Zur weiteren Begründung der beim Bundesverfassungsgericht bereits anhängigen und von ÄFI unterstützten Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatten wir ein verfassungsrechtliches Gutachten bei Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt jetzt vor und wurde mittlerweile auch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Wir haben die wichtigsten Argumente auf einer Seite hier zusammengefasst. Das Gutachten in voller Länge ist hier abrufbar.
Das Ergebnis:
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den demokratischen Wesentlichkeitsgrundsatz und das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig.