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Impfpflicht im Gesundheitswesen – verfassungswidrig, diskriminierend, kontraproduktiv

Die wesentlichen Argumente auf einer Seite (Hier können Sie das PDF herunterladen, Stand 14. April 2022)

Medizinisches

Guter Eigenschutz vor schweren Verläufen

Alle aktuellen COVID-Impfstoffe verringern spätestens nach einer Booster-Impfung unverändert das Risiko schwerer Krankheitsverläufe für die Geimpften selbst – auch für Ältere und Alte, auch für Vorerkrankte, auch unter Omikron1. Damit können sich alle Menschen, die es wünschen, auch die besonders Gefährdeten, vor schwerer COVID-Erkrankung durch eigene Impfung schützen.

Kein relevanter Schutz vor eigener Ansteckung

Spätestens seit Omikron schützen die COVID-Impfstoffe nicht mehr substanziell vor eigener Infektion – das Ansteckungsrisiko selbst Geboosterter unterscheidet sich schon nach wenigen Wochen nicht mehr relevant von dem Ungeimpfter2. Das gilt auch für die vierte Impfdosis3.

Kein relevanter Schutz vor Ansteckung anderer

Keiner der aktuellen COVID-Impfstoffe verringert in relevantem Maße das Risiko, andere Menschen anzustecken4, 5. Dieses Risiko ist für infizierte Geimpfte oder infizierte Ungeimpfte auch bei engem Kontakt nicht substanziell unterschiedlich6. Damit fehlt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht jede wissenschaftliche Grundlage, sie bietet keinen zusätzlichen Schutz der Betreuten.

Keine Impflücke bei den Vulnerablen

Nach den Zahlen des RKI sind bei den über 60-Jährigen 88,8% grundimmunisiert, 79,1% geboostert (plus jeweils bis zu 5% Untererfassung lt. RKI)7. Gedanklich müssen hier die Genesenen ergänzt werden, die ebenfalls gut vor schweren Verläufen geschützt sind – in dieser Altersgruppe mindestens zwei (bis vier) Millionen Menschen8.

Überlastung des Gesundheitssystems?

Mit dem guten Schutz vor schweren Verläufen und Hospitalisierung durch die Impfung und den hohen Impfquoten gerade in der Altersgruppe der Gefährdeten droht keine Überlastung von Krankenhäusern und Intensivstationen. Dies zeigen einmütig alle aktuellen Statistiken zu dieser Frage9.

Eine Überlastung droht maßgeblich durch die große Zahl der Kündigungen gerade in Pflegeberufen und durch die strengen Quarantäneregeln10, 11, 12. Diese Quarantäneregelungen sind auch nach Ansicht von Gesundheitsämtern der Situation unter Omikron nicht mehr angemessen13.

Juristisches

Eine Impfpflicht im Gesundheitswesen greift tief in Grundrechte ein

Dazu gehören das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der allgemeine Gleichheitssatz, das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, sowie das Grundrecht der Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte. Staatliche Instanzen dürfen diese Grundrechte nur dann einschränken, wenn ein solcher staatlicher Eingriff verhältnismäßig ist. Das trifft auf die eine COVID-Impfpflicht nicht zu14, 15, 16, 17.

Eine Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Sie ist nicht geeignet, um die mit ihr verfolgten Ziele zu erreichen. Da die COVID-Impfung keinen relevanten Fremdschutz leistet, kann sie das Ansteckungsrisiko der Betreuten nicht substanziell verringern.
Sie ist nicht erforderlich, da es mildere und die Grundrechte stärker schonende Maßnahmen gibt, die effektiv Vulnerable vor Infektionen schützen und – falls dies für erforderlich gehalten wird – Impfquoten im Gesundheitswesen erhöhen können. Diese Möglichkeiten sind noch nicht ausgeschöpft.
Sie ist nicht angemessen, weil medizinisch das Risiko auch schwerer Nebenwirkungen der bedingt zugelassenen Impfstoffe im Vergleich zu anderen Impfungen außergewöhnlich hoch sind. Politisch wären die möglichen Folgekosten für die Demokratie erheblich: der Vertrauensverlust in den Staat, die Politikverdrossenheit, die Demokratieskepsis18.

Auch unter dem Aspekt des Datenschutzes ist die einrichtungsbezogene Impfungspflicht verfassungswidrig. Die weitreichenden Nachweispflichten für die Beschäftigten und die umfangreichen Kompetenzen zur Informationsverarbeitung für die Einrichtungs -oder Unternehmensleitungen und die zuständigen Behörden verletzen die Betroffenen in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung19. Zusätzlich verletzt eine Impfpflicht nur im Gesundheitswesen – nachdem der Deutsche Bundestag eine allgemeine Impfpflicht mehrheitlich abgelehnt hat – den allgemeinen Gleichheitssatz.

Eine Impfpflicht verletzt die Menschenwürde

Die Entscheidung über eine Impfung betrifft den Kern der Persönlichkeit. Durch eine Impfpflicht werden aus selbstbestimmten Bürgerinnen und Bürgern Objekte staatlichen Handelns. Das verstößt gegen die Garantie der Menschenwürde, die im Grundgesetz festgeschrieben ist20, 21.

Quellen

  1. Chemaitelly, H. et al., 8. Februar 2022
  2. Patalon, T. et al., 26. Februar 2022
  3. Bar-On, YM et al., 5. April 2022
  4. Jalali, N. et al., 18. Februar 2022
  5. GECKO, 18. Februar 2022
  6. Singanayagam, A. et al., 29. Oktober 2021
  7. Robert Koch-Institut, 14. April 2022
  8. Schmidt-Chanasit, J., 14. März 2022
  9. covid19Nowcasthub, abgerufen am 14. April 2022
  10. Landkreistag Baden-Württemberg, 24. März 2022
  11. Sorge T., 1. April 2022
  12. Mingers M., 15. März 2022
  13. Positionspapier der Baden-Württembergischen Gesundheitsämter, 22. März 2022
  14. Boehme-Neßler V., 6. März 2022
  15. Papier H-J., 6. März 2022
  16. Möller K., 6. April 2022
  17. Boehme-Neßler V., 6. März 2022
  18. Möller K., 23. Dezember 2021
  19. Boehme-Neßler V., 6. März 2022
  20. ebda.
  21. Möller K., 23. Dezember 2021

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