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Masern-Impfpflicht

Anfang 2019 wurden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen – für Kinder ebenso wie für in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte (Schule, Kindertagesstätte, Kindergarten, Tageseltern).

ÄFI hat sich von Anfang an gegen diese Pläne gewandt und 2019 eine sehr erfolgreiche Petition sowie eine große Kampagne unter dem Motto „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN” und „Deutschland braucht keine Impfpflicht” gestartet. Außerdem haben wir mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das „Masernschutzgesetz” unterstützt. Dennoch hat der Deutsche Bundestag dieses Gesetz verabschiedet. Es ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten, allerdings mit einer Übergangsfrist für zum 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Kinder. Hier finden Sie alle Stellungnahmen, Videos und Interviews, die wir zu diesem Thema veröffentlicht haben. 

Masern-Einzelimpfstoff: Measles Vaccine Live nicht länger verfügbar

Die Vertreiberfirma gibt die Lizenz zurück. Damit verschwindet der letzte Masern-Einzelimpfstoff, der die Bedingungen des Masernschutzgesetzes (MSG) erfüllte, aus Europa. Eltern bietet sich künftig keine Alternative mehr zu einer faktischen Impfpflicht mit Kombinationsimpfstoffen.

Der Masern-Einzelimpfstoff Measles Vaccine Live verfügt zwar nicht über eine Zulassung als Impfstoff in der EU, konnte jedoch als Einzelimport über deutsche Apotheken legal in Deutschland bezogen werden. Möglich machte dies § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG).

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof zur Zwangsgeldandrohung bei fehlendem Masernschutz

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat kürzlich eine Zwangsgeldandrohung im Zuge der Aufforderung der Nachweisvorlage eines ausreichenden Masernschutzes bei summarischer Prüfung für rechtswidrig erachtet (Beschluss vom 21.09.2023 – 20 CS 23.1432).

Unserem beratenden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Jan Matthias Hesse (Stuttgart) liegt der Beschluss im Wortlaut vor. Wir haben ihn um eine Einschätzung gebeten: Was sagt der Beschluss aus? Welche Folgerungen sind aus dem Beschluss zu ziehen?

Masern-Update: Fachbeitrag mit aktualisierten Informationen

Der Informationsbedarf zum Thema Masern ist hoch, nicht zuletzt aufgrund des Masernschutzgesetzes. Die darin formulierte Impf- und Nachweispflicht treibt viele Eltern und Beschäftigte in Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen um. Daher haben die ÄFI ihren Impf-Fachbeitrag zum Thema Masern nun aktualisiert.

Newsletter #31 – Impf-Infos gefragter denn je

Das Masernschutzgesetz und seine Übergangsregelungen zum Immunitäts- bzw. Impfnachweis sorgen in der Praxis weiterhin für Verwirrung. Das zeigen zahlreiche Anfragen, die uns von Eltern und Mitarbeitenden in Kitas und Schulen erreichen.

Wir haben daher unsere FAQs zum Masernschutzgesetz grundlegend überarbeitet: Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und neue Verwaltungshinweise wurden integriert. Der Fragen- und Antwortenkatalog ist als PDF verfügbar und gibt umfassend Auskunft über die aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #31 lesen

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Masernschutzgesetz: Antworten auf häufige Fragen (FAQs)

Mit seinen Bestimmungen und Übergangsregelungen sorgt das Masernschutzgesetz bei Eltern wie auch Einrichtungsleitungen für Verwirrung. Mit einem aktualisierten Fragenkatalog geben die ÄFI ausführliche Antworten zu den gesetzlichen Regelungen.

Seit Anfang März 2020 ist das sogenannte Masernschutzgesetz (MSG) in Kraft. Bis zum 31. Juli 2022 galten mehrere Übergangsfristen zum Nachweis eines Impfschutzes, zur Immunität gegen Masern oder über medizinische Kontraindikationen. Das betrifft neben Kindern und Jugendlichen auch die in entsprechenden Einrichtungen tätigen Personen.