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Politik

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. sind in der Vergangenheit bereits durch verschiedene Aktionen und Kampagnen aber auch Verfassungsbeschwerden zur Masern- und COVID-19-Impfpflicht politisch aktiv geworden. Hier können Sie alle Beiträge zum Thema Politik chronologisch geordnet nachlesen.

Aktualisierte Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG)

Hier können Sie die Materialien herunterladen: Muster-Widerspruch und Muster-Erwiderung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.04.2022 eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. ÄFI war in diesem Verfahren als sog. sachkundiger Dritter angefragt worden und hatte eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Durch den Beschluss des BVerfG sind jedoch nicht alle Einwände gegenüber der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entkräftet.

Quellen:

Stephan Rixen, 25. Mai 2022

Felix W. Zimmermann, 20. Mai 2022

Robert Koch-Institut, 5. Mai 2022, S. 4

Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen

Berlin, 19. Mai 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag erste Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich abgewiesen. Dabei berief sich das Gericht entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnis in erster Linie auf den Fremdschutz. Ebenfalls ließ das Gericht unberücksichtigt, dass keiner der aktuellen COVID-Impfstoffe eine Ansteckung substanziell verhindert. Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die in dem Verfahren als sachkundiger Dritter eine Stellungnahme abgegeben hatten, ist das Urteil auch eine Niederlage für den Rechtsstaat.

Seit dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nachdem das BVerfG bereits vor diesem Termin zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen die Regelung abgewiesen hatte, bestätigte es nun diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz erfüllt Bedingungen des Masernschutzgesetzes

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am Donnerstag, den 5. Mai 2022, dem Eilantrag der Kanzlei Keller & Kollegen auf vorläufigen Rechtsschutz und Aussetzung des Betretungsverbotes stattgegeben. Damit darf das vertretene dreijährige Kind, welches mit einem Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz (Measels Vaccine Live B.P.) geimpft worden war, ab sofort in den Kindergarten wechseln.

Materialien zur einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfpflicht (§20a IfSG) Stand: 5. März

Hier: Muster-Erwiderung für den Fall, dass eine Behörde den Widerspruch gegen das Aufforderungsschreiben des Gesundheitsamtes zur Vorlage eines Immunitätsnachweises als nicht statthaft einstuft

Mitterweile liegen erste Antwortschreiben von Gesundheitsämtern auf den zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruch vor (hier finden Sie die aktualisierte Version). Manche Gesundheitsämter vertreten mit unterschiedlicher Begründung - manchmal auch ganz ohne Begründung - die Auffassung, bei dem Aufforderungsschreiben handele es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, es würde sich bei dem Aufforderungsschreiben um eine behördliche Vorbereitungshandlung handeln, der gegenüber ein Verwaltungsakt ausgeschlossen sei. Unsere beratenden Rechtsanwälte sehen das weiterhin anders.

Deutschland braucht auch keine Impfpflicht im Gesundheitswesen!