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Covid-19-Impfpflicht

In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu. 

Corona-Impfpflicht – der Faktencheck

Hier lesen Sie den Faktencheck auf Englisch und Italienisch.

Die wichtigsten Argumente der Impfpflicht-Befürworter, und warum sie nicht zutreffen:

1. "Es gibt weiterhin eine große Impflücke bei den über 60-Jährigen – drei Millionen Menschen aus dieser Altersgruppe sind immer noch ungeimpft. Sie landen überproportional häufig auf Intensivstationen und sorgen dort für Engpässe." 

Gut 90 Prozent dieser Altersgruppe sind geimpft und zum größten Teil auch geboostert. Warum will man gerade hochbetagten Menschen mit einer langen Lebenserfahrung vorschreiben, sich impfen lassen? Warum dürfen sie nicht selbst entscheiden, was sie für ihr verbleibendes Leben an Risiken in Kauf nehmen wollen und was nicht? Vielleicht gibt es auch gewichtige medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, aber offiziell nicht als Kontraindikationen anerkannt werden? Unsere Intensivstationen kommen nicht ihretwegen an die Belastungsgrenzen, sondern wegen des Pflegenotstands und deshalb reduzierter Bettenanzahl.

Quellen:

Zu Punkt 1:
Robert Koch-Institut, 3. Februar 2022
Nanishi et al., 2022
Andrews et al., 2022

Zu Punkt 2: 
Singanayagam et al., 2021
de Gier et al., 2021
Salvatore et al., 2021

Zu Punkt 7: 
Centers for Disease Control and Prevention, 19. Januar 2022

Zu Punkt 9: 
Chua et al., 2021
Sharff et al., 2021

Spenden:

Hier können Sie unsere Arbeit unterstützen.

Aktion "Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument!" am 26. Januar 2022

Einige von Ihnen haben uns bestimmt am Mittwoch, den 26. Januar 2022 auf Twitter verfolgt. Dort haben wir Live-Updates zu unserer geplanten Aktion „Die Impfpflicht ist das falsche Instrument!“ in der Berliner Innenstadt gegeben.

Für die Aktion haben wir einen Werbe-LKW gemietet, der die Kampagnen-Motive zeigen und so Aufsehen erregen sollte.

2G-Regel für Studierende in Baden-Württemberg wieder gekippt

Erneut hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim am 20. Januar 2022 die 2G-Regel für Studierende an den Hochschulen Baden-Württembergs zum 23. Januar 2022 außer Vollzug gesetzt. Das "Einfrieren der Alarmstufe II" durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, weil damit nicht-immunisierte Studierende von den Präsenzveranstaltungen weitgehend ausgeschlossen würden, urteilte der VWG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 

Damit folgte der VGH ein weiteres Mal der Argumentation der Anwälte eines Pharmazie-Studenten.

Quellen:

Pressemitteilung des VGH, 21. Januar 2022

SWR Aktuell, 21. Januar 2021

Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht:
Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs)

Welche Einrichtungen sind betroffen?
Betroffen von der (indirekten) Covid-19-Impfpflicht bzw. Nachweispflicht sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von medizinischen Einrichtungen, zum Beispiel:

  • Krankenhäuser
  • Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
  • ärztliche und zahnärztliche Praxen
  • Praxen sonstiger Heilberufe wie z. B. Psychologische Psychotherapie, Physiotherapie, Heilpraktiker
  • Rettungsdienste

Deutschland braucht keine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19!

Die Stellungnahme als PDF zum Download auf deutsch, englisch und italienisch
Alle Argumente auf einer Seite.

Am 10. Dezember 2021 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen SARS-Cov-2 beschlossen. Derzeit wird die zeitnahe Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen SARS-Cov-2 politisch diskutiert und vom Deutschen Ethikrat in seiner Ad hoc-Stellungnahme vom 22. Dezember 2021 mehrheitlich befürwortet.

Als Ärztinnen und Ärzte, die Impfungen grundsätzlich als Teil ihrer ärztlichen Vorsorgetätigkeit ansehen, nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Wir sind uns der Schutzpflicht des Staates gegenüber Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger bewusst. Wir anerkennen die bedrohliche Lage im jetzigen Stadium der Pandemie und sehen Impfstoffe als Teil einer Strategie, die der Dynamik einer sich ständig ändernden Situation gerecht werden muss. Die Einführung sowohl einer einrichtungsbezogenen wie auch einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 lehnen wir jedoch ab.

Folgende Gründe leiten uns dabei:

Quellen:

Israel et al., 2021

gov.il, 2021

tagesschau.de, 15. November 2021

Singanayagam et al., 2021

Salvatore et al., 2021

WELT, 12. November 2021 

Buchan et al., 2021

Ioannidis, 2021

Herrera-Esposito & de los Campos, 2021

DIVI, 21. Dezember 2021 

RKI Wochenbericht, 16. Dezember 2021

inFranken.de, 22. Dezember 2021

Kmietowicz, 2021