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Alle Jahre wieder: Das RKI erweitert die Anzahl der FSME-Risikogebiete – auf wackeliger Grundlage

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) haben ihren Fachbeitrag zu FSME ergänzt. Die Schwerpunkte dieser Aktualisierung: die Erweiterung der Risikogebiete durch das Robert Koch-Institut (RKI) sowie die Daten aus den Zulassungsstudien zur FSME-Impfung. Beides lässt zu wünschen übrig.

Newsletter #54 – Persönlicher Impfstatus: Was der Arbeitgeber wissen darf

Die Maßnahmen während der Corona-Krise brachten es mit sich, dass der individuelle Impfstatus im Alltag von vielerlei Funktionsträgern abgefragt werden konnte. Das hat sich mit dem Ende der Pandemie zwar deutlich normalisiert. Trotzdem herrscht zum Beispiel in der Arbeitswelt oftmals Unklarheit darüber, welche Informationen der Arbeitgeber von Bewerbern und Beschäftigten über ihre Impfungen einfordern darf. Mit unseren Fragen und Antworten (FAQs) klären wir über die wichtigsten Regelungen auf.

Bezüglich der Corona-Impfung hat Karl Lauterbach (SPD) jetzt gegenüber der ZDF-Journalistin Sarah Tacke erklärt, er „habe nie wirklich geglaubt, dass die Impfungen nebenwirkungsfrei sind“. Das steht in krassem Widerspruch zu den immer wieder als „sicher und nebenwirkungsfrei“ beworbenen Impfungen. Angesichts der wachsenden Risiko-Evidenz der modRNA-Impfstoffe kommen selbst die hartgesottensten Impfbefürworter langsam auf dem Boden der Realität an.

Weitere Informationen:

Hier den ganzen Newsletter #54 lesen

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Was der Arbeitgeber zum Impfstatus wissen darf: Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs)

Immer wieder erreichen die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) Zuschriften mit Fragen, welche Informationen der Arbeitgeber über den Impfstatus erhalten darf – und welche Auswirkungen dies mit sich bringt. Im Folgenden geben wir einen Einblick in die arbeits- und datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten.

Hinweis:

Der Beitrag wurde mit juristischer Fachberatung durch Fachanwalt für Medizinrecht, Jan Matthias Hesse der Kanzlei Keller & Kollegen (Stuttgart) erstellt.

Keine Wirksamkeitsnachweise in den Zulassungsstudien zu den Impfstoffen gegen Meningokokken und Hepatitis B

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) haben zwei weitere Fachbeiträge um Daten aus den Zulassungsstudien ergänzt. Sowohl bei Meningokokken als auch bei Hepatitis B wurden die Impfstoffhersteller von den Zulassungsbehörden nicht zu klinischen Wirksamkeitsnachweisen verpflichtet. Stattdessen reichten Antikörpermessungen aus. Eine ausreichende Nutzen-Risiko-Abwägung nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin ist so kaum möglich.

Einladung zur Fortbildung Frühjahr 2025: Fit für die individuelle Impfberatung!

Für alle Ärztinnen und Ärzte sowie impfberechtigte Apothekerinnen und Apotheker

Auch 2025 möchten wir das Wissen um Impfungen und damit die individuelle Impfberatung verbessern. In der Praxis stellen Impfungen in vielerlei Hinsicht eine wesentliche Herausforderung dar: Wie wirkt der jeweilige Impfstoff? Kann jeder Impfling die Impfung vertragen? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Impfberatung und einer informierten Einwilligung aus? Wie finde ich mich im Dschungel der Studien zurecht?

Quellen:

Hier den ganzen Sonder-Newsletter #53 lesen

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