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Politik

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. sind in der Vergangenheit bereits durch verschiedene Aktionen und Kampagnen aber auch Verfassungsbeschwerden zur Masern- und COVID-19-Impfpflicht politisch aktiv geworden. Hier können Sie alle Beiträge zum Thema Politik chronologisch geordnet nachlesen.

Nachträgliche Veröffentlichung der Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zum Masernschutzgesetz

ÄFI e. V. wurde am 26. Mai 2020 im Rahmen der Verfassungsbeschwerden vom BVerfG als sachverständige Dritte gebeten, zum Masernschutzgesetz Stellung zu beziehen. Wir möchten Ihnen unsere Argumentation zu den beiden vom BVerfG gestellten Fragen nachträglich zugänglich machen. Hier können Sie die vollständige Stellungnahme lesen.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, um in der Gruppe der Personen, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, die Quote derjenigen, die zweifach gegen Masern geimpft sind oder durch eine frühere Infektion mit dem Virus immun sind, auf 95% der Gesamtbevölkerung oder höher zu steigern?
  2. Unterscheidet sich die Gefahr, Impfreaktionen und unerwünschte Nebenwirkungen zu erleiden, bei einer Masernschutzimpfung mit einem Mono-Impfstoff von der Gefahr einer solchen Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff? Wenn ja, inwiefern?

Newsletter #21 – Offener Brief an die Regierungen der Bundesländer

Entgegen aller Hoffnungen wurden die Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 8. September mit der Unterstützung der FDP verabschiedet. Doch es gibt noch eine Chance, dass sich das Blatt wendet!

Nachdem das neue IfSG im Bundestag beschlossen wurde, muss es nun auch den Bundesrat passieren, um Gesetzeskraft zu erlangen. Im Bundesrat hat jedes Bundesland, abhängig von seiner Bevölkerungsgröße, eine bestimmte Anzahl von Stimmen. Von den insgesamt 69 Stimmen ist eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen für einen Beschluss notwendig.

Am Freitag, den 16. September 2022, wird der Bundesrat über das neue IfSG abstimmen!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #21 lesen

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Über den offenen Brief an die Bundesländer

Entgegen aller Hoffnungen wurden die Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 8. September mit der Unterstützung der FDP verabschiedet. Doch es gibt noch eine Chance, dass sich das Blatt wendet!

Nachdem das neue IfSG im Bundestag beschlossen wurde, muss es nun auch den Bundesrat passieren, um Gesetzeskraft zu erlangen. Im Bundesrat hat jedes Bundesland, abhängig von seiner Bevölkerungsgröße, eine bestimmte Anzahl von Stimmen. Von den insgesamt 69 Stimmen ist eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen für einen Beschluss notwendig.

Am Freitag, den 16. September 2022, wird der Bundesrat über das neue IfSG abstimmen!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #21 lesen

Offener Brief an die Regierungen der Bundesländer

Den folgenden offenen Brief haben wir aufgrund der am Freitag, den 16. September, stattfindenden Abstimmung im Bundesrat über die Änderung des IfSG an die Regierungen der Bundesländer geschickt. Sie können den Brief hier als PDF herunterladen und in den sozialen Medien mit dem Hashtag #ifsgehtSOgarnicht teilen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag, den 16. September, wird die Regierung Ihres Bundeslandes gemeinsam mit den anderen Ländern im Bundesrat darüber entscheiden, ob das in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz Geltung erlangt und welche Regeln für den Herbst und Winter gelten werden.

Wir haben uns intensiv mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes befasst und fordern Sie auf: Stimmen Sie ihr so nicht zu!

Aktion: #ifsgehtSOgarnicht

Am Donnerstag, den 8. September um 12:30 ist es so weit. Im Bundestag wird über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) entschieden. Sollte sich keine Mehrheit für den Antrag finden, laufen die Corona-Verordnungen regulär am 23. September 2022 aus.

Wir sind der Meinung: Es reicht!

Deutschland braucht keine Panikmache mehr, sondern Vernunft und Verhältnismäßigkeit. Renommierte Experten haben sich mittlerweile dafür ausgesprochen, dass die Endemie erreicht ist. So gut wie alle umliegenden Länder haben die Pandemie für beendet erklärt. Jeder, der sich schützen möchte, konnte dies tun. Deshalb brauchen wir kein neues IfSG mehr!

Verbreiten Sie diese Botschaft auf Social Media!

Quellen:

Hier Newsletter #20 im Original lesen