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Ist die Corona-Impfpflicht verfassungswidrig?

Ist die Corona-Impfpflicht verfassungswidrig?

Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler
Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler
Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist verfassungswidrig!

Berlin, 26. Januar 2022

Das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer.pol. Volker Boehme-Neßler, Universität Oldenburg

Im Auftrag des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“  erstellte Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtstheorie, Telekommunikations- und Informationsrecht der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht. Sein Fazit: 

„Eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt auch gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot. Sie ist deshalb verfassungswidrig.“

Corona-Impfpflicht – der Faktencheck

Hier lesen Sie den Faktencheck auf Englisch und Italienisch.

Die wichtigsten Argumente der Impfpflicht-Befürworter, und warum sie nicht zutreffen:

1. "Es gibt weiterhin eine große Impflücke bei den über 60-Jährigen – drei Millionen Menschen aus dieser Altersgruppe sind immer noch ungeimpft. Sie landen überproportional häufig auf Intensivstationen und sorgen dort für Engpässe." 

Gut 90 Prozent dieser Altersgruppe sind geimpft und zum größten Teil auch geboostert. Warum will man gerade hochbetagten Menschen mit einer langen Lebenserfahrung vorschreiben, sich impfen lassen? Warum dürfen sie nicht selbst entscheiden, was sie für ihr verbleibendes Leben an Risiken in Kauf nehmen wollen und was nicht? Vielleicht gibt es auch gewichtige medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, aber offiziell nicht als Kontraindikationen anerkannt werden? Unsere Intensivstationen kommen nicht ihretwegen an die Belastungsgrenzen, sondern wegen des Pflegenotstands und deshalb reduzierter Bettenanzahl.

Quellen:

Zu Punkt 1:
Robert Koch-Institut, 3. Februar 2022
Nanishi et al., 2022
Andrews et al., 2022

Zu Punkt 2: 
Singanayagam et al., 2021
de Gier et al., 2021
Salvatore et al., 2021

Zu Punkt 7: 
Centers for Disease Control and Prevention, 19. Januar 2022

Zu Punkt 9: 
Chua et al., 2021
Sharff et al., 2021

Spenden:

Hier können Sie unsere Arbeit unterstützen.

Aktion "Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument!" am 26. Januar 2022

Einige von Ihnen haben uns bestimmt am Mittwoch, den 26. Januar 2022 auf Twitter verfolgt. Dort haben wir Live-Updates zu unserer geplanten Aktion „Die Impfpflicht ist das falsche Instrument!“ in der Berliner Innenstadt gegeben.

Für die Aktion haben wir einen Werbe-LKW gemietet, der die Kampagnen-Motive zeigen und so Aufsehen erregen sollte.

2G-Regel für Studierende in Baden-Württemberg wieder gekippt

Erneut hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim am 20. Januar 2022 die 2G-Regel für Studierende an den Hochschulen Baden-Württembergs zum 23. Januar 2022 außer Vollzug gesetzt. Das "Einfrieren der Alarmstufe II" durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, weil damit nicht-immunisierte Studierende von den Präsenzveranstaltungen weitgehend ausgeschlossen würden, urteilte der VWG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 

Damit folgte der VGH ein weiteres Mal der Argumentation der Anwälte eines Pharmazie-Studenten.

Quellen:

Pressemitteilung des VGH, 21. Januar 2022

SWR Aktuell, 21. Januar 2021

Sind Sie eigentlich vollständig geimpft?

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Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat

Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht:
Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs)

Welche Einrichtungen sind betroffen?
Betroffen von der (indirekten) Covid-19-Impfpflicht bzw. Nachweispflicht sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von medizinischen Einrichtungen, zum Beispiel:

  • Krankenhäuser
  • Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
  • ärztliche und zahnärztliche Praxen
  • Praxen sonstiger Heilberufe wie z. B. Psychologische Psychotherapie, Physiotherapie, Heilpraktiker
  • Rettungsdienste

Immer auf die Kleinen. Lauterbach, die STIKO und der Booster

Fünf gute Gründe, sich im Verein zu engagieren!

Age of Omicron - Anfang Januar 2022

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Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat
Dr. med. Steffen Rabe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Wissenschaftlicher Beirat

Quellen:

Lyngse et al., 2021

Buchan et al., 2022

Hansen et al., 2021

Our Wold in Data, 7. Januar 2021