Kostenlos: Der ÄFI-Newsletter

Bleiben Sie bei den Themen Impfungen und Impfentscheidung auf dem neuesten Stand!

Per E-Mail: aktuell, evidenzbasiert, verständlich

Jetzt anmelden

Covid-19: Impfstoffe, Impfpflicht und Immunitätsnachweis. Ein Positionspapier.

Im Februar 2021 veröffentlichten wir erstmals ein Positionspapier zur Wirksamkeit und Sicherheit bis dahin eingesetzten Covid-19-Impfstoffe, zu einer bereits damals angedachten Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, zur Impfung von Kindern, Jugendlichen und Schwangeren sowie zu möglichen "Privilegien" für Geimpfte und einen europäischen Covid-19-Impfpass. Hier ist die im März 2021 aktualisierte Stellungnahme im Wortlaut (auf die das Redaktionsnetzwerk Deutschland sowie die Bayerische Gemeindezeitung hinwiesen): 

Die verantwortungsvolle Entwicklung wirksamer Impfstoffe ist ein wichtiger Baustein internationaler Strategien gegen jedwede Epidemie oder Pandemie. Derartige Impfstoffe sollten weltweit Menschen, die sich damit schützen wollen, zugänglich sein.

Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen an gesunden Menschen. Sie müssen daher grundsätzlich höheren Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit genügen als z. B. Medikamente zur Therapie von Erkrankungen, bei denen ein bestehender Leidensdruck unter Umständen gewisse Behandlungsrisiken rechtfertigen kann.

Quellen:

Deutscher Ethikrat et al., 9. November 2020
Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2020
Kimpel & Geldmacher, 2019
Hans Kluge, 4. März 2021 (WELT)
Pharmazeutische Zeitung, 2021a
Pharmazeutische Zeitung, 2021b
Pinschewer, 2017
Robert Koch-Institut, 2021a
Robert Koch-Institut, 2021b
Spektrum, 17. Februar 2021
ZDF, 7. Januar 2021
DIE ZEIT, 23 Februar 2021

Zur Forderung nach Covid-19-Impfungen für Kinder und Schwangere

26. Februar 2021. Die aktuellen Impfstoffe gegen Covid-19 haben eine Zulassung für den Einsatz bei über 16- bzw. 18-Jährigen. Bei den bisherigen Impfstudien waren Kinder und Jugendliche nicht vertreten. Ausgeschlossen aus den Studien waren auch Schwangere und stillende Mütter.

Derzeit mehren sich jedoch Forderungen sowohl von kinderärztlicher [ZDF 2021] als auch von politischer Seite [ZEIT 2021], die COVID-19-Impfstoffe für Kinder und Jugendliche zuzulassen. Zudem befürworten ärztliche Fachgesellschaften die Impfung von Schwangeren und stillenden Müttern. Mehrere Impfstoffhersteller haben daher mittlerweile Impfstoffstudien mit Kindern ab 5 bis 6 Jahren und Schwangeren begonnen [PZ 2021a].

Wir fordern eine besonders gründliche Nutzen-Risiko-Abwägung schon für die Zulassung solcher Studien, ebenso für das Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und für eventuelle STIKO-Empfehlungen zur Anwendung von COVID-19-Impfstoffen bei Kindern und Schwangeren:

Quellen:

Pharmazeutische Zeitung, 2021a
Pharmazeutische Zeitung, 2021b
Robert Koch-Institut, 2021a
Robert Koch-Institut, 2021b
Spektrum, 17. Februar 2021
DIE ZEIT, 23 Februar 2021
ZDF, 7, Januar 2021

Stellungnahme zur Forderung nach einer Covid-19-Impfpflicht für Pflegeberufe

14. Januar 2021. Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder fordert in der aktuellen Situation eine Impfpflicht gegen Covid-19 für Pflegeberufe und argumentiert unter anderem mit der Impfverpflichtung gegen Masern, wie sie im Masernschutzgesetz festgeschrieben wurde (WELT Nachrichtendienst 12.01.2021).

Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. spricht sich - wie in seinem Leitbild ausgeführt und im Positionspapier zu Impfstoffen gegen Covid-19 konkretisiert - klar gegen jede Form einer Impfverpflichtung, auch für bestimmte Berufsgruppen, aus.

Quellen:

Hans Kluge, 4. März 2021 (WELT)
Presseportal, 12. Januar 2021
ÄFI Positionspapier, aktualisierte Version, 4. März 2021
Arzneimittelbrief, 2020, S. 54, 85
Pressemitteilung Hochschule Fresenius, 13. Januar 2021

Verfassungsbeschwerde zum Masernschutzgesetz – erstes Medienecho

Das Einlegen der ersten Verfassungsbeschwerden pünktlich zum Inkrafttreten des "Masernschutzgesetzes" fand in den Medien eine große Aufmerksamkeit - sei es, dass die altehrwürdige Tagesschau in der 20 Uhr-Ausgabe ein kurzes Video zeigte, das den Einwurf der Unterlagen in den Gerichtsbriefkasten zeigte, sei es, dass das traditionell nicht gerade impfkritische Deutsche Ärzteblatt den differenziert-kritischen Argumenten unserer Pressemitteilung vom 01.03. ungewohnt großzügig Raum gab.

Passend umrahmt wurde dies durch verschiedene Stellungnahmen und Interviews, mit denen der von uns beauftragte Staatsrechtler, Herr Prof. Dr. Stephan Rixen die juristischen Kritikpunkte noch einmal pointierte. Und dies sowohl z.B. im Bayerischen Rundfunk, als auch in juristischen Fachportalen wie Legal Tribune Online.

Zeitgleich erschien ein Artikel Herrn Prof. Rixens in der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift, der ebenfalls das Spannungsfeld zwischen Impfentscheidung, Impfpflicht und Verfassung beleuchtet.

Erste Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe übergeben

Mit dem Inkrafttreten des so genannten "Masernschutzgesetzes" am 01.03. haben an eben diesem Tag Vertreter der beiden Vereine, die die Verfassungsbeschwerden gegen diese Grundrechtsverletzung unterstützen, formell erste Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Verfassungsbeschwerden zum "Masernschutzgesetz"

Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V." hat der Verein insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen das "Masernschutzgesetz" unterstützt: zwei von Ärzt:innen, zwei von Eltern. Dazu haben wir eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht: 

„Masernschutzgesetz“
ELTERN UND ÄRZTE LEGEN VERFASSUNGSBESCHWERDEN EIN
Auch zwei Eilanträge sind dabei

28. Februar 2020. Pünktlich zum Inkrafttreten des „Masernschutzgesetzes“ am 1. März 2020 werden gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung eines Masernimpfzwangs die ersten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Insgesamt werden mindestens vier Familien sowie eine Ärztin und ein Arzt klagen. Die Einsprüche werden unterstützt von den Vereinen „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ sowie „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“.

„Lieber Herr Spahn, lass es sein” – Dr. Jan Leidel zum Bundesgesundheitsminister

Der ehemalige Vorsitzende der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut und langjährige Chef des Kölner Gesundheitsamtes, Dr. Jan Leidel, fasste bei einer Podiumsdiskussion unseres Vereins in Berlin mit diesen knappen Worten seinen Rat an den Bundesgesundheitsminister zum weiteren Umgang mit dessen Impfpflicht-Plänen zusammen.

Noch etwas deutlicher wurde Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, der sich im Auftrag der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs beschäftigt hat und hierzu ein letztendlich vernichtendes Gutachten verfasste (das Sie hier finden können). Als Quintessenz seiner in diesem Rahmen sehr eingehenden Beschäftigung mit dem Gesetzenwurf und dessen Begründung riet dem Initiator des geplanten "Masernschutzgesetzes", den Schredder anzuwerfen und diesem den Entwurf anzuvertrauen.

Auch Prof. Dr. Alexander Kekulé, Mikrobiologe und ehemaliger Berater der Bundesregierung, warnte Spahn vor einem "Paradigmenwechsel ohne Begründung".

Diese Statements waren fulminanter Schlusspunkt einer mit hochkarätigen Experten besetzten differenzierten Podiumsdiskussion, die unser Verein unter dem Titel "Braucht Deutschland eine Impfpflicht?" am 12.10.2019 im KOSMOS in Berlin veranstaltete und die Sie hier nachhören und nachschauen können - eine Filmdokumentation des gesamten Events wird in den nächsten Tagen ebenfalls auf unserem Youtube-Kanal erscheinen - schauen Sie also bald wieder vorbei.

Medizinisch-epidemiologisches Gutachten Prof. Dr. Alexander Kekulé

Gemeinsam mit dem Verein "Initiative freie Impfentscheidung e.V.", haben wir ein weiteres Gutachten zum geplanten "Masernschutzgesetz" erstellen lassen, diesmal aus medizinisch-epidemiologischer Perspektive. Der renommierte Infektionsepidemiologe und ehemalige Berater der Bundesregierung, Prof. Dr. Alexander Kekulé (Universität Halle), bestätigt hier nachdrücklich die Einschätzung der Nationalen Verifizierungskommission Masern (NAVKO am Robert Koch-Institut RKI): Die Impfquoten der Masernimpfung in Deutschland sind ausreichend.

  • Kampagne „Die Impfpflicht können wir uns SPAHN“
  • #Masern-Impfpflicht

Informationsveranstaltung "Braucht Deutschland eine Impfpflicht?" am 12. Oktober 2019 im "Kosmos" in Berlin

Seit dem Frühjahr 2019 wird die Diskussion über eine Impfpflicht in Deutschland mit bisher beispiellosem Nachdruck geführt. Der aktuelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn griff entsprechende Forderungen mit der ihm eigenen Dynamik auf und formulierte einen Gesetzentwurf, der im Herbst 2019 im Bundestag zur Abstimmung steht. Um über dieses Vorhaben und vor allem die damit verbundene Impfpflicht zu diskutieren, luden wir zu einer großen Informationsveranstaltung am 12. Oktober 2019 in das Veranstaltungszentrum "Kosmos" in Berlin ein. 

Verfassungsrechtliches Gutachten zum Masernschutzgesetz von Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth

Auf einer Pressekonferenz im Rahmen unseres großen Berliner Events am 12.10.2019 im "Kosmos" hat der Verein das verfassungsrechtliche Gutachten vorgestellt, das Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, in unserem Auftrag erarbeitet hat.

Das Gutachten kommt unzweideutig zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf aus den verschiedensten Gründen klar gegen zentrale Grundrechte unserer Verfassung verstößt.