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Covid-19-Impfpflicht
In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.
Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu.
Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht:
Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs)
PDF-Download:
Die häufigsten Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, 19. Januar 2022
Quellen:
Israel et al., 2021
gov.il, 2021
tagesschau.de, 15. November 2021
Singanayagam et al., 2021
Salvatore et al., 2021
WELT, 12. November 2021
Buchan et al., 2021
Ioannidis, 2021
Herrera-Esposito & de los Campos, 2021
DIVI, 21. Dezember 2021
RKI Wochenbericht, 16. Dezember 2021
inFranken.de, 22. Dezember 2021
Kmietowicz, 2021
Quellen:
SWR, 20. Dezember 2021

