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Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Das PEI ist ein 1896 gegründetes Institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, das dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit 1972 unterstellt ist. Dementsprechend ist es auch für die Prüfung von Nebenwirkungen zuständig. Hier können Sie alle Meldungen zum PEI nachlesen wie etwa die Aufforderung von ÄFI an die Behörde, DNA-Verunreinigungen der COVID-19-Impfstoffe zu überprüfen.

Newsletter #58 – Impfstoffe ohne echten Wirksamkeitsnachweis

Seitdem wir unsere Impf-Fachbeiträge um die Daten der Zulassungsstudien ergänzen, wird nach und nach klar: Üblicherweise werden für die standardmäßig von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe keine klinischen Wirksamkeitsnachweise vorgelegt.

Stattdessen begnügen Hersteller sich in aller Regel mit der Messung von Ersatzwerten (sog. Surrogatparametern), um eine Wirksamkeit zu behaupten – Zulassungsbehörden folgen dem unkritisch. Besonders beliebt ist die Messung von Antikörperwerten. Diese sagen jedoch nur indirekt etwas darüber aus, ob die geimpfte Person tatsächlich vor der betreffenden Krankheit geschützt ist. Erkrankungen trotz initial festgestellter hoher Antikörperwerte kommen immer wieder vor. Jüngst haben wir die Ergebnisse der Zulassungsstudien für die Impfstoffe gegen Masern und Diphtherie aufgeschlüsselt.

Weitere Informationen:

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PEI befürwortete modRNA-Booster-Impfung für Jugendliche ohne spezifische Daten

Die vom Online-Medium NIUS veröffentlichten teilweise geschwärzten Protokolle des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) legen nahe, dass die Aufsichtsbehörde die dritte Impfung mit einem modRNA-Impfstoff für Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren ohne Daten aus klinischen Prüfungen befürwortete. Stattdessen wurden Post-Marketing-Daten der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen sowie Daten aus den Zulassungsstudien zur Grundimmunisierung herangezogen.

Newsletter #57 – Aufarbeitung, aber richtig!

ÄFI-Stellungnahme zur Corona-Enquete-Kommission

Endlich hat sich die Regierungskoalition zur Einrichtung einer Enquete-Kommission durchgerungen, um die Corona-Krise aufzuarbeiten. Dieses Gremium ist zwar im Vergleich zu einem Untersuchungsausschuss ein eher zahnloser Tiger, aber besser als nichts.

Die ersten Ankündigungen für die dort zu behandelnden Themen geben wenig Grund für Euphorie. Vor allem das Thema Impfungen soll allenfalls halbherzig angegangen werden. Umso wichtiger ist es, die Kommission von Beginn an auf die richtige Spur zu bringen.

Weitere Informationen:

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„#ImpfstoffFakten“: PEI und RKI auf dem Prüfstand von ÄFI

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) geht mit einer Informationskampagne gegen „Falschinformationen“ beim Thema Impfen in die Offensive. Unter Berufung auf die Expertise des Robert Koch-Instituts (RKI) werden in Form eines Faktenchecks Aussagen zu Wirkung und Sicherheit von Impfungen vorgetragen mit dem Ziel, Impf-„Mythen“ aus der Welt zu schaffen. Aber wie ist es um die Evidenz der Aussagen bestellt? ÄFI hat die „Fakten“ von PEI und RKI einer Prüfung unterzogen.

Newsletter #52 – Impfpflicht: Bundesverfassungsgericht verkennt die Bedeutung milderer Maßnahmen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bei der Aufarbeitung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht auf die Bremse getreten und den Überprüfungsauftrag des Verwaltungsgerichts Osnabrück (VG) für unzulässig erklärt. Warum die Impfpflicht verfassungswidrig gewesen sein soll, sei nicht ausreichend begründet worden.

Dabei verkennt das BVerfG, dass es spätestens im Herbst 2022 mit Schnelltests eine deutlich mildere Alternative zur Impfung gegeben hätte. Lesen Sie dazu unsere juristische Einordnung. Interessanter Nebeneffekt: Indem es nun auch die Bedeutung von fachkundigen Stellungnahmen betonte, schwächte das Gericht indirekt die Position des Robert Koch-Instituts, auf das sich die Gerichte in Corona-Prozessen als maßgebende Instanz berufen haben.

Weitere Informationen:

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