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WHO-Studie zur Immunität bestätigt: Einrichtungsbezogene Impfpflicht entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage

Bereits seit einigen Monaten steht die im Dezember 2021 beschlossene und seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zunehmend in der Kritik. Wissenschaftler wie auch Politiker sprechen sich für ein vorzeitiges Ende noch vor Auslaufen des Gesetzes zum 31. Dezember 2022 aus. Bußgelder, Fachkräftemangel und mögliche Impfnebenwirkungen – all dies wäre vermeidbar gewesen. Denn wie eine neue Studie mit hochkompetenter Besetzung nun zeigt, sind die Grundimmunisierung sowie die Auffrischungsimpfung zum Schutz vor Ansteckung in vielen Fällen nicht notwendig gewesen.

„Die Höhe und Dauer des durch eine hybride Immunität vermittelten Schutzes ist inzwischen deutschland- wie weltweit von vorrangigem Interesse, da die Mehrheit der Bevölkerung mindestens eine Infektion durchgemacht hat“, schreibt das Robert Koch-Insititut (RKI) in seinem Monatsbericht vom 3. November 2022 über die neue Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Quellen:

Robert Koch-Institut, 3. November 2022

Bobrovitz et al., 2022

 

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Natürliche Immunität sticht Impfung aus

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Natürliche Immunität sticht Impfung aus

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Quellen:

RKI-Monatsbericht, 3. November 2022


Weiterführend:

ÄFI Podcast-Folge #13, 11. November 2022

Textbeitrag zur WHO-Studie, 17. November 2022

Newsletter #23 – „Kitas waren nie Treiber der Pandemie“

Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, darin sind sich wohl alle Experten einig. Die Frage ist aber: wovor eigentlich?

Am Mittwoch, den 2. November 2022, hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach zugegeben, dass die Schließung von Kitas „nicht notwendig“ gewesen sei, da Kitakinder (unter 5-jährige) nie Treiber der Pandemie waren. Das sind die Ergebnisse der Corona-Kita-Studie. Die Inzidenz war in dieser Altersgruppe seit Beginn der Pandemie konstant niedrig.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #23 lesen

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Keine Impf-Werbung für Kinder!

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In jüngster Zeit nimmt die Werbung zu, die Kinder direkt für die COVID-19-Impfung anspricht oder in der Kinder als Botschafter eingesetzt werden. Dieser Trend ist in jeder Hinsicht bedenklich: Die Entscheidung für oder wider eine Impfung setzt neben Information auch persönliche Reife und Entscheidungsfähigkeit voraus. Die Ärztinnen und Ärztinnen für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) fordern einen Verzicht auf solche Werbung.

Ein kleines Mädchen setzt die Plastikspritze auf die Ampulle, die mit „COVID-19“ beschriftet ist, um eine Injektion vorzubereiten. Das Rollenspielset im Angebot eines bundesweit bekannten Discounters richtet sich je nach Ausführung an Kinder im Alter ab „1,5 bzw. 3 Jahren“.

Verwaltungsgericht Aachen entscheidet: Entschädigungszahlung bei quarantänebedingtem Verdienstausfall auch für Nicht-Geimpfte

In § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Entschädigungszahlung im Falle einer Quarantäne geregelt. Bisher galt, nur wer geimpft ist, hat Anspruch aufdiese Entschädigung für Verdienstausfall nach dem IfSG. Denn in § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG heisst es, dass eine Entschädigung nicht erhält, wer durch die Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung die Absonderung (Quarantäne) habe vermeiden können. Doch das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der Klage einer Arbeitnehmerin (19.09.2022) den umstrittenen Paragraphen auf den Prüfstand gestellt und ist zu einem bedeutenden Ergebnis gekommen:

„Es kann offenbleiben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung verfügte oder nicht. Denn jedenfalls hätte er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV-2 Virus nicht vermeiden können.“

Quellen:

Justiz-online, 19. September 2022
Kanzlei Rohring, 30. Oktober 2022

ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

ÄFI im Gesundheitsausschuss zum Fremdschutz

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

ÄFI im Gesundheitsausschuss zum Fremdschutz

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Sind sich wirklich alle Forscher einig?

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Sind sich wirklich alle Forscher einig?

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes

Impfpflicht aufheben, Nebenwirkungen ergebnisoffen erforschen

ÄFI als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Auf der Tagesordnung: die einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe. Vor der Anhörung hatte ÄFI eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgegeben: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen muss aufgehoben werden – nicht nur wegen des fehlenden relevanten Fremdschutzes der Corona-Impfstoffe. Bisherige Studien zu Nebenwirkungen der Impfstoffe senden beunruhigende Signale. Eine systematische Erfassung von Impfnebenwirkungen ist unbedingt erforderlich, um Betroffenen möglichst schnell und angemessen helfen zu können.

Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) nahm der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands, Dr. med. Alexander Konietzky, an der Anhörung teil.

Newsletter #22 – ÄFI im Gesundheitsausschuss

seit dem Beschluss zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Dezember 2021 haben wir für die Rücknahme des Gesetzes gekämpft.

In zahlreichen Stellungnahmen, unter anderem als Sachverständiger für das Bundesverfassungsgericht, offenen Briefen an die Politik, Social-Media-Kampagnen vor allem auf Twitter und durch Gutachten von renommierten Experten haben wir aufgezeigt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht kaum einen Nutzen bringt. Dafür schadet das Gesetz dem Gesundheitswesen und den Betroffenen enorm: Der derzeitige Fachkräftemangel verschärft sich durch die Betretungsverbote und die Unzufriedenheit wächst, da nicht-geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise horrende Summen zahlen müssen, um ihr Recht auf individuelle Impfentscheidung zu wahren.

Nun haben wir eine Einladung vom Gesundheitsausschuss erhalten, um dort am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 ab 14:15 Uhr, als Sachverständiger unsere Expertise einzubringen!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #22 lesen

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