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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

2G an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug gesetzt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Normenkontrollantrag des Rechtsanwalts Bernhard Ludwig aus der Kanzlei Keller & Kollegen in Stuttgart stattgegeben. Damit wurde die 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg zumindest vorläufig außer Kraft gesetzt. Ungeimpfte Studierende dürfen demnach negativ getestet weiterhin an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. 

Aus der Vorschrift des Wissenschaftsministeriums, so das Gericht, gehe nicht hervor, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Außerhalb der Hochschule, bei privaten Treffen und Veranstaltungen, bleibt 2G jedoch bestehen.  

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 

"Auch wenn die 2-G-Regelung an Hochschulen zunächst „nur“ am Bestimmtheitsgebot insofern scheitert, als nicht geregelt wurde, wie ein Distanzstudium ohne Nachteile möglich ist, etwa durch Internetzugang bzw. Übertragung oder Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen, ist es doch ein erster wichtiger Teilerfolg, der die derzeitige 2-G-Regelung an den Hochschulen vorläufig aussetzt", kommentiert Bernhard Ludwig von der Kanzlei Keller & Kollegen. "Es ist jetzt aber klar, dass mittels 2G der Berufszugang im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses des Semesters für nicht-immunisierte Studierende nicht gefährdet werden darf. Im Grundsatz muss ein chancengleicher Zugang zum Studium gewährleistet werden. Ob unter dieser Maßgabe 2G an Hochschulen praktikabel und rechtlich zulässig umsetzbar wäre, bleibt abzuwarten und ggf. erneut gerichtlich zu überprüfen."

Das Verfahren gehörte zu denjenigen, die wir mit den bei uns eingegangenen Spendengeldern unterstützt haben. 

Quellen:

Beschluss des Gerichts, 17. Dezember 2021

Berichte bei 
BILD, 17. Dezember 2021
Stuttgarter Zeitung, 17. Dezember 2021
Südwestrundfunk, 20. Dezember 2021

Impfpflicht für alle – bitter nötig oder überflüssig?
Dr. Steffen Rabe bei einer Live-Diskussion im Deutschlandfunk

Der Sprecher unseres Vorstands, Dr. med. Steffen Rabe, war am 15. Dezember 2021 Teilnehmer einer Live-Diskussionsrunde beim Deutschlandfunk. Hier können Sie die Sendung nachhören. 

Newsletter #6

Heute ist ein guter und ein schlechter Tag zugleich: Das Gute ist, dass wir Ihnen – Tusch! – unsere neue Homepage präsentieren können! Sie ist komplett neu gestaltet – mit einer neuen „corporate identity“, wie es im Fachjargon heißt, mit einem neuen Logo – übersichtlich, gut strukturiert, ansprechend. Noch ist nicht alles fertig eingepflegt, aber das Wichtigste steht! Wir freuen uns über Ihr Feedback – ob kritisch oder lobend!

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #6 lesen

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Keine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen!

Bitte beachten Sie hierzu unsere Aktion "Keine Impfpflicht im Gesundheitswesen"

Die im vorliegenden Gesetzentwurf geplante Impfpflicht gegen Covid-19 für medizinische Einrichtungen beruht im Wesentlichen auf der Annahme eines relevanten Fremdschutzes durch die Impfung, also eines substanziell „reduzierten Übertragungsrisikos“ (1) durch die Impfung. Mit dem Impfen der Betreuenden soll somit der zuverlässige Schutz der Betreuten erreicht werden. Diese Annahme entspricht nicht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand unter der  sogenannten „Delta-Variante“ von SARS-CoV-2.

Quellen:

BT-Drucksache 20/188, 6. Dezember 2021, S. 26

Israel et al., 2021

gov.li, Abruf: 8. Dezember 2021

Singanayagam et al., 2021

tagesschau.de, 15. November 2021

Die Impfpflicht - für Menschenrechte steht die Ampel auf rot!