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Masernschutzgesetz: Antworten auf häufige Fragen (FAQs)
Das MSG sieht zwar keine direkten Zwangsimpfungen vor. Aber die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen haben Benachrichtigungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. Als Sanktionsmaßnahmen drohen Aufnahme-, Betreuungs- und Tätigkeitsverbote bis hin zu Buß- und Zwangsgeldern.
Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) hat zum Masernschutzgesetz sein ausführliches FAQ grundlegend überarbeitet, aktualisiert und erweitert. Der Fragenkatalog richtet sich in erster Linie an Eltern, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
MSG: Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Verwaltungshinweise
Die Aktualisierung (Stand: 26.05.2023) umfasst Gesetzesänderungen zu den Regelungen des Masernschutzgesetzes seit 2020, die Rechtsprechung zu den Regelungen des MSG und neue Verwaltungshinweise zur Anwendung des MSG.
Erstellt wurde die „Handreichung zur Impf- und Nachweispflicht nach dem Masernschutzgesetz“ von den Rechtsanwälten Keller und Kollegen (Stuttgart). Die ÄFI stellen sie als PDF zum Download zur Verfügung.
Für eine erste Orientierung nachfolgend das Inhaltsverzeichnis:
A. Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?
B. Aufnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
1. Für welche „Gemeinschaftseinrichtungen“ gelten die Vorschriften des Masernschutzgesetzes?
2. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindergärten) aufgenommen bzw. betreut werden?
3. Welchen Inhalt muss ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation aufweisen? 6
4. Darf die Gemeinschaftseinrichtung den vorgelegten Nachweis (z. B. das ärztliche Zeugnis) zu den Unterlagen nehmen oder kopieren?
5. Wann liegt ein Wechsel in eine neue Gemeinschaftseinrichtung vor?
6. Welche Prüfpflichten treffen die Gemeinschaftseinrichtungen in Bezug auf den Impf- bzw. Immunstatus der zu betreuenden Kinder?
7. Welche Benachrichtigungspflichten treffen die Gemeinschaftseinrichtungen in Bezug auf den Impf- bzw. Immunstatus der zu betreuenden Kinder?
8. In welchen Fällen und in welcher Form hat eine Schule das Gesundheitsamt zu informieren?
9. Was bedeuten die Benachrichtigungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt für den Datenschutz?
10. Welche Personen treffen die Prüf- und Benachrichtigungspflichten konkret?
C. Welche Konsequenzen folgen aus dem Masernschutzgesetz für Betreuungsverträge?
D. Müssen datenschutzrechtliche Vorkehrungen getroffen werden?
E. Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
1. Welche Mitarbeiter sind betroffen?
2. Gilt die Regelung auch für Vorstände und Elternbeiräte?
3. Gilt das Masernschutzgesetz auch für Kurse bzw. Gruppen, die in den betroffenen Einrichtungen stattfinden oder sich dort treffen?
4. Welche Rolle spielt das Alter der Mitarbeiter?
5. Welche Prüfpflichten treffen die Gemeinschaftseinrichtungen in Bezug auf den Impf- bzw. Immunstatus der Mitarbeiter?
6. Welche Benachrichtigungspflichten treffen die Gemeinschaftseinrichtungen in Bezug auf den Impf- bzw. Immunstatus der Mitarbeiter?
7. Darf die Einrichtung bei einer Neueinstellung den Impfschutz der Bewerber erfragen bzw. Nachweise über Impfungen (Impfpass, ärztliche Bescheinigungen über die Impfungen) bzw. der Immunität (Titerbestimmung) verlangen?
8. Wer trägt für eine solche Labor-Titerbestimmung oder für eine ärztliche Bescheinigung die Kosten?
9. Folgt aus dem Tätigkeitsverbot im bestehenden Arbeitsverhältnis ein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverbot?
10. Folgt aus dem Tätigkeitsverbot ein Kündigungsrecht?
11. Gibt es einen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 IfSG wegen eines aufgrund mangelnden Impfschutzes eingetretenen Beschäftigungsverbots?
F. Sanktionen: Bußgelder und Zwangsgelder
1. Welche Bußgeldtatbestände sieht das Masernschutzgesetz vor?
2. Gegen welche Personen auf Seiten der Gemeinschaftseinrichtungen könnten Bußgelder nach § 73 IfSG verhängt werden?
3. Wie hoch kann ein Bußgeld sein?
4. Können Bußgelder auch wiederholt verhängt werden?
5. Wann tritt die sog. Verfolgungsverjährung bei den Bußgeldtatbeständen des Masernschutzgesetzes ein?
6. Dürfen nach § 73 IfSG festgesetzte Bußgelder aus dem Vermögen eines gemeinnützigen Rechtsträgers gezahlt werden?
7. Dürfen neben Bußgeldern auch Zwangsgelder angedroht und verhängt werden?
G. Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des Masernschutzgesetzes?
1. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2022
2. Urteil des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. April 2021 – 47621/13
3. Sind mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2022 bereits alle verfassungsrechtlichen Fragen zum Masernschutzgesetz geklärt und beantwortet?
H. Weitere Informationen
Weiterführende Beiträge:
Masernschutzgesetz: Rechtliche Hinweise zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.07.2022
PDF-Download:
Impf- und Nachweispflicht nach dem Masernschutzgesetz. Häufige Fragen und Antworten für Kindergärten und Schulen, 26. Mai 2023