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Politik

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. sind in der Vergangenheit bereits durch verschiedene Aktionen und Kampagnen aber auch Verfassungsbeschwerden zur Masern- und COVID-19-Impfpflicht politisch aktiv geworden. Hier können Sie alle Beiträge zum Thema Politik chronologisch geordnet nachlesen.

ÄFI im Gesundheitsausschuss

Seit dem Beschluss zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Dezember 2021 haben wir für die Rücknahme des Gesetzes gekämpft.

In zahlreichen Stellungnahmen, unter anderem als Sachverständiger für das Bundesverfassungsgericht, offenen Briefen an die Politik, Social-Media-Kampagnen vor allem auf Twitter und durch Gutachten von renommierten Experten haben wir aufgezeigt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht kaum einen Nutzen bringt. Dafür schadet das Gesetz dem Gesundheitswesen und den Betroffenen enorm: Der derzeitige Fachkräftemangel verschärft sich durch die Betretungsverbote und die Unzufriedenheit wächst, da nicht-geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise horrende Summen zahlen müssen, um ihr Recht auf individuelle Impfentscheidung zu wahren.

Nun haben wir eine Einladung vom Gesundheitsausschuss erhalten, um dort am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 ab 14:15 Uhr, als Sachverständiger unsere Expertise einzubringen!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #22 lesen

Stellungnahme als Sachverständiger für den Gesundheitsausschuss am 12. Oktober 2022

ÄFI wurde zur öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 von 14-15:30 Uhr im Deutschen Bundestag eingeladen. Zudem wurde auch um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, die ÄFI dem Gesundheitsausschuss fristgerecht übermittelt hat.

Download:

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme lesen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Praxis ab Oktober 2022

Hinweise zur Rechtslage und der praktischen Umsetzung in den Bundesländern (hier herunterladen)

Änderungen durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

Im Herbst sind verschiedene Änderungen des IfSG beschlossen worden bzw. in Kraft getreten. Für die einrichtungsbezogene Impfpflicht bedeutet dies...

Quellen:

WELT, 28. September 2022

Deutscher Bundestag Ausschuss für Gesundheit, 29. August 2022

Nachträgliche Veröffentlichung der Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zum Masernschutzgesetz

ÄFI e. V. wurde am 26. Mai 2020 im Rahmen der Verfassungsbeschwerden vom BVerfG als sachverständige Dritte gebeten, zum Masernschutzgesetz Stellung zu beziehen. Wir möchten Ihnen unsere Argumentation zu den beiden vom BVerfG gestellten Fragen nachträglich zugänglich machen. Hier können Sie die vollständige Stellungnahme lesen.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, um in der Gruppe der Personen, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, die Quote derjenigen, die zweifach gegen Masern geimpft sind oder durch eine frühere Infektion mit dem Virus immun sind, auf 95% der Gesamtbevölkerung oder höher zu steigern?
  2. Unterscheidet sich die Gefahr, Impfreaktionen und unerwünschte Nebenwirkungen zu erleiden, bei einer Masernschutzimpfung mit einem Mono-Impfstoff von der Gefahr einer solchen Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff? Wenn ja, inwiefern?

Newsletter #21 – Offener Brief an die Regierungen der Bundesländer

Entgegen aller Hoffnungen wurden die Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 8. September mit der Unterstützung der FDP verabschiedet. Doch es gibt noch eine Chance, dass sich das Blatt wendet!

Nachdem das neue IfSG im Bundestag beschlossen wurde, muss es nun auch den Bundesrat passieren, um Gesetzeskraft zu erlangen. Im Bundesrat hat jedes Bundesland, abhängig von seiner Bevölkerungsgröße, eine bestimmte Anzahl von Stimmen. Von den insgesamt 69 Stimmen ist eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen für einen Beschluss notwendig.

Am Freitag, den 16. September 2022, wird der Bundesrat über das neue IfSG abstimmen!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #21 lesen

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