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Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Das PEI ist ein 1896 gegründetes Institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, das dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit 1972 unterstellt ist. Dementsprechend ist es auch für die Prüfung von Nebenwirkungen zuständig. Hier können Sie alle Meldungen zum PEI nachlesen wie etwa die Aufforderung von ÄFI an die Behörde, DNA-Verunreinigungen der COVID-19-Impfstoffe zu überprüfen.

Verunreinigte COVID-Impfstoffe: ÄFI fordern Aufklärung vom PEI

Verunreinigte COVID-Impfstoffe: ÄFI fordern Aufklärung vom PEI

Seit Anfang des Jahres mehren sich Forschungsarbeiten, wonach die mRNA-Corona-Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna verunreinigt sind. Von den deutschen Aufsichtsbehörden, vor allem dem für die Sicherheit von Impfstoffen zuständigen Paul-Ehrlich-Institut, ist dazu nichts zu hören. Die ÄFI haben nun Antworten nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingefordert.

ÄFI-Positionspapier: Für ein Umdenken in der Impfpolitik

Die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie waren einseitig ausgerichtet: Die Massenimpfungen sollten unbedingt durchgesetzt werden, obwohl ihre Wirksamkeit und Sicherheit nur unzureichend untersucht worden waren. Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) fordern eine fachwissenschaftliche Aufarbeitung, evidenzbasierte Impfempfehlungen und eine Neuausrichtung von RKI, STIKO und PEI.

Download:

Das gesamte ÄFI-Positionspapier: Die Corona-Impfkampagne und ihre Folgen: Für ein Umdenken in der Impfpolitik

 

Podcast zum ÄFI-Positionspapier

 

Pressekontakt:

presse(at)individuelle-impfentscheidung.de
Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.
Gneisenaustr. 42
10961 Berlin

Newsletter #28 – Quo vadis Impfstoff-Forschung?

In Sachen Corona-Pandemie zeichnet sich der Trend ab, einen Schlussstrich unter die vergangenen drei Jahre ziehen zu wollen. Zuvor gäbe es vielleicht noch einiges aufzuklären. So sorgen z. B. in den USA die Auswertung der Pfizer-Zulassungsdaten und in Großbritannien die „Lockdown Files“ für Wirbel.

Und hierzulande? Zwar ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Gesundheitswesen ausgelaufen, aber die Impfpflicht in der Bundeswehr besteht weiterhin. Eine skandalöse Leerstelle in der öffentlichen Debatte.

Zwar wurden uns die Corona-Impfstoffe stets als wirksam und sicher verkauft. Wie aber steht es um die Erfassung entsprechender Daten, auch um dem Post-Vac-Syndrom auf die Spur zu kommen? Eigentlich die Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts, das für die Zulassung und Sicherheit von Arzneimitteln und Impfstoffen zuständig ist.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #28 lesen

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Newsletter #24 – Impfpflicht: Wie geht es nun weiter?

Inzwischen hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen zum Jahresende bestätigt. Seine Begründung lässt allerdings aufhorchen: Angesichts der neuen sich ausbreitenden Virusvariante BQ1.1 sei nicht mehr davon auszugehen, dass eine Impfung Dritte vor einer Infektion schützt. Die Begründung für die Teil-Impfpflicht sei damit obsolet.

Nicht so eindeutig ist die rechtliche Situation für laufende Bußgeldverfahren: Anknüpfungspunkt des Bußgeldverfahrens in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impf- und Nachweispflicht ist in der Regel der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: innerhalb der vom Gesundheitsamt gesetzten Frist keinen der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise vorgelegt zu haben.

Quellen:

Hier den ganzen Newsletter #24 lesen

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