Bundestag und Bundesrat haben beinahe klammheimlich das Infektionsschutzgesetz geändert und die Meldepflicht für RSV beschlossen. Künftig müssen Ärzte jeden direkten oder indirekten Nachweis melden, soweit er auf eine akute Infektion mit diesem Erkältungsvirus hinweist. Mit Namen des Patienten und weiteren Angaben zur Person.
Zwar gab es in den vergangenen beiden Jahren mehr Krankheitsfälle durch RSV. Allerdings ist nicht das Virus gefährlicher geworden, sondern das Immunsystem vieler Kinder war durch die Abschottungsmaßnahmen während Corona geschwächt. Dadurch hatte RSV hinterher leichtes Spiel.
Daraus nun eine gesetzliche Meldepflicht abzuleiten, legt einen Verdacht nahe: Hier soll die Krankheit künstlich aufgeblasen werden, um Impfstoffen und am Ende einer Impfpflicht den Weg zu ebnen. Zahlreiche (vorzugsweise mod-RNA-)Impfstoffe für RSV befinden sich in der Entwicklung.