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WHO-Studie zur Immunität bestätigt: Einrichtungsbezogene Impfpflicht entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage

Bereits seit einigen Monaten steht die im Dezember 2021 beschlossene und seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zunehmend in der Kritik. Wissenschaftler wie auch Politiker sprechen sich für ein vorzeitiges Ende noch vor Auslaufen des Gesetzes zum 31. Dezember 2022 aus. Bußgelder, Fachkräftemangel und mögliche Impfnebenwirkungen – all dies wäre vermeidbar gewesen. Denn wie eine neue Studie mit hochkompetenter Besetzung nun zeigt, sind die Grundimmunisierung sowie die Auffrischungsimpfung zum Schutz vor Ansteckung in vielen Fällen nicht notwendig gewesen.

„Die Höhe und Dauer des durch eine hybride Immunität vermittelten Schutzes ist inzwischen deutschland- wie weltweit von vorrangigem Interesse, da die Mehrheit der Bevölkerung mindestens eine Infektion durchgemacht hat“, schreibt das Robert Koch-Insititut (RKI) in seinem Monatsbericht vom 3. November 2022 über die neue Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Dieser Satz ist zugleich ein Eingeständnis des RKI, dass mittlerweile fast jeder deutsche Bürger von einer Corona-Infektion genesen ist und damit entweder eine natürliche oder hybride Immunität aufweist.

Die WHO wollte nun in ihrer Studie – an der auch das RKI beteiligt war – die natürliche bzw. hybride Immunität mit dem Schutz vor Infektion und Erkrankung durch eine Impfung vergleichen. In dieser systematischen Übersichtsarbeit wurden nur abgeschlossene Studien betrachtet, Fallberichte und Übersichtsarbeiten wurden ausgeschlossen. Es wurden folgende Gruppen gegenübergestellt (s. Abbildung):

  • Keine Immunisierung (weder Infektion noch Impfung)
  • Vorangegangene Infektion
  • Teilweise Grundimmunisierung durch Impfung
  • Teilweise Grundimmunisierung durch Impfung + Infektion
  • Vollständige Grundimmunisierung durch Impfung
  • Vollständige Grundimmunisierung durch Impfung + Infektion
  • Booster
  • Booster + Infektion

Die Abbildung zeigt die Vergleiche der verschiedenen Arten der Immunisierung laut Studienprotokoll (Quelle: Eigene Darstellung).

Die Analyse zeigte, dass der Schutz vor erneuter Infektion über alle Gruppen gering ist und der Schutz gegen Hospitalisierung verhältnismäßig konstant hoch bleibt. Eine überstandene Infektion schützt dabei sowohl vor Hospitalisierung als auch erneuter Ansteckung besser als eine reine Impfserie.

Den höchsten Schutz vor schwerer Erkrankung bietet jedoch eine Kombination aus Impfung und Infektion. Hinsichtlich der Wiederansteckung bietet eine reine Infektion den gleichen Schutz wie die Kombination aus Infektion und Impfung (Booster oder Grundimmunisierung). Die Impfungen allein bieten hingegen den geringsten Schutz vor Wiederansteckung.

Die Autorinnen und Autoren merken letztlich noch an, dass bei der Entscheidung über die Nützlichkeit der Impfung im Vergleich zur Infektion auch die Risiken, die durch die Erkrankung entstehen, einbezogen werden sollten. Der Abstand der Impfung zur Infektion sollte individuell abhängig von der Infektionsgeschichte der Person entschieden werden. Beim Entscheid über Impfprogramme auf Bevölkerungsebene sollten sowohl die Impfraten als auch Seroprävalenzen (also die Hinweise auf durchgemachte Infektionen in der Bevölkerung) auf lokaler Ebene betrachtet werden.

So ergibt sich durch die Ergebnisse der Studie die Schlussfolgerung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht vollkommen sinnlos ist. Wer für eine Impfpflicht argumentieren möchte, der kann sich nur auf den Schutz vor Infektion beziehen. Und dieser ist bei keiner der verfügbaren Optionen relevant und nachhaltig gegeben.

Die meisten Betroffenen stehen seit März 2022 vor dem Problem, dass die natürliche Immunität in Bezug auf die Reinfektion durch das Gesetz nicht gleichwertig wie eine Impfserie behandelt wird. Nach wie vor gilt der Genesenenstatus für Nicht-Geimpfte deutschlandweit nur drei Monate und seit Oktober 2022 ist er für Betroffene aufgrund der neuen Regelungen des IfSG vollkommen wertlos geworden.

Auch wenn viele Bundesländer zunehmend mild bei der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgehen, muss die Politik endlich dafür sorgen, dass das Gesundheitssystem und die Betroffenen nicht durch evidenzfreie Gesetze belastet werden.

ÄFI fordert daher den Bundesgesundheitsminister und die Bundesregierung auf, aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse anzuerkennen und das Gesetz noch vor dem Auslaufen am 31. Dezember 2022 zurückzunehmen, um weiteren Schaden zu vermeiden!

Quellen:

Robert Koch-Institut, 3. November 2022

Bobrovitz et al., 2022

 

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