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2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg wieder eingesetzt

Das Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg hat umgehend auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 17. Dezember (wir berichteten) reagiert und eine neue Verordnung aufgelegt. Damit wird 2G an den Hochschulen mit sofortiger Wirkung wieder eingeführt und gleichzeitig festgelegt, wie ungeimpfte Studierende trotzdem am Studium teilhaben sollen. 

Demnach müssen die Hochschulen sicherstellen, dass 

  • zeitgleich ein digitaler Zugang zu den Veranstaltungen gewährleistet ist 
  • eine digitale Aufzeichnung unverzüglich im Anschluss an die Veranstaltung verfügbar gemacht wird 
  • schriftliche Unterlagen, die den Lehrstoff beinhalten, vor oder unverzüglich im Anschluss an diese Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden 
  • ähnliche Angebote in Kombination die "Studierbarkeit" auch für ungeimpfte Studierende gewährleisten. 

Der Kläger behält sich weitere juristische Schritte gegen diese Neuregelung vor.

Quellen:

SWR, 20. Dezember 2021

Novavax vor der Zulassung – ein Beitrag zur Einordnung

von Steffen Rabe

Mit Novavax steht jetzt in Europa erstmals ein Impfstoff vor der Zulassung, der keine mRNA-Technologie verwendet. Er ist entgegen den medialen Behauptungen aber definitiv kein "Tot-Impfstoff", auch wenn diese Verwirrung vom aktuellen Gesundheitsminister aus reinen Marketing-Gründen zumindest billigend in Kauf genommen wird.

Technologie
Novavax ist ein so genannter Proteinimpfstoff, d.h. er verimpft direkt das (gentechnisch hergestellte, "rekombinante") Spike-Protein des ursprünglichen SARS-CoV-2 (Wuhan-Hu-1).

Da Proteine als Antigen nicht ausreichend wirksam sind, wird ein Wirkverstärker eingesetzt, den Novavax selbst entwickelt hat und der bis jetzt in keinem anderen Impfstoff verwendet wird ("Matrix-M", saponin-basiert). Dieses Adjuvans wird mit dem Spike-Protein in Nanopartikeln zusammengefügt (Dunkle 2021).

Quellen:

Karl Lauterbach, 24. November 2021

Dunkle et al., 2021

Deutsches Ärzteblatt, 17. Dezember 2021

2G an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug gesetzt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Normenkontrollantrag des Rechtsanwalts Bernhard Ludwig aus der Kanzlei Keller & Kollegen in Stuttgart stattgegeben. Damit wurde die 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg zumindest vorläufig außer Kraft gesetzt. Ungeimpfte Studierende dürfen demnach negativ getestet weiterhin an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 

Aus der Vorschrift des Wissenschaftsministeriums, so das Gericht, gehe nicht hervor, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Außerhalb der Hochschule, bei privaten Treffen und Veranstaltungen, bleibt 2G jedoch bestehen.  

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 

"Auch wenn die 2-G-Regelung an Hochschulen zunächst „nur“ am Bestimmtheitsgebot insofern scheitert, als nicht geregelt wurde, wie ein Distanzstudium ohne Nachteile möglich ist, etwa durch Internetzugang bzw. Übertragung oder Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen, ist es doch ein erster wichtiger Teilerfolg, der die derzeitige 2-G-Regelung an den Hochschulen vorläufig aussetzt", kommentiert Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller & Kollegen. "Es ist jetzt aber klar, dass mittels 2G der Berufszugang im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses des Semesters für nicht-immunisierte Studierende nicht gefährdet werden darf. Im Grundsatz muss ein chancengleicher Zugang zum Studium gewährleistet werden. Ob unter dieser Maßgabe 2G an Hochschulen praktikabel und rechtlich zulässig umsetzbar wäre, bleibt abzuwarten und ggf. erneut gerichtlich zu überprüfen."

Das Verfahren gehörte zu denjenigen, die wir mit den bei uns eingegangenen Spendengeldern unterstützt haben. 

Quellen:

Beschluss des Gerichts, 17. Dezember 2021

Berichte bei 
BILD, 17. Dezember 2021
Stuttgarter Zeitung, 17. Dezember 2021
Südwestrundfunk, 20. Dezember 2021

Corona-Impfung für Kinder – ist das wirklich nötig?
Dr. Stefan Schmidt-Troschke bei KLARTEXT von Servus TV

Unser Vorstandsmitglied Dr. med. Stefan Schmidt-Troschke war zu diesem Thema Gast in der Live-Diskussionssendung KLARTEXT bei Servus TV, neben Prof. Dr. med. Timo Ulrichs. Sie können die Sendung vom 15. Dezember 2021 hier im Web-Archiv nachschauen. 

 

Impfpflicht für alle – bitter nötig oder überflüssig?
Dr. Steffen Rabe bei einer Live-Diskussion im Deutschlandfunk

Der Sprecher unseres Vorstands, Dr. med. Steffen Rabe, war am 15. Dezember 2021 Teilnehmer einer Live-Diskussionsrunde beim Deutschlandfunk. Hier können Sie die Sendung nachhören. 

Newsletter #6

Heute ist ein guter und ein schlechter Tag zugleich: Das Gute ist, dass wir Ihnen – Tusch! – unsere neue Homepage präsentieren können! Sie ist komplett neu gestaltet – mit einer neuen „corporate identity“, wie es im Fachjargon heißt, mit einem neuen Logo – übersichtlich, gut strukturiert, ansprechend. Noch ist nicht alles fertig eingepflegt, aber das Wichtigste steht! Wir freuen uns über Ihr Feedback – ob kritisch oder lobend!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #6 lesen

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Masern-Impfpflicht: Musterbriefe zur Verlängerung der Übergangsfrist

Für Kinder und Jugendliche, die am 1. März 2020 (als das "Masernschutzgesetz" in Kraft trat) bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden, und ebenso für die dort Beschäftigten wurde die Übergangsfirst zum Nachweis des Masernschutzes jetzt noch einmal bis zum 31. Juli 2022 verlängert.

Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie betroffene Beschäftigte müssen also erst bis zum 31. Juli 2022 den Nachweis erbringen und Gemeinschaftseinrichtungen erst nach dem 31. Juli 2022 eventuell fehlende Nachweise dem Gesundheitsamt melden.

Keine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen!

Bitte beachten Sie hierzu unsere Aktion "Keine Impfpflicht im Gesundheitswesen"

Die im vorliegenden Gesetzentwurf geplante Impfpflicht gegen Covid-19 für medizinische Einrichtungen beruht im Wesentlichen auf der Annahme eines relevanten Fremdschutzes durch die Impfung, also eines substanziell „reduzierten Übertragungsrisikos“ (1) durch die Impfung. Mit dem Impfen der Betreuenden soll somit der zuverlässige Schutz der Betreuten erreicht werden. Diese Annahme entspricht nicht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand unter der  sogenannten „Delta-Variante“ von SARS-CoV-2.

Quellen:

BT-Drucksache 20/188, 6. Dezember 2021, S. 26

Israel et al., 2021

gov.li, Abruf: 8. Dezember 2021

Singanayagam et al., 2021

tagesschau.de, 15. November 2021

Die Impfpflicht - für Menschenrechte steht die Ampel auf rot!

Covid-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen:
die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs)

Muss ich Angst haben vor Covid-19?
Bei Kindern und Jugendlichen verlaufen die meisten Covid-19-Infektionen entweder völlig unbemerkt oder unter dem Bild eines leichten grippalen Infektes [DGPI. Molteni 2021]. Schwere Verläufe sind in diesem Alter eine sehr seltene Ausnahme, Todesfälle eine Rarität [Smith 2021]. Sie betreffen vor allem Kinder und Jugendliche mit schweren Vorerkrankungen oder Risikofaktoren [Ward 2021, Smith 2021, Harwood 2021].

Wie gut schützt mich die Impfung?
Das Risiko, sich mit Covid-19 anzustecken, wird durch die Impfung vorübergehend verringert. Ob das bei Kindern und Jugendlichen ohnehin extrem geringe Risiko, schwer zu erkranken, durch die Impfung noch weiter verringert wird, ist unklar.

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– als PDF mit Hyperlinks zu den genannten Quellen zum Weiterverbreiten im Internet und per E-Mail

– als PDF in schwarz-weiß zum Ausdrucken mit einem QR-Code zu den hier genannten Quellen