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Natürliche Immunität sticht Impfung aus

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

Natürliche Immunität sticht Impfung aus

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands

Quellen:

RKI-Monatsbericht, 3. November 2022


Weiterführend:

ÄFI Podcast-Folge #13, 11. November 2022

Textbeitrag zur WHO-Studie, 17. November 2022

Newsletter #23 – „Kitas waren nie Treiber der Pandemie“

Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, darin sind sich wohl alle Experten einig. Die Frage ist aber: wovor eigentlich?

Am Mittwoch, den 2. November 2022, hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach zugegeben, dass die Schließung von Kitas „nicht notwendig“ gewesen sei, da Kitakinder (unter 5-jährige) nie Treiber der Pandemie waren. Das sind die Ergebnisse der Corona-Kita-Studie. Die Inzidenz war in dieser Altersgruppe seit Beginn der Pandemie konstant niedrig.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #23 lesen

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Keine Impf-Werbung für Kinder!

Hier als PDF mit Bildern zum Download

In jüngster Zeit nimmt die Werbung zu, die Kinder direkt für die COVID-19-Impfung anspricht oder in der Kinder als Botschafter eingesetzt werden. Dieser Trend ist in jeder Hinsicht bedenklich: Die Entscheidung für oder wider eine Impfung setzt neben Information auch persönliche Reife und Entscheidungsfähigkeit voraus. Die Ärztinnen und Ärztinnen für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) fordern einen Verzicht auf solche Werbung.

Ein kleines Mädchen setzt die Plastikspritze auf die Ampulle, die mit „COVID-19“ beschriftet ist, um eine Injektion vorzubereiten. Das Rollenspielset im Angebot eines bundesweit bekannten Discounters richtet sich je nach Ausführung an Kinder im Alter ab „1,5 bzw. 3 Jahren“.

Verwaltungsgericht Aachen entscheidet: Entschädigungszahlung bei quarantänebedingtem Verdienstausfall auch für Nicht-Geimpfte

In § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Entschädigungszahlung im Falle einer Quarantäne geregelt. Bisher galt, nur wer geimpft ist, hat Anspruch aufdiese Entschädigung für Verdienstausfall nach dem IfSG. Denn in § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG heisst es, dass eine Entschädigung nicht erhält, wer durch die Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung die Absonderung (Quarantäne) habe vermeiden können. Doch das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der Klage einer Arbeitnehmerin (19.09.2022) den umstrittenen Paragraphen auf den Prüfstand gestellt und ist zu einem bedeutenden Ergebnis gekommen:

„Es kann offenbleiben, ob der Arbeitnehmer über eine Schutzimpfung verfügte oder nicht. Denn jedenfalls hätte er die Absonderung durch eine Schutzimpfung gegen das SARS-CoV-2 Virus nicht vermeiden können.“

Quellen:

Justiz-online, 19. September 2022
Kanzlei Rohring, 30. Oktober 2022

ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky

ÄFI im Gesundheitsausschuss zu Impfnebenwirkungen

Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands
Dr. med. Alexander Konietzky
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Ärztlicher Geschäftsführer und Sprecher des Vorstands