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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verlängert

Das Aus für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende scheint beschlossene Sache zu sein. Begründet wird dies mit einer neuen Virus-Variante. Dass spätestens mit dem Auftreten von Omikron - und damit deutlich vor Inkrafttreten der Impfpflicht - schon kein relevanter Fremdschutz durch die Impfung vermittelt wurde, wird dabei unter den Tisch gekehrt.

Laut übereinstimmenden Medienberichten unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende aus. Für die Rechtfertigung muss die neue Corona-Variante BQ.1.1 herhalten: Sie sei mehr oder weniger vollständig immunevasiv, entgehe also dem Immunsystem, und könne auch nicht durch eine Impfung eingedämmt werden.

Das ist jedoch allenfalls die halbe Wahrheit. Spätestens mit dem Auftreten von Omikron seit November 2021 und seinen Subvarianten war klar: Ein Schutz vor Ansteckung ist durch die COVID-Impfung nicht in relevantem Maße gegeben. Die Impfpflicht für das Gesundheitswesen ab Mitte März 2022 erfüllte insofern nie einen medizinischen Zweck.

All das hätten die Verantwortlichen wissen müssen. Von Anfang hat sich der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) gegen die Impfpflicht stark gemacht. Denn schon die Zulassungsstudien der Impfstoffhersteller haben nie einen sogenannten Fremdschutz belegt. Sie waren nicht einmal darauf ausgelegt, dies nachzuweisen. Trotzdem wurde der Fremdschutz als schlagendes Argument ins Feld geführt.

So auch von BioNTech-Gründer Ugur Sahin, der im BILD-Interview vom Februar 2021 nicht auf die Zulassungsstudien verwies, sondern auf eine Erhebung aus Israel: „Die Zahl der Menschen, bei denen der Corona-PCR-Test positiv ausfällt und die somit potenziell ansteckend sind, geht nach der Impfung um 92 Prozent zurück.“ Dass die Studie nur einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen nach der zweiten Impfung abdeckte, blieb dabei auf der Strecke.

COVID-Impfungen schützen nicht vor Infektion

Zahllose Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, selbst Verwaltungsangestellte ohne Patientenkontakt standen seither vor der Qual der Wahl: sich impfen zu lassen, erstmals oder zum wiederholten Male, oder den Beruf quittieren bzw. in eine andere Branche wechseln zu müssen. Dass davor ein ungewisses Verfahren mit Meldung an das Gesundheitsamt, möglichem Betretungsverbot und Geldstrafe stand, das überdies von dem Gutdünken der jeweiligen Landesregierung bzw. den Gesundheitsämtern abhing, machte die Sache für viele Betroffene umso schlimmer. Von möglichen Impfnebenwirkungen ganz zu schweigen.

Rückendeckung konnten Betroffene auch von höchstrichterlicher Seite nicht erwarten. Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht Beschwerden und Klagen gegen die Sektor-Impfpflicht abgewiesen - unter Berufung auf einen Fremdschutz, den keiner der COVID-Impfstoffe vermitteln konnte.

ÄFI war dabei als sachkundiger Dritter aufgetreten und hatte die Beschwerdeführer unterstützt. Eine evidenzbasierte Stellungnahme fand bei den Karlsruher Richtern kein Gehör; ein Rechtsgutachten des Oldenburger Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, erstellt im Auftrag und mit der Expertise von ÄFI, wurde immerhin als einziger Hinweis auf fehlenden Fremdschutz gewürdigt, fand aber keinen weiteren Eingang in die Urteilsfindung des BVerfG.

Noch im Oktober hatte ÄFI im Gesundheitsausschuss des Bundestages herausgestellt, dass die COVID-Impfungen weder einen relevanten Fremdschutz noch einen nachhaltigen Selbstschutz vermitteln. Zuletzt hatte selbst eine Studie der WHO ergeben, dass die Impfungen nicht besser vor Reinfektion schützen als die natürliche Immunisierung.

Nun also steht das Ende der Impfpflicht bevor. Obwohl viele tausende Menschen im Gesundheitswesen betroffen sind, sieht sich das zuständige Bundesgesundheitsministerium bislang nicht veranlasst, offiziell Stellung zu beziehen. Dabei bekennt sich die Politik wohl weniger aufgrund medizinischer Evidenz als mehr aus Sorge um den verschärften Pflegenotstand zum Handeln: Zahlreiche mit Betretungsverboten belegte Fachkräfte brachten manche Landesregierung dazu, endlich die Reißleine zu ziehen. In welchem Ausmaß das Gesetz Unrecht im Gesundheitswesen verursacht hat, machen die mittlerweile über 270 von ÄFI auf Twitter veröffentlichten Geschichten Betroffener deutlich.

ÄFI fordert daher die Politik zum wiederholten Male auf, aktiv zu werden und den längst überfälligen Schritt zu gehen: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht erst zum Jahresende auslaufen zu lassen, sondern sofort aufzuheben!

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