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Masernimpfpflicht: Entscheidung über Verfassungsmäßigkeit im Schulbereich und in medizinischen Einrichtungen steht weiter aus

Im Sommer hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes für den vorschulischen Bereich bestätigt. Formal noch nicht entschieden ist hingegen die Masernimpfpflicht im Schulkontext sowie die Frage, ob eine Nachweispflicht mit der Berufsfreiheit etwa von Ärzten und Praxispersonal vereinbar ist. Mit Mustertexten unterstützt ÄFI Eltern, die ihre Kinder nicht für den Schulbesuch impfen lassen möchten, und Beschäftigte in Einrichtungen mit Nachweispflicht einer Masernimpfung.

Quellen:

BVerfG, 30. September 2022

Newsletter #24 – Impfpflicht: Wie geht es nun weiter?

Inzwischen hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen zum Jahresende bestätigt. Seine Begründung lässt allerdings aufhorchen: Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ1.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.

Nicht so eindeutig ist die rechtliche Situation für laufende Bußgeldverfahren: Anknüpfungspunkt des Bußgeldverfahrens in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impf- und Nachweispflicht ist in der Regel der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: innerhalb der vom Gesundheitsamt gesetzten Frist keinen der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise vorgelegt zu haben.

Quellen:

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Rechtliche Hinweise zum Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die in § 20a IfSG geregelte COVID-19-Impf- bzw. Nachweispflicht läuft zum 31.12.2022 aus und wird nicht verlängert. Zwar sind Behörden und Gerichte nicht verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Laufende Bußgeldverfahren werden jedoch nicht zwangsläufig eingestellt.

Inzwischen hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen bestätigt. Seine Begründung lässt allerdings aufhorchen: Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.

Quellen:

zdfheute, 23. November 2022

BR, 30. November 2022

 

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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird nicht verlängert

Das Aus für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende scheint beschlossene Sache zu sein. Begründet wird dies mit einer neuen Virus-Variante. Dass spätestens mit dem Auftreten von Omikron - und damit deutlich vor Inkrafttreten der Impfpflicht - schon kein relevanter Fremdschutz durch die Impfung vermittelt wurde, wird dabei unter den Tisch gekehrt.

WHO-Studie zur Immunität bestätigt: Einrichtungsbezogene Impfpflicht entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage

Bereits seit einigen Monaten steht die im Dezember 2021 beschlossene und seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zunehmend in der Kritik. Wissenschaftler wie auch Politiker sprechen sich für ein vorzeitiges Ende noch vor Auslaufen des Gesetzes zum 31. Dezember 2022 aus. Bußgelder, Fachkräftemangel und mögliche Impfnebenwirkungen – all dies wäre vermeidbar gewesen. Denn wie eine neue Studie mit hochkompetenter Besetzung nun zeigt, sind die Grundimmunisierung sowie die Auffrischungsimpfung zum Schutz vor Ansteckung in vielen Fällen nicht notwendig gewesen.

„Die Höhe und Dauer des durch eine hybride Immunität vermittelten Schutzes ist inzwischen deutschland- wie weltweit von vorrangigem Interesse, da die Mehrheit der Bevölkerung mindestens eine Infektion durchgemacht hat“, schreibt das Robert Koch-Insititut (RKI) in seinem Monatsbericht vom 3. November 2022 über die neue Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Quellen:

Robert Koch-Institut, 3. November 2022

Bobrovitz et al., 2022

 

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