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Wissenschaft

Die wissenschaftliche Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Vereins Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI). Die Fachbeiträge der ÄFI ebenso wie die Stellungnahmen werden nach Kriterien wissenschaftlicher Arbeit zusammengestellt. Hier können Sie alle Meldungen zum Thema Wissenschaft nachlesen.

STIKO empfiehlt Meningokokken-ACWY-Impfung für alle Jugendlichen trotz extrem niedriger Erkrankungszahlen

Die STIKO hat eine Änderung ihrer Impfempfehlung für Meningokokken vorgenommen: Künftig sollen alle Jugendlichen im Alter von 12-14 Jahren eine Meningokokken-ACWY-Impfung erhalten – trotz der extrem niedrigen Zahl invasiver Erkrankungen. Im Gegenzug entfällt die bisherige Impfung gegen Meningokokken C für alle Kleinkinder. Damit stellt sich die STIKO erneut gegen die Empfehlungen der WHO und die Kritik von ÄFI.

Weitere Informationen:

ÄFI-Fachbeitrag zu Meningokokken

Newsletter #63 – ÄFI-Briefaktion zur Vor(be)haltepauschale

Unsere Einordnung der neugeregelten Vorhaltepauschale für kassenärztliche Praxen (Aus Ärzten mache Impf-luenzer) hat ein großes Echo ausgelöst. Vielfach wurde der Wunsch geäußert, eine Vorlage für die eigene Kritik anzubieten. Wir haben daraufhin eine Brief-Aktion an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die maßgeblich an der Neuregelung mitgewirkt hat, ins Leben gerufen.

Unter dem Titel Vor(be)haltepauschale stellen wir zwei Briefvorlagen zum Download bereit: eine für Ärztinnen und Ärzte, eine für Patientinnen und Patienten. Der vorgegebene Text lässt sich nach eigenen Wünschen gestalten. Wir freuen uns über eine Kopie Ihres Anschreibens und des Antwortschreibens (gerne anonymisiert!).

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #63 lesen

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Interview mit Bastian Barucker: Erkenntnisse aus den Corona-Protokollen des Robert Koch-Institutes

Die US-STIKO nimmt die Corona-Impfempfehlung zurück & weitere Neuigkeiten

Newsletter #62 – Vorhaltepauschale: Aus Ärzten mache Impf-luenzer

Zu den Langzeitwirkungen von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zählt auch die Neuregelung der Vorhaltepauschale für Arztpraxen. Die mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung verabredete Neuregelung tritt Anfang Januar 2026 in Kraft.

Sie sieht vor, dass jeder Hausarzt künftig in den ersten drei Quartalen 7 Prozent seiner Patienten impfen muss, im vierten Quartal sogar 25 Prozent, wenn er sich Zuschläge bei der Vorhaltepauschale sichern möchte. Umgekehrt gilt: Führt er weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durch, wird die Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt.

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #62 lesen

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