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Covid-19-Impfpflicht
In der Corona-Pandemie wurde – trotz Beteuerungen im Wahlkampf der Ampel-Parteien – eine Impfpflicht gegen Covid-19 verhängt. Mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes am 10. Dezember 2021 wurde dies konkret.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sah eine Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Einrichtungen vor, ungeachtet dessen, ob sie Kontakt mit Patientinnen und Patienten hatten oder nicht. Betroffen waren nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ärztliche und therapeutische Praxen, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime sowie sozialtherapeutische Einrichtungen. Das Gesetz sah vor, dass alle in diesen Einrichtungen Beschäftigten bis zum 15. März 2022 eine Covid-19-Impfung nachweisen mussten. Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz, längst überfällig, ausgelaufen.
Hier finden Sie unsere Stellungnahmen und Beiträge dazu.
Corona-Impfpflicht – der Faktencheck
Quellen:
Zu Punkt 1:
Robert Koch-Institut, 3. Februar 2022
Nanishi et al., 2022
Andrews et al., 2022
Zu Punkt 2:
Singanayagam et al., 2021
de Gier et al., 2021
Salvatore et al., 2021
Zu Punkt 7:
Centers for Disease Control and Prevention, 19. Januar 2022
Zu Punkt 9:
Chua et al., 2021
Sharff et al., 2021
Spenden:
Aktion "Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument!" am 26. Januar 2022
Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht:
Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs)
PDF-Download:
Die häufigsten Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, 19. Januar 2022

