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Verunreinigte COVID-Impfstoffe: ÄFI fordern Aufklärung vom PEI

Seit Anfang des Jahres mehren sich Forschungsarbeiten, wonach die mRNA-Corona-Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna verunreinigt sind. Von den deutschen Aufsichtsbehörden, vor allem dem für die Sicherheit von Impfstoffen zuständigen Paul-Ehrlich-Institut, ist dazu nichts zu hören. Die ÄFI haben nun Antworten nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingefordert.

Konkret geht es bei den Verunreinigungen um DNA-haltige Fragmente bzw. Plasmide in den mRNA-COVID-19-Impfstoffen Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna), welche die zulässigen Höchstmengen für Europa und die USA weit überschritten haben sollen.

Damit steht der Verdacht im Raum, dass die Impfstoffe die Entwicklung von Krebserkrankungen begünstigen und die DNA-Fragmente das menschliche Erbgut verändern können.

Der Genomforscher Kevin McKernan entdeckte solche Verunreinigungen in den COVID-19-Impfstoffen. Phillip Buckhaults, ein Genspezialist im Bereich der Krebsforschung, bestätigte diese Ergebnisse. Ein Forscherteam um Samuel Lim berichtete über hohe Eingliederungsraten von modifizierter linearer DNA in das menschliche Erbgut.

Neue Impfkampagne ohne Gefahrenausschluss?

In der deutschen Öffentlichkeit wurde zum Herbst erneut zur Corona-Impfung mit den sogenannten angepassten Impfstoffen aufgerufen – die weder Übertragung noch Infektion verhindern und von denen man nicht weiß, ob die genannten Gefahren ausgeschlossen wurden.

Die ÄFI haben daher einen Antrag im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gestellt und das PEI zur Auskunft aufgefordert: u. a. zu den Fragen, inwiefern die Sicherheitsprüfungen des PEI für den Nachweis von Fremdstoffen ausgelegt sind und welche Maßnahmen das PEI nach Bekanntwerden der Forschungsergebnisse ergriffen hat, um Verunreinigungen in den Impfstoff-Chargen der beiden Hersteller auszuschließen.

Einen entsprechenden Antrag haben die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung auch an Bundesgesundheitsgesundheitsminister Karl Lauterbach gerichtet. Darin fordern sie u. a. Auskunft darüber, wann der Minister vom PEI über Verunreinigungen informiert wurde und welche Konsequenzen er daraus für die Impfkampagne und die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung gezogen hat.

Für die Antworten wurde bei beiden Anfragen eine Frist von vier Wochen gesetzt. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, werden die ÄFI den Klageweg beschreiten, wie ihr Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky ankündigte.

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