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Covid-19-Impfpflicht
In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.
Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu.
Weitere Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)
Quellen:
Bundesverwaltungsgericht, 7. Juli 2022
Jessica Hamed, 7. Juli 2022
Robert Koch-Institut, 30. Juni 2022
Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V., 11. Februar 2022
Quellen:
Presseportal, 24. Juni 2022
Aktualisierte Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)
Quellen:
Stephan Rixen, 25. Mai 2022
Felix W. Zimmermann, 20. Mai 2022
Robert Koch-Institut, 5. Mai 2022, S. 4

