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IGV: Bundesregierung ebnet Einschränkung von Grundrechten den Weg
Am 19. Juli 2025 endete die nationale Widerspruchsfrist gegen die Änderungen der IGV, welche die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor Jahresfrist angenommen hatte. Da Deutschland keinen Widerspruch erhoben hat, treten die neuen IGV am 19. September hierzulande in Kraft.
Bereits am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für ein Zustimmungsgesetz beschlossen, das – basierend auf einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 7. Juli 2025 – „die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung“ Deutschlands an die geänderten IGV schafft, wie es in der Begründung des Gesetzes heißt.
Das Gesetz besteht aus drei Artikeln, von denen Artikel 2 heraussticht. Er lautet:
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ (Hervorhebung v. Verf.)
Zur Begründung heißt es lediglich: „Artikel 2 entspricht dem Erfordernis des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.“ Dieses sog. Zitiergebot verlangt, dass ein einschränkendes Gesetz das eingeschränkte Grundrecht ausdrücklich benennen muss.
Dass die IGV gravierende Änderungen für den künftigen Umgang mit gesundheitlichen Notlagen mit sich bringen, belegt schon die Notwendigkeit eines Zustimmungsgesetzes auf Bundesebene: Da die Änderungen „umfassend und grundlegender Art sind“ und es sich „nicht nur um Änderungen von technischen Details der IGV“ handelt, wie es in der Begründung heißt, können sie nicht per Rechtsverordnung der Bundesregierung in Kraft gesetzt werden.
Eine Formalie – die im Ernstfall greift
Mit der (durch die Bundesregierung ausgesprochenen) Zustimmung zu den IGV erlangen diese völkerrechtlich bindende Wirkung für die Bundesrepublik. Die darin enthaltenen Bestimmungen gelten dann auch für Deutschland und binden im Zweifel nationales Recht.
Allerdings sieht das Grundgesetz bei so weitgehender Delegierung nationaler Kompetenz an supranationale Instanzen eine Zustimmungspflicht durch das Parlament in Form des sog. „Zustimmungsgesetzes“ vor. Erst damit erlangt die Zustimmung der Bundesregierung Gültigkeit.
In der Folge ist Deutschland verpflichtet, die IGV umzusetzen. Manche der darin enthaltenen Zuständigkeiten beschränken sich auf das Aussprechen von Empfehlungen, andere haben verpflichtenden Charakter (etwa die Verpflichtung zur Vorhaltung von sog. „Kernkapazitäten“ in Labordiagnostik, Risikokommunikation oder dem Umgang mit Fehl- und Desinformation etc.).
Hat die WHO durch ihren Generalsekretär erst einmal eine pandemische Notlage ausgerufen, kann sie den teilnehmenden und völkerrechtlich gebundenen Mitgliedstaaten Empfehlungen zur Bekämpfung dieser Notlage geben: mit Impfpflichten, Einführung digitaler Impfnachweise, Lockdowns, Quarantänemaßnahmen, Kontaktverboten, Ausgangssperren und vielem mehr.
Formal wäre Deutschland nicht verpflichtet, solchen Empfehlungen der WHO zu folgen. Aber nach den Einlassungen deutscher Regierungsmitglieder und Parlamentarier zum Thema, die ÄFI in seiner Briefaktion zu den IGV 2024 dokumentiert hat, würden sich die politischen Entscheidungsträger solchen WHO-Empfehlungen wohl nicht verschließen. Zu ausgeprägt scheint bei Regierung wie Parlament der Wunsch zu sein, die Verantwortung für so heikle Fragen abzugeben und sich auf den „globalen Sachverstand“ zurückziehen zu können, dem man sich ja nicht verschliessen könne. Von Gespür für die Angemessenheit freiheitseinschränkender Maßnahmen, kritischem Bewusstsein für das fragwürdige Nutzen-Risiko-Profil der Corona-Impfungen, insbesondere der modRNA-Impfstoffe oder auch vom Selbstbewusstsein gewählter Volksvertreter, über solche alle Menschen betreffenden Fragen selbst und frei diskutieren und entscheiden zu wollen, ist leider wenig zu sehen.
Sollte eine Parlamentsmehrheit und eine künftige Bundesregierung also solchen Empfehlungen der WHO bereitwillig Folge leisten und sie für Deutschland umsetzen, bliebe als letzter Schutz nur die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der dadurch vorgenommenen Grundrechtseingriffe. Formaljuristisch wären „freiwillige“ Entscheidungen des Bundestages für das Befolgen der von der WHO empfohlenen Maßnahmen nicht zu beanstanden – allenfalls inhaltlich könnte ihre Verhältnismäßigkeit in Zweifel gezogen werden. Aber die Entscheidungen dieses höchsten deutschen Gerichts waren ja in den vergangenen Jahren nicht von dem Selbstbewusstsein gekennzeichnet, in so entscheidenden Fragen eine eigene Position zu entwickeln.
Statt einer ausgleichenden und zukunftsorientierten Aufarbeitung Raum zu geben, vertreten die allermeisten Politiker weiterhin die zweifelhaften Prämissen der WHO, wonach Pandemien in Zukunft häufiger auftreten werden, Zoonosen hauptursächlich für die globale Verbreitung von Krankheitserregern sind und nur eine One-Health-Politik unter massivem Einsatz von Impfungen die Menschen schützen kann. Auch die Einlassung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) anlässlich des Kabinettsbeschlusses lässt kaum eine andere Auslegung zu.
Vollkommen unterbelichtet bleibt bei alldem, dass die WHO finanziell in erster Linie von der Pharmaindustrie und Zuwendungen globaler Konzerne abhängig ist. Spenden werden zumeist zweckgebunden zugewiesen, etwa für die Propagierung von Impfungen und die Entwicklung von Impfstoffen. Umgekehrt verspricht die WHO ihren Investoren einen Return-on-investment von 1:35, sprich für jeden investierten Dollar werden 35 Dollar Gewinn in Aussicht gestellt – mindestens.
Dass die deutsche Politik einem WHO-Gebot wohl eher widerspruchslos folgen würde, wird auch durch den Umstand verstärkt, wie unbemerkt von der Öffentlichkeit die Bundesregierung das Zustimmungsgesetz nun auf den Weg gebracht hat.
Einspruch gegen Grundrechtseinschränkungen könnte schwieriger werden
Vor diesem Hintergrund scheinen Grundrechtseinschränkungen nicht mehr unwahrscheinlich. Vor Gericht könnte es dann deutlich schwieriger werden, dagegen anzugehen. Stets könnte etwa eine Impfpflicht mit Verweis auf die nach Völkerrecht zu berücksichtigenden Empfehlungen der WHO als gerechtfertigt erklärt werden – und das ohne Würdigungder Angemessenheit dieser Maßnahme.
Ein Ablauf, den man aus der Rechtsprechung zu den Corona-Maßnahmen zur Genüge kennt: Deutsche Gerichte bis hinauf zum BVerfG haben sich in der Regel auf die wissenschaftliche Autorität des Robert Koch-Instituts (RKI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) berufen – und damit eine weitere Beweisaufnahme von vornherein abgelehnt. Spätestens die RKI-Files haben jedoch gezeigt, dass diese vermeintlich unabhängigen Institutionen politischen Einflüsterungen folgten und weniger den wissenschaftlichen Kenntnisstand vertraten und vertreten durften. ÄFI hat dies mit Blick auf die Corona-Impfungen wiederholt aufgezeigt (z. B. hier und hier) und zuletzt auch in einem Kapitel des Buchs „Vereinnahmte Wissenschaft“ von Bastian Barucker dokumentiert. Auch wenn die WHO nicht politisch weisungsgebunden ist, ist sie im Sinne ihrer Verflechtungen mit der Pharma-Industrie nicht als frei von äußeren Einflüssen zu bewerten.
Fazit: Deutschland tritt souverän seine Souveränität ab
Insgesamt betrachtet erhält die WHO durch die IGV zwar kein direktes Zugriffsrecht auf deutsche Grundrechte. Mit ihrem Zustimmungsgesetz macht die Bundesregierung jedoch den Weg frei, dass Deutschland seine Grundrechte selbstständig einschränkt für den Fall, dass die WHO einen pandemischen Notfall ausruft. Oder um ein Bonmot des Journalisten Norbert Häring zu variieren: Die IGV respektieren die souveräne Entscheidung der Regierung, ihre Souveränität an die WHO abzugeben.
Andere Staaten lehnen IGV ab
Angesichts befürchteter Eingriffe der WHO in die nationale Souveränität haben andere Länder inzwischen ihren Einspruch gegen die IGV bekundet, darunter die USA, Russland, Israel, Argentinien, Italien, Österreich und die Slowakei. Dieser Schritt hat in einigen dieser Länder zunächst zwar nur aufschiebende Wirkung, soll aber eine parlamentarische und damit öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema möglich machen.
In Deutschland muss das Zustimmungsgesetz der Bundesregierung noch Bundestag und Bundesrat passieren. Dies dürfte nach der parlamentarischen Sommerpause ab 8. September in Angriff genommen werden.
Für die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) erklärt der Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky:
„Mit dem Zustimmungsgesetz macht Deutschland den nächsten Schritt zu seiner WHO-Abhängigkeit. Vordergründig handelt es sich um eine bloße Formalie, womit die Bundesregierung dem Zitiergebot des Grundgesetzes folgt. Die WHO kann weiterhin nicht in unsere Grundrechte eingreifen. Das aber wird in Zukunft die deutsche Politik im Auftrag der WHO erledigen, sobald ein pandemischer Notfall ausgerufen wurde und die WHO entsprechende Maßnahmen als unerlässlich für die Pandemiebekämpfung erklärt.
Damit drohen erneut Impfpflichten und weitere Zwangsmaßnahmen, wie wir sie schon bei Corona erleben mussten und von denen die Verantwortlichen schon damals wissen konnten, dass sie ohne jede Evidenz waren. Nur dieses Mal könnte man sich mit der neuen Regelung lästige Debatten zum Thema Impfpflicht im Bundestag sparen und sie einfach ohne Sinn und Verstand verordnen. Wollen wir all das künftig immer wieder erleben?
Andere Länder, die bislang stramm auf WHO-Kurs waren, haben bei den IGV auf die Bremse getreten. Vielleicht ist jetzt, kurz vor Ende der parlamentarischen Sommerpause, eine der letzten Gelegenheiten gekommen, auch unseren Volksvertretern noch einmal ins Gewissen zu reden: dass gesellschaftspolitische Entscheidungen beim deutschen Parlament bleiben müssen und der Bundestag nicht als verlängerter Arm transnationaler Organisationen agieren darf, dass Impfpflichten und andere Zwangsmaßnahmen abzulehnen sind und dass es geeignetere und mildere Mittel gibt, die Gesundheit der Menschen zu schützen.“
Weitere Informationen:
Antwortbriefe von Abgeordneten: Blindes Vertrauen in WHO und IGV
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