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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Praxis ab Oktober 2022

Hinweise zur Rechtslage und der praktischen Umsetzung in den Bundesländern (hier herunterladen)

Änderungen durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

Im Herbst sind verschiedene Änderungen des IfSG beschlossen worden bzw. in Kraft getreten. Für die einrichtungsbezogene Impfpflicht bedeutet dies...

Quellen:

WELT, 28. September 2022

Deutscher Bundestag Ausschuss für Gesundheit, 29. August 2022

Weitere Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die von uns unterstützten Verfassungsbeschwerden zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ohne Begründung abgelehnt hat, so kann nach wie vor Widerspruch gegen die Anordnung der Behörde eingelegt werden. Da es sich hier jeweils um individuelle Einzelfallentscheidungen der Behörden handelt, empfiehlt es sich sehr individuell am Einzelfall zu argumentieren. Deshalb sehen die Muster an zahlreichen Stellen Konkretisierungen und individuelle Einzelangaben vor. Hier können Sie die Mustertexte herunterladen:

  • Mustertext für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anhörung vor Bußgeldbescheid und für Einspruch gegen Bußgeldbescheid
  • Mustertext für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Anhörung vor Tätigkeitsverbot
  • Mustertext für Einrichtungsleitung bei Anhörung vor Tätigkeitsverbot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (oder auch vor Bußgeldbescheid)

Hier finden Sie mehr Informationen.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten

„Leider hat das BVerwG die Gelegenheit verstreichen lassen, aktuelle wiss. Erkenntnisse zu berücksichtigen.“– RA Jessica Hamed

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern, am 7. Juli 2022, seine Entscheidung zur Verpflichtung für Soldaten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, verkündet. Das Urteil: Soldaten müssen die Corona-Impfpflicht dulden. Die beiden Antragsteller, zwei Offiziere der Luftwaffe, hatten gegen die Aufnahme der COVID-19-Impfungen in den Katalog der Basisimpfungen der Bundeswehr Beschwerde eingereicht. Diese Aufnahme in den Katalog der Basisimpfungen hatte das Bundesministerium der Verteidigung am 24. November 2021 verfügt. Laut den Antragstellern greifen die mRNA-Impfstoffe in unzumutbarer Weise in ihre Grundrechte ein, die damit verbundenen Risiken ständen nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen.

Neue Erkenntnisse spielen für Verfassungsgericht keine Rolle

Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine weitere Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zur Entscheidung an. 14 Beschwerdeführende aus allen Teilen Deutschlands hatten das Gericht angerufen. Unterstützung erhielten sie von dem Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI). Die Begründung des Gerichts: Keine Aussicht auf Erfolg.

Nachdem das BVerfG erstmals am 27. April Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen hatte, ließ das Gericht nun eine Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf ebenjene Entscheidung gar nicht erst zu. Die Beschwerde „habe keine Aussicht auf Erfolg“, heißt es in dem Beschluss ohne weitere Begründung.

Quellen:

Presseportal, 24. Juni 2022

Aktualisierte Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)

Hier können Sie die Materialien herunterladen: Muster-Widerspruch und Muster-Erwiderung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.04.2022 eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. ÄFI war in diesem Verfahren als sog. sachkundiger Dritter angefragt worden und hatte eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Durch den Beschluss des BVerfG sind jedoch nicht alle Einwände gegenüber der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entkräftet.

Quellen:

Stephan Rixen, 25. Mai 2022

Felix W. Zimmermann, 20. Mai 2022

Robert Koch-Institut, 5. Mai 2022, S. 4