der Bundestag eine Änderung des Katalogs der meldepflichtigen Krankheiten im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Eingerahmt in ein Gesetzespaket („Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen sowie der Medizinprodukte-Abgabeverordnung“), wurde dank des Omnibusverfahrens beinahe klammheimlich die Meldepflicht für das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verankert. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt und der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, passierte es nun den Bundesrat ohne weitere Debatte.

Pressekontakt:

presse(at)individuelle-impfentscheidung.de
Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.
Gneisenaustr. 42
10961 Berlin
 

Originalmeldung:

Presseportal, 10. Juli 2023

 

ÄFI-Webseite: Suchfunktion optimiert

Vor gut anderthalb Jahren – im Dezember 2021 – ging die neue Webseite der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) an den Start. Mittlerweile wurde die Webseite um zahlreiche neue Funktionen erweitert, um die veröffentlichten Beiträge besser zu finden, zu verstehen und zu überprüfen. Diesmal hat die Suchfunktion eine umfassende Aktualisierung erhalten.

Bestimmte Informationen zu recherchieren und wiederzufinden, kann sich schwierig gestalten. Darum gibt es nun bei der ÄFI-Suchfunktion die Möglichkeit der Sortierung nach Relevanz und Datum sowie der Filterung nach bestimmten Kategorien (z. B. Videos, Podcasts, FAQs). Außerdem hat auch das Design eine Überarbeitung erhalten, sodass sich die Suche intuitiver bedienen lässt. Am Desktop-PC finden Nutzer die Suchfunktion am oberen rechten Rand, bei Mobilgeräten über das Burger-Menü oben rechts. 

Letztlich möchten wir uns bei unseren Lesern bedanken: Nur durch Ihre Rückmeldungen können wir unser Informationsangebot sowie die -aufbereitung konstant verbessern. Herzlichen Dank und viel Spaß beim Ausprobieren!

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ÄFI-Suchfunktion

Neuer Fachbeitrag zu Polio

Die letzten Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) in Deutschland wurden 1990 registriert. Jedoch hat der Einsatz oraler Polioimpfstoffe Fälle von impfbedingter Poliomyelitis hervorgerufen: die Entstehung eines pathogenen Phänotyps, der klinisch dem Wildtyp ähnelt. Der ÄFI-Fachbeitrag beleuchtet die verschiedenen Impfstofftypen, listet die Länder mit Polio auf und diskutiert die Empfehlungen der STIKO.

Bei Polio bzw. Kinderlähmung handelt es um eine Zerstörung der Nervenzellen in der grauen Substanz des Hinterhorns im Rückenmark. 1988 wurde die Globale Initiative zur Ausrottung der Poliomyelitis (GPEI) ins Leben gerufen. Im Mai 2014 hat die WHO den öffentlichen Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite (PHEIC) für Polio deklariert. Dieser Notstand hält als bisher längster und einziger bis heute an.

COVID-19: Fachbeitrag mit aktualisierten Informationen

Bis auf die Aspekte Long-COVID/Post-COVID- bzw. Post-Vakzin-Syndrom und die Aufarbeitung der Pandemie(-Maßnahmen) hat sich das Thema Corona aus der öffentlichen Diskussion etwas zurückgezogen. Dagegen laufen im Hintergrund zahlreiche Studien, die viele weiterhin ungeklärte Aspekte der Krankheit, der Impfungen und ihrer Folgen erforschen. Das Resultat: Täglich kommen neue wissenschaftliche Ergebnisse hinzu.

Transparenz bei der wissenschaftlichen Arbeit

Das Interesse an den Impf-Fachbeiträgen der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) ist groß – das zeigt auch die vor kurzem durchgeführte Umfrage, an der mehr als 1.500 Menschen teilgenommen haben. Die Fachbeiträge zeichnet aus, dass die bereitgestellten Informationen durch Literaturverweise überprüfbar und durch ein Glossar allgemein verständlich sind. Nun geht ÄFI einen Schritt weiter und erklärt, wie ein Fachbeitrag entsteht.

Immer wieder erreichen den Verein Anfragen zur Methodik bei der Erstellung der Impf-Fachbeiträge – etwa wie relevante Studien gefunden, überprüft und ausgewählt werden. Dabei geht ÄFI streng nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin vor. Zur Illustation findet sich nun auf der Webseite des Vereins ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Schritte, die dazu notwendig sind.

Newsletter #31 – Impf-Infos gefragter denn je

Das Masernschutzgesetz und seine Übergangsregelungen zum Immunitäts- bzw. Impfnachweis sorgen in der Praxis weiterhin für Verwirrung. Das zeigen zahlreiche Anfragen, die uns von Eltern und Mitarbeitenden in Kitas und Schulen erreichen.

Wir haben daher unsere FAQs zum Masernschutzgesetz grundlegend überarbeitet: Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und neue Verwaltungshinweise wurden integriert. Der Fragen- und Antwortenkatalog ist als PDF verfügbar und gibt umfassend Auskunft über die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #31 lesen

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TV-Interview mit Dr. med. Alexander Konietzky

Unser ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes, Dr. med. Alexander Konietzky, war zu Gast beim Format ELSA des österreichischen TV-Senders AUF1. Im Interview ging es u. a. um die wachsende Skepsis gegenüber herkömmlichen Impfstoffen aufgrund der mRNA-Technologie, die vielfach dünne und durch die Pharmakonzerne geprägte Studienlage zu Impfungen sowie den Sinn und Nutzen der FSME-Impfung.

Wir wünschen viel Interesse beim Ansehen!

Im Übrigen weisen wir auf Folgendes hin: Auf der Basis ihres überparteilichen und demokratischen Selbstverständnisses lehnen die ÄFI jegliche extremistische Positionen auf gesellschaftspolitischer Ebene ab.

Hier ansehen:

ELSA AUF1, 6. Juni 2023

Masernschutzgesetz: Antworten auf häufige Fragen (FAQs)

Mit seinen Bestimmungen und Übergangsregelungen sorgt das Masernschutzgesetz bei Eltern wie auch Einrichtungsleitungen für Verwirrung. Mit einem aktualisierten Fragenkatalog geben die ÄFI ausführliche Antworten zu den gesetzlichen Regelungen.

Seit Anfang März 2020 ist das sogenannte Masernschutzgesetz (MSG) in Kraft. Bis zum 31. Juli 2022 galten mehrere Übergangsfristen zum Nachweis eines Impfschutzes, zur Immunität gegen Masern oder über medizinische Kontraindikationen. Das betrifft neben Kindern und Jugendlichen auch die in entsprechenden Einrichtungen tätigen Personen.

Tetanus: Neu in den Fachbeiträgen

Tetanus, auch bekannt als Wundstarrkrampf, ist vielen Menschen ein Begriff. Nicht zuletzt, weil die STIKO eine allgemeine Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche, sowie Auffrischimpfungen alle zehn Jahre im Erwachsenenalter empfohlen hat. Doch stellen die Toxine des Bakteriums Clostridium tetani, die Wundstarrkrampf verursachen, ein gesundheitliches Problem in Deutschland dar? Der neue ÄFI-Fachbeitrag vermittelt aktuelle evidenzbasierte Informationen zur Erkrankung und der dazugehörigen Impfung.

In den Industrienationen spielt Tetanus kaum noch eine Rolle. In Deutschland wurden in den letzten Jahren weniger als 15 Erkrankungsfälle jährlich verzeichnet. Dies wird vor allem mit den verbesserten Lebensbedingungen in Verbindung gebracht. Hinzu kommt, dass die Erkrankung nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist.