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Politik

Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. sind in der Vergangenheit bereits durch verschiedene Aktionen und Kampagnen aber auch Verfassungsbeschwerden zur Masern- und COVID-19-Impfpflicht politisch aktiv geworden. Hier können Sie alle Beiträge zum Thema Politik chronologisch geordnet nachlesen.

Newsletter #17 – Stellungnahme zur „Mogelpackung“

Auch im Sommer 2022 sind wir nicht vor den politischen Schreckensszenarien des kommenden Winters gefeit. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) steht vor der Erneuerung (Drucksache 20/2573). Justizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben den dazugehörigen Maßnahmenkatalog am Mittwoch, den 3. August vorgestellt. Sollte das Gesetz am 8. September 2022 verabschiedet werden, wird es sehr einsam um Deutschland: Kein anderes Land in Europa wählt so drakonische Corona-Schutzmaßnahmen. Stattdessen wird in den allermeisten Ländern auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürgern gesetzt.

Quellen:

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Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung bezieht hiermit Stellung zu dem zur Diskussion gestellten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (Drucksache 20/2573) vom 05.07.2022. Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Masernschutzgesetz: Rechtliche Hinweise zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.07.2022

Ende Juli 2022 lief die Übergangsregelung für Kinder bzw. Mitarbeitende in Kitas und Schulen aus. Bis dahin musste der Nachweis über eine Masern-Impfung, eine Masern-Immunität oder eine medizinische Kontraindikation erbracht werden. Im Folgenden erläutern wir die aktuelle rechtliche Situation.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Corona-Impfpflicht für Soldaten

„Leider hat das BVerwG die Gelegenheit verstreichen lassen, aktuelle wiss. Erkenntnisse zu berücksichtigen.“– RA Jessica Hamed

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern, am 7. Juli 2022, seine Entscheidung zur Verpflichtung für Soldaten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, verkündet. Das Urteil: Soldaten müssen die Corona-Impfpflicht dulden. Die beiden Antragsteller, zwei Offiziere der Luftwaffe, hatten gegen die Aufnahme der COVID-19-Impfungen in den Katalog der Basisimpfungen der Bundeswehr Beschwerde eingereicht. Diese Aufnahme in den Katalog der Basisimpfungen hatte das Bundesministerium der Verteidigung am 24. November 2021 verfügt. Laut den Antragstellern greifen die mRNA-Impfstoffe in unzumutbarer Weise in ihre Grundrechte ein, die damit verbundenen Risiken ständen nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen.

Neue Erkenntnisse spielen für Verfassungsgericht keine Rolle

Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine weitere Verfassungsbeschwerde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zur Entscheidung an. 14 Beschwerdeführende aus allen Teilen Deutschlands hatten das Gericht angerufen. Unterstützung erhielten sie von dem Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI). Die Begründung des Gerichts: Keine Aussicht auf Erfolg.

Nachdem das BVerfG erstmals am 27. April Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen hatte, ließ das Gericht nun eine Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf ebenjene Entscheidung gar nicht erst zu. Die Beschwerde „habe keine Aussicht auf Erfolg“, heißt es in dem Beschluss ohne weitere Begründung.

Quellen:

Presseportal, 24. Juni 2022