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UN sagen „Impfskepsis“ und „Impf-Desinformation“ den Kampf an

In einer politischen Erklärung zu Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien haben die Vereinten Nationen ihren Willen bekundet, „Fehlinformationen“ und „Impfzögerlichkeit“ zu bekämpfen. Damit verstärken die UN den Druck auf die Mitgliedstaaten der WHO, sich beim PABS-System zu einigen, ohne das der Pandemievertrag nicht in Kraft treten kann. Die Erklärung wurde jedoch nicht im Konsens angenommen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) hat am 12. Oktober 2026 eine Resolution zu Prävention und Reaktion auf künftige Pandemien verabschiedet. Für die Annahme stimmten 153 Staaten, darunter auch Deutschland. Die USA, Israel und Argentinien stimmten dagegen, Neuseeland und Paraguay enthielten sich.

Über das Abstimmungsverhalten der übrigen 35 der insgesamt 193 Mitgliedstaaten machten die UN keine Angaben; offenbar haben diese nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Ursprünglich sollte die Resolution bereits am 25. September im Konsens verabschiedet werden. Dies war am Veto der USA und anderer Länder gescheitert.

Es handelt sich um eine politische Erklärung, die zwar rechtlich unverbindlich ist, trotzdem aber Wirkung entfalten soll. Das neunseitige Papier listet in 64 Punkten auf, wie sich die Weltgemeinschaft auf künftige Pandemie vorbereiten und wie sie im Bedarfsfall handeln soll. Wiederholt wird Bezug genommen auf einen Anhang des Pandemievertrags der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das sogenannte PABS-System.

PABS („Pathogen Access and Benefit Sharing“) soll für einen Ausgleich sorgen: auf der einen Seite der Schutz geistigen Eigentums und von Patentrechten der Pharmaindustrie in den Industrieländern, auf der anderen ein Technologietransfer und gerechte Verteilungsregelungen für ärmere Länder. Konkret betrifft dies den Zugang zu Gensequenz-Informationen pandemiefähiger Krankheitserreger ebenso wie die Herstellung und Verteilung von Pandemieprodukten, vor allem von Testverfahren und Impfstoffen.

Während sich die Weltgesundheitsversammlung der WHO im Mai 2025 zwar auf einen Pandemievertrag geeinigt hatte, steht dessen Inkrafttreten mangels einer Einigung bei PABS weiterhin aus. Insgesamt zehn Mal kam seither die federführende Intergovernmental Working Group (IGWG) der WHO zu offiziellen wie auch informellen Treffen zusammen, ohne eine Einigung zustande zu bringen.

Die WHO ist eine Sonderorganisation der UN. Daher lässt sich die aktuelle Erklärung auch als Aufforderung lesen, bei PABS endlich zu einem Abschluss zu gelangen. "Die WHO begrüßt dieses starke Engagement der UN-Mitgliedstaaten, weiterhin gemeinsam an der Prävention, Vorbereitung und Reaktion der Pandemie zu arbeiten", wird denn auch WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus in einer UN-Mitteilung zitiert (alle Übersetzungen von ÄFI).


UN: Impfungen sind Routine-Maßnahmen

Die UN-Resolution formuliert an vielen Stellen altbekannte Forderungen der WHO, die für die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und den Pandemievertrag immer wieder vorgebracht wurden und für jahrelange Streitigkeiten unter den Mitgliedstaaten sorgten:

- Impfungen werden als „routinemäßige“ Maßnahmen (Nr. 18 im UN-Papier) gehandelt, deren Sinnhaftigkeit außer Frage steht. Produktionskapazitäten sollen global aufgebaut werden, um Impfstoffe „innerhalb der ersten 100 Tage einer Pandemiebedrohung“ verfügbar zu machen (Nr. 49). So lautet das neue Geschäftsmodell seit der Einführung der modRNA-Impfstoffe im Zuge von COVID-19, wie es Impflobbyisten wie CEPI und GAVI propagieren und die Umstellung auch traditioneller Impfungen auf diese Technologie vorantreiben.


Impfpropaganda unter WHO-Führung

- Bekämpfung von Impfskepsis: „Gesundheitsbezogene Fehlinformation und Desinformation“ sollen bekämpft werden. Digitale Gesundheitsinstrumente sollen dabei helfen, das Vertrauen der Bevölkerung „in die öffentlichen Gesundheitssysteme und Behörden zu stärken“ (Nr. 57).

- Akzeptanz in der Bevölkerung soll durch „Risikokommunikation und das Management von Infodemien hergestellt werden, um vorrangige Maßnahmen zu steuern“ (Nr. 15). Schließlich sei man besorgt „über das anhaltende Auftreten und Wiederauftreten epidemieanfälliger Krankheiten“ (Nr. 12).

- Führungsrolle der WHO: Zwar betont die Erklärung mehrfach die Souveränität der Staaten, was „die Hauptverantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Bevölkerung“ auch in Pandemiefragen angeht. Zugleich aber wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, künftige Pandemien mit den „zuständigen Einrichtungen der Vereinten Nationen und anderen relevanten internationalen Organisationen sowie den relevanten Interessengruppen“ (Nr. 31) zu verhindern.

Der Führungsanspruch der WHO im Falle eines gesundheitlichen Notfalls wird damit untermauert. Der Begriff der „relevanten Interessengruppen“ könnte kaum weiter gefasst sein. Gemeint sind hier privatwirtschaftliche Interessen der Hersteller von Medizinprodukten und Impfstoffen. Entsprechend wird die Bedeutung „öffentlich-privater Partnerschaften bei der Forschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel“ (Nr. 28) hervorgehoben.

- COVID-19 als Rechtfertigung: Die Bekämpfung von COVID-19 wird herangezogen, um die weltweit ungleiche Verteilung von Medizinprodukten, vor allem von Impfstoffen, anzuprangern. Produktionskapazitäten sollen global aufgebaut werden, um adäquat auf künftige Gesundheitsnotfälle reagieren zu können.

Das Ziel bestehe darin, „den nachhaltigen politischen Willen zu stärken, auf den Lehren und bewährten Verfahren“ gegen die COVID-19-Pandemie „und anderen jüngsten Ausbrüchen und Gesundheitsnotfällen aufzubauen“ (Nr. 10). Mit „bewährten Verfahren“ sind in erster Linie die neuartigen modRNA-Impfstoffe gemeint. Gleichzeitig wird eine seinerzeit ebenfalls evidenzfreie, aber als unumgänglich bezeichnete Maßnahme wie die Schulschließungen in ihren verheerenden Folgen für Kinder und Jugendliche zwar anerkannt, dies aber nicht etwa den politischen Entscheidungsträgern, sondern dem Corona-Virus angelastet (Nr. 13).

- Der One-Health-Ansatz als Lösung: Die UN sehen die Gesundheit der Menschen global gefährdet – nicht nur durch die Corona-Krise, sondern ebenso durch Naturgefahren, Klimawandel, extreme Wetterereignisse sowie Konflikte und zunehmende Schuldenprobleme der Staaten. Letztere gefährdeten die Finanzierung der Pandemievorsorge und -bekämpfung (Nr. 11).

Der One-Health-Ansatz soll den Weg aus der Misere weisen. Die Übertragung von Krankheitserregern könne vor allem durch die Förderung von menschlicher, Tier- und Pflanzengesundheit, von Umweltsektor „und anderen relevanten Sektoren“ bekämpft werden (Nr. 21). Dies wird auch vor dem Hintergrund von Warnungen über die Übertragung von Krankheitserregern von Tieren auf Menschen hervorgehoben.

Mit der Erforschung der Schnittstellen zwischen Mensch, Tier und Umwelt wird gern auch die Gain-of-Function-Forschung gerechtfertigt. Gain-of-Function bedeutet „Funktionsgewinn“ und bezeichnet Forschung, bei der Organismen neue oder verstärkte Eigenschaften erhalten. Besonders umstritten sind Experimente, die Krankheitserreger beispielsweise leichter übertragbar oder stärker krankmachend, machen.

Inwieweit jedoch Zoonosen künftig öfter auftreten werden, ist beileibe nicht so eindeutig, wie die UN (und die WHO) den Eindruck erwecken. Ebenso lässt sich über Sinn und Zweck der systematischen Sammlung, Analyse und gezielten Veränderung hin zur Risikoerhöhung von Wildtierviren für die Entwicklung von Impfstoffen diskutieren.


Wenn es inhaltlich nicht klappt, wird politisch Druck gemacht

Im Zuge der Verhandlungen der IGV und des Pandemievertrags haben die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) mehrfach ausführlich die Probleme der WHO-Argumente dargelegt (zum Beispiel hier und hier).

Was die in der UN-Resolution erneut vorgebrachten Argumente angeht, erstaunt die Beharrlichkeit in der Deutung der Corona-Krise und der ergriffenen Maßnahmen, vor allem der Einführung der modRNA-Impfstoffe.

Hinlänglich bekannt sollte inzwischen sein, dass diese Impfstoffe nicht ausreichend „wirksam und sicher“ waren und auch ein relevanter Fremdschutz nicht gegeben war, wie es von Politik, sogenannten Experten und Medien gebetsmühlenartig der Bevölkerung eingetrichtert wurde.

Erinnert sei an die Einlassungen von Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor der Corona-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages im Dezember 2025: „Es war nie Ziel, auch der WHO nicht, bei der Impfstoffentwicklung, dass es zum Infektionsschutz gegenüber Dritten kommt“, erklärte Spahn. Die an viele Millionen Menschen in Deutschland verabreichten modRNA-Impfstoffe würden bezüglich ihrer Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2 „bis heute (…) im Markt“, sprich: an der Bevölkerung, getestet.

Die Protokolle des Corona-Krisenstabs am Robert Koch-Institut (RKI-Files) haben gezeigt, dass die Politik eben nicht evidenzbasiert handelte. Im Gegenteil: Die Verabreichung nicht ausreichend getesteter Impfstoffe, noch dazu basierend auf einer völlig neuen Technologie, und andere, der wissenschaftlichen Evidenz widersprechende Maßnahmen (PCR-Test, Maskenpflicht, Lockdowns, etc.) sollten unbedingt durchgesetzt werden.

Die Politik, vor allem in Deutschland, tut weiterhin alles, um eine systematische Aufklärung über Risiko und Nutzen der neuen Impftechnologie – Stichwort: SafeVac-Studie des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) – zu vermeiden.

Insofern ist die UN-Resolution auch ein Ausdruck für die (ungeklärten) Widersprüche der Coronakrise, die eine Einigung beim PABS-Anhang bislang verhindert haben. Mit ihr erhöhen die UN nun den Druck auf widerstrebende Mitgliedstaaten, sich beim nächsten Treffen der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2027 einzureihen.

Um diesen Druck aufrechtzuerhalten, wollen die UN das Thema auf der Agenda behalten. Abschließend beauftragt die Erklärung den Generalsekretär, bei der 83. Sitzung der UN-Generalversammlung von September bis Dezember 2028 über die Umsetzung zu berichten. Das nächste Treffen der IGWG der WHO ist vom 2. bis 13. November 2026 anberaumt.
 

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