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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen

Berlin, 19. Mai 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag erste Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. Dabei berief sich das Gericht entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis in erster Linie auf den Fremdschutz. Ebenfalls ließ das Gericht unberücksichtigt, dass keiner der aktuellen COVID-Impfstoffe eine Ansteckung substanziell verhindert. Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die in dem Verfahren als sachkundiger Dritter eine Stellungnahme abgegeben hatten, ist das Urteil auch eine Niederlage für den Rechtsstaat.

Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nachdem das BVerfG bereits vor diesem Termin zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Regelung abgewiesen hatte, bestätigte es nun diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Newsletter #14 – Gemeinsam erfolgreich

  • 24.12.2021,  09:35 Uhr - Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) startet seine Kampagne mit einer Stellungnahme gegen die allgemeine Impfpflicht in Deutschland.
     
  • 31.03.2022, 15:10 Uhr - Nach Medieninformationen verwirft die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. ihren Antrag für eine Impfpflicht ab 18 (SARSCoVImpfG) mangels Unterstützung.
     
  • 05.04.2022, 18:45 Uhr - Die Gruppe um Baehrens, Dahmen & Co. stellen ihren Kompromissvorschlag vor.
     
  • 07.04.2022, 13:02 Uhr - Deutschland atmet auf: Alle Anträge für die allgemeine Corona-Impfpflicht im Bundestag sind grandios gescheitert!

104 Tage nach Start unserer Kampagne gab es für Sie und für uns Grund zum Jubeln: Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist zurecht am 7. April gescheitert.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #14 lesen

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Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG) Stand: 5. März

Hier: Muster-Erwiderung für den Fall, dass eine Behörde den Widerspruch gegen das Aufforderungsschreiben des Gesundheitsamtes zur Vorlage eines Immunitätsnachweises als nicht statthaft einstuft

Mitterweile liegen erste Antwortschreiben von Gesundheitsämtern auf den zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruch vor (hier finden Sie die aktualisierte Version). Manche Gesundheitsämter vertreten mit unterschiedlicher Begründung - manchmal auch ganz ohne Begründung - die Auffassung, bei dem Aufforderungsschreiben handele es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, es würde sich bei dem Aufforderungsschreiben um eine behördliche Vorbereitungshandlung handeln, der gegenüber ein Verwaltungsakt ausgeschlossen sei. Unsere beratenden Rechtsanwälte sehen das weiterhin anders.

Newsletter #13 – Mehr als Klatschen ist nicht drin

wie steht es um die am 15. März gestartete Impfpflicht im Gesundheitswesen?

109.854 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meldete das Gesundheitsamt Anfang April als nicht-geimpft. Nun zeigt eine Umfrage des Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass über 47.000 Verstöße gegen das Impfpflicht-Gesetz alleine in den 20 größten deutschen Städten festgestellt wurden.

Gestern, am 27. April 2022 tagte der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu zwei Anträgen, um das eingeführte Gesetz zu evaluieren.

Die immer drängender werdende Frage, ob diese Impfpflicht noch angemessen sei, wurde dabei aber kaum geklärt. Vielmehr beschränkten sich die Fraktionen darauf, ihre Position durch die von ihnen eingeladenen Experten zu stützen. Ein Austausch oder gar eine fachliche Debatte fand leider nicht statt.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #13 lesen

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Die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist juristisch und medizinisch sinnlos!