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Newsletter #66: Spahn über COVID-19-Impfung: Fremdschutz war nie das Ziel
Eine positive Wendung könnte ein Revisionsverfahren um einen Schaden nach Corona-Impfung nehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich gerade mit der Frage, wann Geimpfte für mögliche Corona-Impfschäden Schadensersatz vom Impfstoffhersteller (im konkreten Fall AstraZeneca) einfordern können und wann sie einen Anspruch auf Auskunft, etwa zu bekannten Nebenwirkungen, haben. Das Urteil wird für den 9. März 2026 erwartet.
Die Wirksamkeit und Sicherheit empfohlener Impfungen stehen immer auch im Mittelpunkt unserer Fachbeiträge. Nun haben wir die Beiträge zu Keuchhusten, Influenza, dem respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) und Adjuvantien aktualisiert. Zu allen Aktualisierungen liefern wir auch ein wissenschaftliches Hintergrundpapier, in dem wir die Änderungen begründen.
Aktuell hat sich herausgestellt: Die Keuchhusten-Impfung lässt in ihrer Wirkung nach, die Schutzeffekte der Influenza-Impfung sind weiterhin fraglich. Die mangelhafte Datenlage bei RSV spricht gegen jede Art allgemeiner Impf- und Immunisierungsempfehlung.
Bei den Adjuvantien zeigt sich, dass Aluminium zwar pharmakologisch wirksam, aber seine Sicherheit weitgehend unklar ist. Und bei den Lipidnanopartikeln, wie sie in den Corona-Impfstoffen verwendet werden, gibt es massive Sicherheitssignale, die erst jetzt ans Tageslicht kommen.
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