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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

Die Impfpflicht - für Menschenrechte steht die Ampel auf rot!

Frank Montgomery - Die Tyrannei der Unbedarften

Warum eine Impfpflicht nicht ok ist! Eine Erwiderung auf Mai-Thi Nguyen-Kim

Quellen:

Ärzteblatt, 2016

Singanayagam et al., 2021

de Gier et al., 2021

Spektrum, 4. November 2021

RND, 15. November 2021

Christian Drosten, 15. November 2021

Ärzteblatt, 2021

WELT, 12. November 2021

Impfpflicht gegen Covid 19? Der Ethikrat im freien Fall

Wolfram Henn, Markus Söder und das Sommerloch ... Keine Impfpflicht gegen Covid-19!