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Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Das PEI ist ein 1896 gegründetes Institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, das dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit 1972 unterstellt ist. Dementsprechend ist es auch für die Prüfung von Nebenwirkungen zuständig. Hier können Sie alle Meldungen zum PEI nachlesen wie etwa die Aufforderung von ÄFI an die Behörde, DNA-Verunreinigungen der COVID-19-Impfstoffe zu überprüfen.

Sonder-Newsletter #75: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) muss erhalten bleiben

Liebe Leserinnen und Leser,

die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD plant, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv einzuschränken. Das IFG in seiner aktuellen Form erlaubt es allen Privatpersonen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Medien, Anfragen nach amtlichen Informationen aller Art an die Bundesregierung und alle Bundesbehörden (mit Ausnahme von Gerichten und Staatsanwaltschaften) zu stellen. Die jeweiligen Behörden sind zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet. Je nach Aufwand entstehen für den Antragsteller Kosten in Höhe von maximal 500 Euro.

Das IFG macht staatliches Handeln transparent. Indem es den Staat zur Rechenschaft verpflichtet, gilt es als Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie.

IFG-Anfragen haben in der Vergangenheit manchen Skandal aufgedeckt, der ansonsten vermutlich verdeckt geblieben wäre oder der Hilfe eines anonymen Leaks bedurft hätte, um ans Licht der Öffentlichkeit zu gelangen.

Quellen:

Hier den ganzen Sonder-Newsletter #75 lesen

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Die US-STIKO nimmt die Corona-Impfempfehlung zurück & weitere Neuigkeiten

Newsletter #62 – Vorhaltepauschale: Aus Ärzten mache Impf-luenzer

Zu den Langzeitwirkungen von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zählt auch die Neuregelung der Vorhaltepauschale für Arztpraxen. Die mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung verabredete Neuregelung tritt Anfang Januar 2026 in Kraft.

Sie sieht vor, dass jeder Hausarzt künftig in den ersten drei Quartalen 7 Prozent seiner Patienten impfen muss, im vierten Quartal sogar 25 Prozent, wenn er sich Zuschläge bei der Vorhaltepauschale sichern möchte. Umgekehrt gilt: Führt er weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durch, wird die Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt.

Weitere Informationen:

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Die vollständige Bankrotterklärung des Paul-Ehrlich-Instituts

Weitere Informationen:

X-Post von ÄFI

Newsletter #58 – Impfstoffe ohne echten Wirksamkeitsnachweis

Seitdem wir unsere Impf-Fachbeiträge um die Daten der Zulassungsstudien ergänzen, wird nach und nach klar: Üblicherweise werden für die standardmäßig von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe keine klinischen Wirksamkeitsnachweise vorgelegt.

Stattdessen begnügen Hersteller sich in aller Regel mit der Messung von Ersatzwerten (sog. Surrogatparametern), um eine Wirksamkeit zu behaupten – Zulassungsbehörden folgen dem unkritisch. Besonders beliebt ist die Messung von Antikörperwerten. Diese sagen jedoch nur indirekt etwas darüber aus, ob die geimpfte Person tatsächlich vor der betreffenden Krankheit geschützt ist. Erkrankungen trotz initial festgestellter hoher Antikörperwerte kommen immer wieder vor. Jüngst haben wir die Ergebnisse der Zulassungsstudien für die Impfstoffe gegen Masern und Diphtherie aufgeschlüsselt.

Weitere Informationen:

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