Quellen:
Beschluss des Gerichts, 17. Dezember 2021
Berichte bei
BILD, 17. Dezember 2021
Stuttgarter Zeitung, 17. Dezember 2021
Südwestrundfunk, 20. Dezember 2021
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In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.
Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu.
Quellen:
Beschluss des Gerichts, 17. Dezember 2021
Berichte bei
BILD, 17. Dezember 2021
Stuttgarter Zeitung, 17. Dezember 2021
Südwestrundfunk, 20. Dezember 2021
Quellen:
BT-Drucksache 20/188, 6. Dezember 2021, S. 26
Israel et al., 2021
gov.li, Abruf: 8. Dezember 2021
Singanayagam et al., 2021
tagesschau.de, 15. November 2021
